German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie
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Willkommen in Amerika<br />
Kapitel 7 – Haftungsfragen<br />
beschränkte Haftung) erst dann nicht anerkannt, wenn Betrug oder betrugsgleiches<br />
Unrecht vorliegen oder wenn die Gesellschaft vorwiegend für Geschäfte ihres<br />
Gesellschafters genutzt wird.Andererseits reicht es in Kalifornien aus, wenn ein<br />
Rechtsformenmissbrauch vorliegt und nur irgendein betrügerisches Element<br />
hinzukommt. Einige Bundesgerichte verlangen bei der Anwendung von Bundesrecht<br />
für einen Haftungsdurchgriff, dass ein Betrug oder eine sonstige Rechtsverletzung<br />
nachgewiesen wird, wohingegen andere Bundesgerichte einen Haftungsdurchgriff auch<br />
dann zulassen, wenn eine Gesellschaft dazu genutzt wurde, bundesrechtliche Zwecke<br />
zu unterlaufen, insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung von Umweltrecht.<br />
Unter diesen Umständen ist es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, die rechtlichen<br />
Verhältnisse einer ausländischen Muttergesellschaft und ihrer US-amerikanischen<br />
Tochtergesellschaft so zu strukturieren, dass ein Gericht oder die Geschworenen<br />
Betrug oder Unbilligkeit im Ergebnis ablehnen. Auch wenn die Geschäfte einer USamerikanischen<br />
Gesellschaft ordnungsgemäß betrieben werden, ist damit eine<br />
Haftungsbeschränkung solange nicht gewährleistet, als eine strikte Trennung zu den<br />
Geschäften der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen nicht besteht. Es<br />
ist daher zwingend notwendig, dass eine ausländische Muttergesellschaft Vorkehrungen<br />
trifft, um Situationen zu vermeiden, die ein Gericht dazu veranlassen könnten,<br />
eine Durchgriffshaftung zu bejahen. Die folgende „Gebrauchsanleitung” für US-<br />
Tochtergesellschaften stellt derartige Vorkehrungen aus praktischer Sicht dar. Die<br />
„Gebrauchsanleitung” hilft dabei, einen Haftungsdurchgriff zu vermeiden, wobei<br />
auch im Falle ihrer Befolgung und der Vermeidung rechtlicher Grenzfälle die<br />
Gefahr eines Haftungsdurchgriffs nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />
Da amerikanische Gerichte einen Haftungsdurchgriff jedoch normalerweise nur<br />
in Ausnahmefällen zulassen, sinkt die Wahrscheinlichkeit eines solchen Durchgriffs<br />
allerdings erheblich.<br />
III. „Betriebsanleitung”<br />
Eine ausländische Muttergesellschaft sollte angemessene Vorkehrungen treffen,<br />
um das Risiko einer Durchgriffshaftung zu begrenzen, und zwar insbesondere<br />
im Zusammenhang mit der Kapitalausstattung der US-Tochtergesellschaft, der<br />
Geschäftsführung, den Finanzierungsverhältnissen und dem Geschäftsbetrieb.<br />
Diese Vorkehrungen, die unten noch detaillierter beschrieben werden, lassen sich<br />
wie folgt zusammenfassen:<br />
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<strong>Baker</strong> & <strong>McKenzie</strong>