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German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie

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Kapitel 8<br />

Steuern<br />

Willkommen in Amerika<br />

Kapitel 8 – Steuern<br />

Dieses Kapitel fasst zusammen, wie sich das US-amerikanische Einkommenssteuerrecht<br />

auf ausländische Gesellschaften auswirkt, die Geschäfte in den Vereinigten Staaten<br />

tätigen. Dabei ist zunächst zu beachten, dass abweichende Fragestellungen auftreten<br />

können, wenn ausländische natürliche Personen in den Vereinigten Staaten geschäftlich<br />

tätig werden. Darüber hinaus beschränkt sich die folgende Zusammenfassung auf<br />

bundesrechtliche Einkommensteuerfragen (Federal Income Tax). Daneben gibt es aber<br />

zahlreiche Ertrags-, Umsatz-, Gebrauchs- Franchise- und sonstige Steuern, die nach<br />

dem Recht der Gliedstaaten oder auf örtlicher Ebene anfallen können. In den<br />

Vereinigten Staaten gibt es gegenwärtig keine national einheitliche Umsatz- oder<br />

Mehrwertsteuer.<br />

Die Vereinigten Staaten haben mit den meisten Industrienationen, einschließlich<br />

Deutschland, Österreich und der Schweiz, Doppelbesteuerungsabkommen<br />

abgeschlossen.Wenn ein solches Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung findet,<br />

ist ein ausländisches Unternehmen im Regelfall nur dann nach amerikanischem<br />

Recht einkommensteuerpflichtig, wenn es in den Vereinigten Staaten ein permanent<br />

establishment, also eine Betriebsstätte, hat.Wann dies der Fall ist, spielt insbesondere<br />

dann eine Rolle, wenn das ausländische Unternehmen seine Produkte mit Hilfe von<br />

Handelsvertretern vertreibt. Dies wird unten noch näher erörtert.<br />

I. Wahl der Unternehmensform<br />

Ausländische Gesellschaften, die erwägen, in den Vereinigten Staaten Geschäfte zu<br />

tätigen, müssen eine Grundsatzentscheidung treffen: Sie müssen entscheiden, ob sie<br />

mit Hilfe von Handelsvertretern oder über einen Rechtsträger operieren wollen,<br />

der nach US-amerikanischen Steuerrecht als Zweigniederlassung, Partnership oder<br />

Corporation behandelt wird. Die wohl größte Besonderheit im amerikanischen<br />

Income Tax System besteht darin, dass – mit Ausnahme der Handelsvertreter – bei<br />

jeder der zuvor genannten Vertriebsformen die Haftung beschränkt werden kann.<br />

Darin unterscheidet sich das amerikanische Recht erheblich vom Recht zahlreicher<br />

anderer Staaten, da diese meist keine Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung für<br />

Eigentümer einer Zweigniederlassung oder Gesellschafter einer Personengesellschaft<br />

vorsehen.<br />

<strong>Baker</strong> & <strong>McKenzie</strong> 185

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