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German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie

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1. „Quit pro Quo” Sexual Harassment<br />

Dieser Tatbestand ist im rechtlichen Sinne erfüllt, wenn arbeitsrechtliche Entscheidungen<br />

in Bezug auf Einstellungen, Beförderungen, Umsetzungen oder Kündigungen von<br />

dem Vollzug sexueller Handlungen abhängig gemacht werden.Verlangt etwa ein<br />

Abteilungsleiter von einem Arbeitnehmer sexuelle Handlungen, die der Arbeitnehmer<br />

verweigert, und kündigt daraufhin der Abteilungsleiter dem Arbeitnehmer oder<br />

setzt er diesen wegen dessen Verweigerung zurück, werden die Gerichte die<br />

Schlussfolgerung ziehen, dass der Arbeitnehmer Opfer einer sexuellen Belästigung<br />

„Quit pro Quo” geworden ist.<br />

2. „Hostile Environment” Sexual Harassment<br />

Dieser Tatbestand der rechtswidrigen sexuellen Belästigung liegt vor, wenn ein<br />

Verhalten mit sexuellem Charakter eine einschüchternde, feindliche oder angreifende<br />

Arbeitsumgebung schafft. Ein solches Verhalten kann viele Formen annehmen, wie etwa<br />

Verbalbeleidigungen, Diskutieren sexueller Aktivitäten, Kommentieren körperlicher<br />

Eigenschaften des Arbeitnehmers oder seines äußeren Erscheinungsbildes, Äußern<br />

erniedrigender sexueller Begriffe, Gebrauch derber, vulgärer oder aggressiver<br />

Sprache,Vornahme ungehöriger sexueller Gesten oder Bewegungen, unnötiges<br />

Berühren oder jede Kombination bzw.Wiederholung dieser Verhaltensweisen.<br />

Bei der Entscheidung der Frage, ob das Verhalten eines Abteilungsleiters das<br />

Arbeitsumfeld des Arbeitnehmers im rechtlichen Sinne feindlich gemacht hat,<br />

ziehen die Gerichte eine Vielzahl von Faktoren in Betracht. Hierzu gehören:<br />

• Wie oft wurde das in Rede stehende Verhalten wiederholt;<br />

• War das Verhalten unvertretbar anzüglich oder heftig;<br />

Willkommen in Amerika<br />

Kapitel 6 – Arbeit und Beschäftigung<br />

• War das Verhalten körperlich bedrohend, erniedrigend oder nur eine isolierte<br />

Verbaläußerung;<br />

• Griff das Verhalten in unvertretbarer Weise in die Arbeitsleistung ein;<br />

• Eine isolierte sexuelle Bemerkung ist normalerweise unzureichend, um den<br />

Grad einer sexuellen Belästigung im Rechtssinne erreichen zu können.<br />

Gerichte entscheiden Prozesse, in denen der Vorwurf sexueller Belästigung erhoben<br />

wird, in Anerkennung des Umstandes, dass Männer und Frauen unterschiedliche<br />

Sensibilitätsgrade aufweisen. Daher wird das in Rede stehende Verhalten grundsätzlich<br />

<strong>Baker</strong> & <strong>McKenzie</strong> 139

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