German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie
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Willkommen in Amerika<br />
Kapitel 6 – Arbeit und Beschäftigung<br />
der Auffassung ist, dass ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
nicht in unmittelbaren Wettbewerb mit dem Arbeitgeber treten darf, ist ein schriftliches<br />
Wettbewerbsverbot wesentlich. Ein Arbeitgeber sollte diese Typen von Verträgen<br />
nicht mit jedem Arbeitnehmer seines Unternehmens abschließen.Vielmehr sollten<br />
diese Verträge nur in dem zum Schutz des Unternehmensinteresses erforderlichen<br />
Umfang abgeschlossen werden.<br />
B. Exit Interviews<br />
Unternehmen sollten sich bemühen, exit interviews mit ihren ausscheidenden<br />
Arbeitnehmern wenn immer möglich festzulegen. Solche exit interviews erlauben<br />
dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer vor Augen zu führen, dass sensible, firmeneigene<br />
Daten als vertraulich behandelt werden müssen. Darüber hinaus gewähren die<br />
Interviews die Möglichkeit, dem scheidenden Arbeitnehmer an das eingegangene<br />
Wettbewerbsverbot zu erinnern. Auch dienen die Gespräche als Beweis für das in<br />
Kenntnis setzen des Arbeitnehmers darüber, dass das Unternehmen seine Rechte<br />
durchzusetzen beabsichtigt. Exit interviews geben dem Unternehmen die Grundlage<br />
dafür, Arbeitnehmer sofort zu verklagen, wenn diese zu erkennen geben, dass sie<br />
nicht beabsichtigten, den Geheimhaltungs- und Wettbewerbsvereinbarungen Folge<br />
zu leisten. Natürlich bietet ein letztes Gespräch auch die Gelegenheit, die Rückgabe<br />
aller Unterlagen und des Eigentums des Unternehmens zu verlangen.<br />
Beim Angehen dieses Themas sollte ein Unternehmen zuerst darüber entscheiden,<br />
welche Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmergruppierungen die größte Bedrohung als<br />
mögliche Wettbewerber darstellen.Auf jeden Fall sollte ein Arbeitgeber exit interviews<br />
mit ausscheidenden Arbeitnehmern führen, die Zugang zum geistigen Eigentum des<br />
Unternehmens, Schlüsselkunden oder Geschäftsgeheimnissen hatten. In Vorbereitung<br />
des Interviews sollten die über den Arbeitnehmer angelegten Akten danach untersucht<br />
werden, ob geeignete Erklärungen über Patent- und Urheberrechtszuweisungen<br />
unterzeichnet wurden. Soweit ein Wettbewerbsverbot nicht unterschrieben wurde,<br />
kann das exit interview die letzte Möglichkeit darstellen, ein solches – wenn auch nur<br />
gegen zusätzliche Abfindungsleistungen – zu vereinbaren. Schließlich wäre es klug,<br />
wenn zwei Vertreter des Managements das Interview führen würden, so dass sie in<br />
einem späteren Rechtsstreit ihre Aussagen gegenseitig gegenüber dem Arbeitnehmer<br />
bekräftigen können. Die beiden Manager sollten sorgfältige Aufzeichnungen von<br />
ihren Aussagen im Rahmen des exit interviews anfertigen.<br />
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