German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie
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Willkommen in Amerika<br />
Kapitel 1 – Direktverkäufe und Verkäufe über Handelsvertreter und Vertragshändler<br />
money security interest an der Kaufsache zu erlangen. Dem Hersteller ist das purchase<br />
money security interest solange zugewiesen, bis er den vollständigen Kaufpreis von dem<br />
Vertragshändler erhalten hat. Ein purchase money security interest ist vergleichsweise<br />
einfach zu erlangen: Falls eine Sicherungsvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer<br />
getroffen wurde, tritt perfection kraft Gesetzes ein. Dem Hersteller bleibt damit je<br />
nach Fallkonstellation erspart, ein financing statement bei der zuständigen Behörde<br />
einzureichen. Außerdem genießt der Inhaber eines purchase money security interests<br />
Vorrang vor Inhabern bestimmter anderer perfected security interests. Dadurch wird<br />
das purchase money security interest in gewissem Masse zu einem super-security interest<br />
gemacht.<br />
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich ein deutsches, österreichisches oder<br />
schweizerisches Unternehmen, das Waren in die USA verkauft, der Möglichkeiten<br />
und Risiken, die mit dem Erwerb von Sicherungsrechten einhergehen, bewusst sein<br />
sollte. Artikel 9 des UCC setzt sich aus vielschichtigen und zum Teil komplizierten<br />
Vorschriften zusammen. Immer wieder unterlaufen Unternehmen Fehler beim<br />
Versuch, ein security interest in den USA durch attachment und perfection ordnungsgemäß<br />
zu erlangen. Dem vermeintlich gesicherten Verkäufer stehen gegen einen säumigen<br />
Käufer weitaus schwächere Rechtsbehelfe zur Verfügung. Insbesondere ist ihm das<br />
Recht der vorrangigen Inanspruchnahme des Schuldners nicht zugewiesen.<br />
V. Produkthaftungsrecht<br />
Produkthaftung und Ausgleich für Schäden, die Personen im Umgang mit Waren<br />
erlitten haben, haben in den USA eine ausführliche Regelung erfahren. Ähnlich<br />
wie in anderen Ländern haften Hersteller, die ihre Waren in den USA verkaufen,<br />
für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten des Herstellers (oder des Verkäufers)<br />
entstehen. Ein Hersteller kann darüber hinaus auch für Garantieverletzungen haftbar<br />
gemacht werden. In bestimmten Fällen schließlich trifft den Hersteller oder Verkäufer<br />
sogar eine verschuldensunabhängige Haftung, sollten Dritte bei der Nutzung des<br />
von ihnen vertriebenen Produkts zu Schaden kommen. Die meisten Unternehmen,<br />
die Produkte in den USA vertreiben, schließen daher entweder in den USA oder<br />
ihrem Heimatland vor einem Tätigwerden auf dem amerikanischen Markt<br />
entsprechende Versicherungen ab. Das Thema Produkthaftungsrecht in den USA<br />
wird in Kapitel 5 ausführlich behandelt.<br />
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