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German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie

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Willkommen in Amerika<br />

Kapitel 4 – Unternehmenskäufe<br />

Käufer industrieller Anwesen in ländlicher Umgebung müssen sorgfältig prüfen, ob<br />

irgendein Teil des erworbenen Anwesens als landwirtschaftliches Anwesen eingestuft<br />

werden kann, wobei für den Erwerb von nicht-landwirtschaftlich genutzten<br />

Grundstücken keine spezielle Mitteilung erforderlich ist.<br />

5. Industriebereiche mit besonderen Beschränkungen<br />

An bestimmten Industriezweigen können Ausländer nur beschränkt oder unter dem<br />

Regime bundes- oder einzelstaatlicher Regelungen Eigentum erwerben. Zu diesen<br />

Industriezweigen gehören die Rüstungsindustrie, das Bankwesen,Versicherungswesen,<br />

das Transportwesen (Luft und Wasser), Fischerei sowie das Funkwesen (Radio und<br />

Fernsehen). In einigen Bundesstaaten zählen hierzu auch die Bahnindustrie und<br />

landwirtschaftlich genutzte sowie andere Grundstücke. Nicht-US-amerikanische<br />

Käufer von Unternehmen aus diesen Industriezweigen sollten so früh als möglich<br />

mit US-amerikanischen Rechtsanwälten in Kontakt treten, um mögliche<br />

Beschränkungen zu überprüfen.<br />

Beim Bankwesen handelt es sich um ein Beispiel eines US-amerikanischen<br />

Industriezweigs, der sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene<br />

der einzelnen Bundesstaaten reguliert ist. Eine nicht-US-amerikanische Bank darf<br />

eine Niederlassung entweder auf Bundesebene oder der Ebene des einzelnen<br />

Bundesstaates betreiben, solange die Bank einer Prüfung durch bundes- und/oder<br />

bundesstaatliche Bankaufsichtsbehörden unterliegt und weitere spezielle<br />

Voraussetzungen erfüllt. Neben der Eröffnung einer Niederlassung in den<br />

Vereinigten Staaten kann eine nicht-US-amerikanische Bank auch eine Agency<br />

(dabei handelt es sich um eine Gesellschaft, die Kreditgeschäfte tätigen kann,<br />

allerdings grundsätzlich keine Einzahlungen entgegennimmt) oder eine Repräsentanz<br />

eröffnen. Bei Zustimmung durch Bankaufsichtsbehörden des Bundes kann eine<br />

nicht-US-amerikanische Bank ferner eine bereits bestehende US-Bank erwerben.<br />

Falls es sich bei dieser Bank jedoch um eine auf Bundesstaatsebene registrierte<br />

Bank handelt, ist zusätzlich die Zustimmung der dortigen Bankaufsichtsbehörden<br />

erforderlich. Die meisten Bundesstaaten schränken die Beteiligungen an Banken<br />

durch Ausländer nicht ein. Die bundesstaatlichen Aufsichtsbehörden sind<br />

zunehmend bereit, Übernahmen seitens nicht-US-amerikanischer Personen zu<br />

genehmigen. Ein nicht-US-amerikanischer Erwerber muss zudem die Regelungen des<br />

Bank Holding Company Acts aus dem Jahre 1956 beachten, die sowohl Bankgeschäfte als<br />

auch Nicht-Bankgeschäfte des ausländischen Erwerbers sowie der erworbenen Bank<br />

bestimmten Beschränkungen unterwerfen. Der Gramm-Leach-Bliley Act aus dem<br />

<strong>Baker</strong> & <strong>McKenzie</strong> 81

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