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als *.zip-Datei (536 KB) - Ministerium der Justiz - in Rheinland-Pfalz

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Zur Situation <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landen referierte:<br />

Professor Dr. Henk Jochemsen, Director G.A. L<strong>in</strong>deboom Institut, Zentrum für mediz<strong>in</strong>ische<br />

Ethik, Nie<strong>der</strong>lande, „Sterbehilfe und Sterbebegleitung <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landen“.<br />

Die Vorträge können, soweit sie schriftlich vorliegen, bei <strong>der</strong> Bioethik-Kommission<br />

des Landes Rhe<strong>in</strong>land-<strong>Pfalz</strong> angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu den ethischen,<br />

rechtlichen und mediz<strong>in</strong>ischen Fragestellungen <strong>in</strong> 29 Thesen zusammen, die anschließend<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Beratungsprotokolle erläutert werden und dann <strong>in</strong><br />

fünf Empfehlungen e<strong>in</strong>münden. Der Bericht setzt sich auch mit dem Beschluss des<br />

Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 1 ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>, <strong>der</strong> sich unter an<strong>der</strong>em mit<br />

<strong>der</strong> Frage befasste, ob die auf e<strong>in</strong>er Patientenverfügung beruhende Entscheidung<br />

e<strong>in</strong>es Betreuers zur E<strong>in</strong>stellung <strong>der</strong> künstlichen Ernährung e<strong>in</strong>es Koma-Patienten<br />

entsprechend § 1904 BGB <strong>der</strong> vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf<br />

o<strong>der</strong> nicht.<br />

Die Kommission hatte, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> manchen E<strong>in</strong>zelfragen, sehr unterschiedliche<br />

Auffassungen zu bewerten. Dies führte erstm<strong>als</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> Kommission<br />

bei e<strong>in</strong>er These zur Verabschiedung e<strong>in</strong>es Mehrheits- und M<strong>in</strong><strong>der</strong>heiten-Votums.<br />

Außerdem wurden zwei Son<strong>der</strong>voten abgegeben. Gleichwohl hat die Kommission<br />

<strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> hohes Maß an Übere<strong>in</strong>stimmung erzielt.<br />

1 BGHZ XII ZB2/03, <strong>in</strong>: NJW 2003, S.1588, FamRZ 2003,748 (siehe hierzu Anhang)<br />

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