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German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie

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Willkommen in Amerika<br />

Kapitel 5 – Produkthaftungsrecht<br />

B. Warnungen, Garantien und Gewährleistungsversprechen und<br />

Gebrauchsanweisungen<br />

Bevor für ein Produkt Garantien oder Gewährleistungsversprechen abgegeben werden,<br />

muss vom technischen Personal und von den Rechtsberatern des Unternehmens<br />

geprüft werden, welche rechtlichen Wirkungen damit verbunden sind, insbesondere,<br />

welche rechtlichen Pflichten durch sie begründet werden. Garantien und<br />

Gewährleistungsversprechen sollten dem anwendbaren Recht entsprechen.<br />

Wird die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen, muss dies deutlich sein und<br />

darf selbstverständlich ebenfalls nur in rechtlich zulässigem Maße geschehen. Das<br />

Verkaufspersonal ist anzuweisen, keine Garantien oder Gewährleistungsversprechen<br />

über die Leistungsfähigkeit des Produktes abzugeben. Dabei ist zu beachten, dass<br />

nach manchen Gesetzen, zum Beispiel nach dem Uniform Commercial Code, auch<br />

Anpreisungen schon als ausdrückliches Gewährleistungsversprechen angesehen<br />

werden können.<br />

Die einzelnen Abteilungen beim Hersteller sollten untereinander abstimmen, welche<br />

Warnungen, Etiketten und Anleitungen auf dem Produkt angebracht oder den Kunden<br />

zugeschickt werden müssen. Die Kunden sollten über alle Sicherheitsverbesserungen,<br />

technischen Verbesserungen und Gefahrenquellen informiert werden.<br />

Bedienungsanleitungen sollten nicht nur den sicheren Betrieb beschreiben und<br />

veranschaulichen, sondern auch auf gefährliche Betriebsformen und ihre möglichen<br />

Folgen hinweisen.Warnungen sollten ausdrücklich und eindeutig formuliert und in<br />

einem separaten Kapitel enthalten sein, welches die korrekte und falsche Anwendung<br />

und Wartung des Produkts behandelt. Bedienungsanleitungen sollten den Käufer<br />

weiterhin dazu anhalten alle Sicherheitshinweise auch an die Personen weiterzuleiten,<br />

die das Produkt tatsächlich verwenden. In vielen Produkthaftungsfällen ist das<br />

Management ordnungsgemäß informiert und gewarnt worden, hat aber diese<br />

Warnungen gerade nicht an die tatsächlichen Verwender des Produkts weitergegeben.<br />

Das schriftliche Begleitmaterial sollte auch auf die etwaige Erforderlichkeit einer<br />

regelmäßigen Inspektion oder Wartung hinweisen und den Kunden dazu anhalten, sich<br />

mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen, falls Fehlfunktionen beobachtet werden.<br />

Auch das Wartungs- und Verkaufspersonal sollte entsprechend informiert werden.<br />

C. Produktbeobachtung und Unterrichtung der Käufer<br />

Der Hersteller sollte die ihm bekannten Kunden über neue Standards und technische<br />

Verbesserungen, die die Sicherheit des Produkts betreffen, ordnungsgemäß und<br />

<strong>Baker</strong> & <strong>McKenzie</strong> 131

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