German Handbook - WP206371 - Baker & McKenzie
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Willkommen in Amerika<br />
Kapitel 2 – US-amerikanische Gesellschaften<br />
(vii) Ernennung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers, sofern erforderlich.<br />
Wirtschaftsprüfer sind nach US-amerikanischem Recht für eine LLC<br />
nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings werden die Banken der LLC<br />
und andere wichtige Gläubiger im Allgemeinen die Vorlage eines<br />
Jahresabschlusses verlangen, der von einem unabhängigen<br />
Wirtschaftsprüfer vorbereitet, überprüft und bestätigt wurde.<br />
(viii) Genehmigung des LLC Agreement; diese Bestätigung ist jedoch nicht<br />
zwingend vorgeschrieben.<br />
C. Mitgliedschaften und Kapital<br />
1. Mitgliedschaften und Einlagen<br />
Die Mitgliedschaftsanteile werden bei einer LLC Membership Interests oder Membership<br />
Units genannt und können entweder in Urkunden verbrieft oder aber lediglich im<br />
LLC Agreement oder in einem von der Gesellschaft zu führenden Mitgliederverzeichnis<br />
aufgeführt sein. Urkunden über Mitgliedschaften dürfen keine Inhaberpapiere sein.<br />
Mitgliedschaften werden gegen Bareinlage, gegen Einlage von beweglichen oder<br />
unbeweglichen Sachen, gegen die Verpflichtung eine Bar- oder Sacheinlage zu<br />
erbringen, gegen eine bereits erbrachte und in manchen Bundesstaaten sogar<br />
gegen eine erst noch zu erbringende Dienstleistung ausgegeben. Ein Gutachten<br />
oder eine gerichtliche Bestätigung ist weder für die Bewertung einer Einlage<br />
noch für die Ausgabe von Mitgliedschaftsanteilen erforderlich. Es genügt,<br />
wenn die Mitglieder selbst und in gutem Glauben eine Bewertung vornehmen.<br />
Die Mitgliedschaftsverhältnisse müssen nicht die Wertverhältnisse der erbrachten<br />
Einlagen widerspiegeln.<br />
2. Stimmrecht und andere Mitgliedschaftsrechte<br />
Ein Mitglied muss nicht unbedingt ein Stimmrecht haben oder auf sonstige Weise<br />
berechtigt sein, auf die Geschäftsführung der LLC Einfluss zu nehmen. Allerdings<br />
kann das Recht eines Mitglieds, über bestimmte finanzielle und andere Vorgänge<br />
innerhalb der Gesellschaft Auskunft zu verlangen, in den meisten Bundesstaaten<br />
nicht eingeschränkt oder abgedungen werden. Den Mitgliedern können unterschiedlich<br />
große und nicht proportional zu ihrer jeweiligen Einlage stehende Gewinn- bzw.<br />
Verlustbeteiligungen sowie Ausschüttungs- und Kapitalbeteiligungsrechte zugewiesen<br />
werden (siehe aber auch die Ausführungen unten, zum Stichwort „Besteuerung”,<br />
zur steuerlichen Zuordnung von Gewinnen und Verlusten). Den bei einer LLC in<br />
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