als *.zip-Datei (536 KB) - Ministerium der Justiz - in Rheinland-Pfalz
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wonnen, dass das Anlegen von PEG-Sonden <strong>in</strong> Krankenhäusern und Heimen oftm<strong>als</strong><br />
nicht gründlich durchdacht wird und dadurch e<strong>in</strong> langer Leidensweg für sehr<br />
alte Patienten vorprogrammiert ist, die man <strong>in</strong> problematischer Weise zum Leben<br />
„verurteilt“.<br />
Ist die Fähigkeit, Speisen und Getränke zu sich zu nehmen, aufgrund von Verletzungen,<br />
Geschwülsten o<strong>der</strong> sonstigen - auch psychogen verursachten - Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
des Schluckapparates erheblich verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong> ausgeschlossen, müssen<br />
Nahrung und Flüssigkeit künstlich zugeführt werden, um e<strong>in</strong> Verhungern des Betroffenen<br />
zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Die Tatsache, dass die Patienten nur durch künstliche Zufuhr<br />
von Nährstoffen am Leben erhalten werden können, so dass erst ihr Entzug zum Tode<br />
durch Verhungern und Verdursten führt, löst diverse ethische und auch juristische<br />
Debatten aus.<br />
Ausgehend von <strong>der</strong> <strong>in</strong> den vorstehenden Thesen erörterten Selbstbestimmung könnte<br />
man davon ausgehen, dass es, jedenfalls soweit bewusstse<strong>in</strong>sklare Menschen<br />
e<strong>in</strong>e künstliche Ernährung aktuell o<strong>der</strong> durch Vorausverfügung verweigern, ke<strong>in</strong><br />
Problem geben dürfte, da sie selbst bestimmen können, ob sie ernährt werden möchten.<br />
Es wird allerd<strong>in</strong>gs die Me<strong>in</strong>ung vertreten, auf e<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>isch <strong>in</strong>dizierte künstliche<br />
Ernährung könne gar nicht verzichtet werden, da sie zur ausnahmslos geschuldeten<br />
Basisbetreuung gehöre. In Er<strong>in</strong>nerung an die ars moriendi im Mittelalter und e<strong>in</strong>e<br />
Rede von Papst Pius XII. auf dem Anästhesisten-Kongress <strong>in</strong> Rom 1958 haben Weißauer<br />
und Op<strong>der</strong>becke 1 e<strong>in</strong>e Unterscheidung <strong>in</strong> gewöhnliche („ord<strong>in</strong>aria“) und außergewöhnliche<br />
(„extraord<strong>in</strong>aria“) Maßnahmen vorgeschlagen. Sie ordnen die Sondenernährung<br />
<strong>als</strong> natürliche Nahrung auf natürlichem Weg, wenn auch über Sonde,<br />
e<strong>in</strong>. Die Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr über Sonden, auch über die PEG-Sonde,<br />
gehöre wegen ihrer relativ ger<strong>in</strong>gen mediz<strong>in</strong>ischen Schwierigkeiten zur Basisversorgung,<br />
die bei jedem Patienten sicherzustellen sei, da er an<strong>der</strong>nfalls verhungere und<br />
verdurste. Wenn man die künstliche Ernährung unterlasse, verstoße man gegen Artikel<br />
20 Absatz 3 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz und leiste quasi<br />
aktive Sterbehilfe. In diesem S<strong>in</strong>ne sei auch die Präambel <strong>der</strong> Grundsätze <strong>der</strong> Bun-<br />
1<br />
Weißauer und Op<strong>der</strong>becke „Behandlungsabbruch bei unheilbarer Krankheit aus medikolegaler<br />
Sicht“, <strong>in</strong>: MedR 1995,456<br />
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