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German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie

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Willkommen in Amerika<br />

Kapitel 6 – Arbeit und Beschäftigung<br />

der Auffassung ist, dass ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

nicht in unmittelbaren Wettbewerb mit dem Arbeitgeber treten darf, ist ein schriftliches<br />

Wettbewerbsverbot wesentlich. Ein Arbeitgeber sollte diese Typen von Verträgen<br />

nicht mit jedem Arbeitnehmer seines Unternehmens abschließen.Vielmehr sollten<br />

diese Verträge nur in dem zum Schutz des Unternehmensinteresses erforderlichen<br />

Umfang abgeschlossen werden.<br />

B. Exit Interviews<br />

Unternehmen sollten sich bemühen, exit interviews mit ihren ausscheidenden<br />

Arbeitnehmern wenn immer möglich festzulegen. Solche exit interviews erlauben<br />

dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer vor Augen zu führen, dass sensible, firmeneigene<br />

Daten als vertraulich behandelt werden müssen. Darüber hinaus gewähren die<br />

Interviews die Möglichkeit, dem scheidenden Arbeitnehmer an das eingegangene<br />

Wettbewerbsverbot zu erinnern. Auch dienen die Gespräche als Beweis für das in<br />

Kenntnis setzen des Arbeitnehmers darüber, dass das Unternehmen seine Rechte<br />

durchzusetzen beabsichtigt. Exit interviews geben dem Unternehmen die Grundlage<br />

dafür, Arbeitnehmer sofort zu verklagen, wenn diese zu erkennen geben, dass sie<br />

nicht beabsichtigten, den Geheimhaltungs- und Wettbewerbsvereinbarungen Folge<br />

zu leisten. Natürlich bietet ein letztes Gespräch auch die Gelegenheit, die Rückgabe<br />

aller Unterlagen und des Eigentums des Unternehmens zu verlangen.<br />

Beim Angehen dieses Themas sollte ein Unternehmen zuerst darüber entscheiden,<br />

welche Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmergruppierungen die größte Bedrohung als<br />

mögliche Wettbewerber darstellen.Auf jeden Fall sollte ein Arbeitgeber exit interviews<br />

mit ausscheidenden Arbeitnehmern führen, die Zugang zum geistigen Eigentum des<br />

Unternehmens, Schlüsselkunden oder Geschäftsgeheimnissen hatten. In Vorbereitung<br />

des Interviews sollten die über den Arbeitnehmer angelegten Akten danach untersucht<br />

werden, ob geeignete Erklärungen über Patent- und Urheberrechtszuweisungen<br />

unterzeichnet wurden. Soweit ein Wettbewerbsverbot nicht unterschrieben wurde,<br />

kann das exit interview die letzte Möglichkeit darstellen, ein solches – wenn auch nur<br />

gegen zusätzliche Abfindungsleistungen – zu vereinbaren. Schließlich wäre es klug,<br />

wenn zwei Vertreter des Managements das Interview führen würden, so dass sie in<br />

einem späteren Rechtsstreit ihre Aussagen gegenseitig gegenüber dem Arbeitnehmer<br />

bekräftigen können. Die beiden Manager sollten sorgfältige Aufzeichnungen von<br />

ihren Aussagen im Rahmen des exit interviews anfertigen.<br />

<strong>Baker</strong> & <strong>McKenzie</strong> 159

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