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German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie

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Willkommen in Amerika<br />

Kapitel 6 – Arbeit und Beschäftigung<br />

und damit die Arbeitskräfte US-amerikanischer Herkunft benachteiligt. Das Thema<br />

spielt auch dann eine Rolle wenn ausländische Geschäftsführer bzw. Manager in den<br />

Betrieben der US-amerikanischen Tochtergesellschaft auf Grundlage eines E-1<br />

Immigration Visums rotieren oder nach einer unterschiedlichen Lohn- und<br />

Gehaltsliste als US-amerikanische Arbeitnehmer bezahlt werden. Nicht überraschend<br />

haben Beschäftigungs- und Behandlungsungleichheiten dieses Thema für Arbeitnehmer<br />

sehr emotionalisiert. Dies hat zu einer erhöhten Anzahl von Prozessen geführt, in<br />

denen geltend gemacht wurde, dass ausländischen Arbeitgebern eine Bevorzugung<br />

nicht US-amerikanischer Arbeitnehmer nicht zugestanden werden sollte.<br />

IV. Die Bedeutung des US-amerikanischen Arbeitsrechts<br />

in Beschäftigungsbereichen ohne gewerkschaftliche<br />

Organisation<br />

Der National Labor Relations Act aus dem Jahre 1935, NLRA genannt, ist Bundesrecht,<br />

in welchem das Recht des Arbeitnehmers festgeschrieben ist, Gewerkschaften zu<br />

gründen, ihnen beizutreten sowie das Wirken der Gewerkschaften zu unterstützen.<br />

Arbeitgeber, die NLRA-Recht verletzen, sind wegen unfairer Beschäftigungspraktiken<br />

(„unfair labor practice”) verantwortlich.Vorwürfe derartiger Pflichtverletzungen<br />

gehen vor das National Labor Relations Board (NLRB), eine Bundesbehörde, deren<br />

Aufgabe die Durchsetzung des NLRA ist. Die NLRB ist eine quasi-gerichtliche<br />

Einrichtung, die über erheblichen Beurteilungsspielraum und Ermessen bei der<br />

Auslegung der Bundesgesetze verfügt. Darüber hinaus untersucht die NLRB<br />

Beschwerden, führt Anhörungen durch und verfügt die Abhilfe von Rechtsverletzungen.<br />

Die Belastung des Arbeitgebers mit Anschuldigungen wegen unfairer<br />

Beschäftigungspraktiken kann schwerwiegend sein.<br />

Gewerkschaften, Streiks, Absperrungen durch Streikposten sowie Boykotte sind<br />

Themen, die normalerweise mit tarifvertraglich erfassten Arbeitsplätzen verbunden<br />

werden. Allerdings beziehen sich die Bestimmungen des NLRA nicht nur auf<br />

Beschäftigungsfelder mit gewerkschaftlicher Organisation. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen können die Schutzmechanismen und Rechte der in Gewerkschaften<br />

organisierten Arbeitnehmer sich auch auf Nicht-Gewerkschaftsmitglieder in<br />

Beschäftigungsbereichen ohne gewerkschaftliche Organisation erstrecken.<br />

Aus dem Ausland stammende Arbeitgeber und ihre Manager sollten sich dieser<br />

Umstände bewusst sein, um unerwartete rechtliche Probleme zu vermeiden. Das<br />

Einstellen und Entlassen von Gewerkschaftsfunktionären, Beschränkungen des<br />

144<br />

<strong>Baker</strong> & <strong>McKenzie</strong>

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