German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie
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Willkommen in Amerika<br />
Kapitel 6 – Arbeit und Beschäftigung<br />
und damit die Arbeitskräfte US-amerikanischer Herkunft benachteiligt. Das Thema<br />
spielt auch dann eine Rolle wenn ausländische Geschäftsführer bzw. Manager in den<br />
Betrieben der US-amerikanischen Tochtergesellschaft auf Grundlage eines E-1<br />
Immigration Visums rotieren oder nach einer unterschiedlichen Lohn- und<br />
Gehaltsliste als US-amerikanische Arbeitnehmer bezahlt werden. Nicht überraschend<br />
haben Beschäftigungs- und Behandlungsungleichheiten dieses Thema für Arbeitnehmer<br />
sehr emotionalisiert. Dies hat zu einer erhöhten Anzahl von Prozessen geführt, in<br />
denen geltend gemacht wurde, dass ausländischen Arbeitgebern eine Bevorzugung<br />
nicht US-amerikanischer Arbeitnehmer nicht zugestanden werden sollte.<br />
IV. Die Bedeutung des US-amerikanischen Arbeitsrechts<br />
in Beschäftigungsbereichen ohne gewerkschaftliche<br />
Organisation<br />
Der National Labor Relations Act aus dem Jahre 1935, NLRA genannt, ist Bundesrecht,<br />
in welchem das Recht des Arbeitnehmers festgeschrieben ist, Gewerkschaften zu<br />
gründen, ihnen beizutreten sowie das Wirken der Gewerkschaften zu unterstützen.<br />
Arbeitgeber, die NLRA-Recht verletzen, sind wegen unfairer Beschäftigungspraktiken<br />
(„unfair labor practice”) verantwortlich.Vorwürfe derartiger Pflichtverletzungen<br />
gehen vor das National Labor Relations Board (NLRB), eine Bundesbehörde, deren<br />
Aufgabe die Durchsetzung des NLRA ist. Die NLRB ist eine quasi-gerichtliche<br />
Einrichtung, die über erheblichen Beurteilungsspielraum und Ermessen bei der<br />
Auslegung der Bundesgesetze verfügt. Darüber hinaus untersucht die NLRB<br />
Beschwerden, führt Anhörungen durch und verfügt die Abhilfe von Rechtsverletzungen.<br />
Die Belastung des Arbeitgebers mit Anschuldigungen wegen unfairer<br />
Beschäftigungspraktiken kann schwerwiegend sein.<br />
Gewerkschaften, Streiks, Absperrungen durch Streikposten sowie Boykotte sind<br />
Themen, die normalerweise mit tarifvertraglich erfassten Arbeitsplätzen verbunden<br />
werden. Allerdings beziehen sich die Bestimmungen des NLRA nicht nur auf<br />
Beschäftigungsfelder mit gewerkschaftlicher Organisation. Unter bestimmten<br />
Voraussetzungen können die Schutzmechanismen und Rechte der in Gewerkschaften<br />
organisierten Arbeitnehmer sich auch auf Nicht-Gewerkschaftsmitglieder in<br />
Beschäftigungsbereichen ohne gewerkschaftliche Organisation erstrecken.<br />
Aus dem Ausland stammende Arbeitgeber und ihre Manager sollten sich dieser<br />
Umstände bewusst sein, um unerwartete rechtliche Probleme zu vermeiden. Das<br />
Einstellen und Entlassen von Gewerkschaftsfunktionären, Beschränkungen des<br />
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<strong>Baker</strong> & <strong>McKenzie</strong>