German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie
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Willkommen in Amerika<br />
Kapitel 5 – Produkthaftungsrecht<br />
B. Warnungen, Garantien und Gewährleistungsversprechen und<br />
Gebrauchsanweisungen<br />
Bevor für ein Produkt Garantien oder Gewährleistungsversprechen abgegeben werden,<br />
muss vom technischen Personal und von den Rechtsberatern des Unternehmens<br />
geprüft werden, welche rechtlichen Wirkungen damit verbunden sind, insbesondere,<br />
welche rechtlichen Pflichten durch sie begründet werden. Garantien und<br />
Gewährleistungsversprechen sollten dem anwendbaren Recht entsprechen.<br />
Wird die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen, muss dies deutlich sein und<br />
darf selbstverständlich ebenfalls nur in rechtlich zulässigem Maße geschehen. Das<br />
Verkaufspersonal ist anzuweisen, keine Garantien oder Gewährleistungsversprechen<br />
über die Leistungsfähigkeit des Produktes abzugeben. Dabei ist zu beachten, dass<br />
nach manchen Gesetzen, zum Beispiel nach dem Uniform Commercial Code, auch<br />
Anpreisungen schon als ausdrückliches Gewährleistungsversprechen angesehen<br />
werden können.<br />
Die einzelnen Abteilungen beim Hersteller sollten untereinander abstimmen, welche<br />
Warnungen, Etiketten und Anleitungen auf dem Produkt angebracht oder den Kunden<br />
zugeschickt werden müssen. Die Kunden sollten über alle Sicherheitsverbesserungen,<br />
technischen Verbesserungen und Gefahrenquellen informiert werden.<br />
Bedienungsanleitungen sollten nicht nur den sicheren Betrieb beschreiben und<br />
veranschaulichen, sondern auch auf gefährliche Betriebsformen und ihre möglichen<br />
Folgen hinweisen.Warnungen sollten ausdrücklich und eindeutig formuliert und in<br />
einem separaten Kapitel enthalten sein, welches die korrekte und falsche Anwendung<br />
und Wartung des Produkts behandelt. Bedienungsanleitungen sollten den Käufer<br />
weiterhin dazu anhalten alle Sicherheitshinweise auch an die Personen weiterzuleiten,<br />
die das Produkt tatsächlich verwenden. In vielen Produkthaftungsfällen ist das<br />
Management ordnungsgemäß informiert und gewarnt worden, hat aber diese<br />
Warnungen gerade nicht an die tatsächlichen Verwender des Produkts weitergegeben.<br />
Das schriftliche Begleitmaterial sollte auch auf die etwaige Erforderlichkeit einer<br />
regelmäßigen Inspektion oder Wartung hinweisen und den Kunden dazu anhalten, sich<br />
mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen, falls Fehlfunktionen beobachtet werden.<br />
Auch das Wartungs- und Verkaufspersonal sollte entsprechend informiert werden.<br />
C. Produktbeobachtung und Unterrichtung der Käufer<br />
Der Hersteller sollte die ihm bekannten Kunden über neue Standards und technische<br />
Verbesserungen, die die Sicherheit des Produkts betreffen, ordnungsgemäß und<br />
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