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German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie

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Willkommen in Amerika<br />

Kapitel 1 – Direktverkäufe und Verkäufe über Handelsvertreter und Vertragshändler<br />

money security interest an der Kaufsache zu erlangen. Dem Hersteller ist das purchase<br />

money security interest solange zugewiesen, bis er den vollständigen Kaufpreis von dem<br />

Vertragshändler erhalten hat. Ein purchase money security interest ist vergleichsweise<br />

einfach zu erlangen: Falls eine Sicherungsvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer<br />

getroffen wurde, tritt perfection kraft Gesetzes ein. Dem Hersteller bleibt damit je<br />

nach Fallkonstellation erspart, ein financing statement bei der zuständigen Behörde<br />

einzureichen. Außerdem genießt der Inhaber eines purchase money security interests<br />

Vorrang vor Inhabern bestimmter anderer perfected security interests. Dadurch wird<br />

das purchase money security interest in gewissem Masse zu einem super-security interest<br />

gemacht.<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich ein deutsches, österreichisches oder<br />

schweizerisches Unternehmen, das Waren in die USA verkauft, der Möglichkeiten<br />

und Risiken, die mit dem Erwerb von Sicherungsrechten einhergehen, bewusst sein<br />

sollte. Artikel 9 des UCC setzt sich aus vielschichtigen und zum Teil komplizierten<br />

Vorschriften zusammen. Immer wieder unterlaufen Unternehmen Fehler beim<br />

Versuch, ein security interest in den USA durch attachment und perfection ordnungsgemäß<br />

zu erlangen. Dem vermeintlich gesicherten Verkäufer stehen gegen einen säumigen<br />

Käufer weitaus schwächere Rechtsbehelfe zur Verfügung. Insbesondere ist ihm das<br />

Recht der vorrangigen Inanspruchnahme des Schuldners nicht zugewiesen.<br />

V. Produkthaftungsrecht<br />

Produkthaftung und Ausgleich für Schäden, die Personen im Umgang mit Waren<br />

erlitten haben, haben in den USA eine ausführliche Regelung erfahren. Ähnlich<br />

wie in anderen Ländern haften Hersteller, die ihre Waren in den USA verkaufen,<br />

für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten des Herstellers (oder des Verkäufers)<br />

entstehen. Ein Hersteller kann darüber hinaus auch für Garantieverletzungen haftbar<br />

gemacht werden. In bestimmten Fällen schließlich trifft den Hersteller oder Verkäufer<br />

sogar eine verschuldensunabhängige Haftung, sollten Dritte bei der Nutzung des<br />

von ihnen vertriebenen Produkts zu Schaden kommen. Die meisten Unternehmen,<br />

die Produkte in den USA vertreiben, schließen daher entweder in den USA oder<br />

ihrem Heimatland vor einem Tätigwerden auf dem amerikanischen Markt<br />

entsprechende Versicherungen ab. Das Thema Produkthaftungsrecht in den USA<br />

wird in Kapitel 5 ausführlich behandelt.<br />

8 <strong>Baker</strong> & <strong>McKenzie</strong>

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