German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie
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Willkommen in Amerika<br />
Kapitel 4 – Unternehmenskäufe<br />
Käufer industrieller Anwesen in ländlicher Umgebung müssen sorgfältig prüfen, ob<br />
irgendein Teil des erworbenen Anwesens als landwirtschaftliches Anwesen eingestuft<br />
werden kann, wobei für den Erwerb von nicht-landwirtschaftlich genutzten<br />
Grundstücken keine spezielle Mitteilung erforderlich ist.<br />
5. Industriebereiche mit besonderen Beschränkungen<br />
An bestimmten Industriezweigen können Ausländer nur beschränkt oder unter dem<br />
Regime bundes- oder einzelstaatlicher Regelungen Eigentum erwerben. Zu diesen<br />
Industriezweigen gehören die Rüstungsindustrie, das Bankwesen,Versicherungswesen,<br />
das Transportwesen (Luft und Wasser), Fischerei sowie das Funkwesen (Radio und<br />
Fernsehen). In einigen Bundesstaaten zählen hierzu auch die Bahnindustrie und<br />
landwirtschaftlich genutzte sowie andere Grundstücke. Nicht-US-amerikanische<br />
Käufer von Unternehmen aus diesen Industriezweigen sollten so früh als möglich<br />
mit US-amerikanischen Rechtsanwälten in Kontakt treten, um mögliche<br />
Beschränkungen zu überprüfen.<br />
Beim Bankwesen handelt es sich um ein Beispiel eines US-amerikanischen<br />
Industriezweigs, der sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene<br />
der einzelnen Bundesstaaten reguliert ist. Eine nicht-US-amerikanische Bank darf<br />
eine Niederlassung entweder auf Bundesebene oder der Ebene des einzelnen<br />
Bundesstaates betreiben, solange die Bank einer Prüfung durch bundes- und/oder<br />
bundesstaatliche Bankaufsichtsbehörden unterliegt und weitere spezielle<br />
Voraussetzungen erfüllt. Neben der Eröffnung einer Niederlassung in den<br />
Vereinigten Staaten kann eine nicht-US-amerikanische Bank auch eine Agency<br />
(dabei handelt es sich um eine Gesellschaft, die Kreditgeschäfte tätigen kann,<br />
allerdings grundsätzlich keine Einzahlungen entgegennimmt) oder eine Repräsentanz<br />
eröffnen. Bei Zustimmung durch Bankaufsichtsbehörden des Bundes kann eine<br />
nicht-US-amerikanische Bank ferner eine bereits bestehende US-Bank erwerben.<br />
Falls es sich bei dieser Bank jedoch um eine auf Bundesstaatsebene registrierte<br />
Bank handelt, ist zusätzlich die Zustimmung der dortigen Bankaufsichtsbehörden<br />
erforderlich. Die meisten Bundesstaaten schränken die Beteiligungen an Banken<br />
durch Ausländer nicht ein. Die bundesstaatlichen Aufsichtsbehörden sind<br />
zunehmend bereit, Übernahmen seitens nicht-US-amerikanischer Personen zu<br />
genehmigen. Ein nicht-US-amerikanischer Erwerber muss zudem die Regelungen des<br />
Bank Holding Company Acts aus dem Jahre 1956 beachten, die sowohl Bankgeschäfte als<br />
auch Nicht-Bankgeschäfte des ausländischen Erwerbers sowie der erworbenen Bank<br />
bestimmten Beschränkungen unterwerfen. Der Gramm-Leach-Bliley Act aus dem<br />
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