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German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie

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Willkommen in Amerika<br />

Kapitel 7 – Haftungsfragen<br />

beschränkte Haftung) erst dann nicht anerkannt, wenn Betrug oder betrugsgleiches<br />

Unrecht vorliegen oder wenn die Gesellschaft vorwiegend für Geschäfte ihres<br />

Gesellschafters genutzt wird.Andererseits reicht es in Kalifornien aus, wenn ein<br />

Rechtsformenmissbrauch vorliegt und nur irgendein betrügerisches Element<br />

hinzukommt. Einige Bundesgerichte verlangen bei der Anwendung von Bundesrecht<br />

für einen Haftungsdurchgriff, dass ein Betrug oder eine sonstige Rechtsverletzung<br />

nachgewiesen wird, wohingegen andere Bundesgerichte einen Haftungsdurchgriff auch<br />

dann zulassen, wenn eine Gesellschaft dazu genutzt wurde, bundesrechtliche Zwecke<br />

zu unterlaufen, insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung von Umweltrecht.<br />

Unter diesen Umständen ist es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, die rechtlichen<br />

Verhältnisse einer ausländischen Muttergesellschaft und ihrer US-amerikanischen<br />

Tochtergesellschaft so zu strukturieren, dass ein Gericht oder die Geschworenen<br />

Betrug oder Unbilligkeit im Ergebnis ablehnen. Auch wenn die Geschäfte einer USamerikanischen<br />

Gesellschaft ordnungsgemäß betrieben werden, ist damit eine<br />

Haftungsbeschränkung solange nicht gewährleistet, als eine strikte Trennung zu den<br />

Geschäften der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen nicht besteht. Es<br />

ist daher zwingend notwendig, dass eine ausländische Muttergesellschaft Vorkehrungen<br />

trifft, um Situationen zu vermeiden, die ein Gericht dazu veranlassen könnten,<br />

eine Durchgriffshaftung zu bejahen. Die folgende „Gebrauchsanleitung” für US-<br />

Tochtergesellschaften stellt derartige Vorkehrungen aus praktischer Sicht dar. Die<br />

„Gebrauchsanleitung” hilft dabei, einen Haftungsdurchgriff zu vermeiden, wobei<br />

auch im Falle ihrer Befolgung und der Vermeidung rechtlicher Grenzfälle die<br />

Gefahr eines Haftungsdurchgriffs nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />

Da amerikanische Gerichte einen Haftungsdurchgriff jedoch normalerweise nur<br />

in Ausnahmefällen zulassen, sinkt die Wahrscheinlichkeit eines solchen Durchgriffs<br />

allerdings erheblich.<br />

III. „Betriebsanleitung”<br />

Eine ausländische Muttergesellschaft sollte angemessene Vorkehrungen treffen,<br />

um das Risiko einer Durchgriffshaftung zu begrenzen, und zwar insbesondere<br />

im Zusammenhang mit der Kapitalausstattung der US-Tochtergesellschaft, der<br />

Geschäftsführung, den Finanzierungsverhältnissen und dem Geschäftsbetrieb.<br />

Diese Vorkehrungen, die unten noch detaillierter beschrieben werden, lassen sich<br />

wie folgt zusammenfassen:<br />

166<br />

<strong>Baker</strong> & <strong>McKenzie</strong>

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