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als auch der Rechtssicherheit schei
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Äußerungen des Kranken ebenso an,
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These 9: Entscheidungsmaßstab bei
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These 10: Überprüfung der in Stel
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Diese Streitfragen können nunmehr
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Willen der Betroffenen widerspricht
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Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
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These 12: Passive Sterbehilfe Passi
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einem Patienten mit infauster Progn
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allein auf Lebensverlängerung ziel
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These 14: Aktive Sterbehilfe Aktive
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ihr Gewebe an der Scheide, dem Darm
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III. Patientinnen oder Patienten mi
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Auch nach dem genannten Beschluss d
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These 16: Entscheidungen in Stellve
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züglich eine konkrete Meinung gebi
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selbst können sich in aller Regel
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ein Leben mit Wahrnehmung, eine - s
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Patienten mit apallischem Syndrom b
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ärztekammer zur ärztlichen Sterbe
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endigung gerichtete Stellvertreter-
- Seite 97 und 98:
In diesem Sinn ist die in Empfehlun
- Seite 99 und 100:
im Einzelfall zu prüfen sein, ob e
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These 21: Entscheidungen bei Neugeb
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erhalten werden kann, aber nur mit
- Seite 105 und 106:
IV. Problematik der Selbsttötung T
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sei. Zum Schuldspruch im genannten
- Seite 109 und 110:
fältiger Abwägung aller für ihn
- Seite 111 und 112:
len, ist mit seiner aus der Mensche
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ethisch als hinnehmbar und legitimi
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V. Rechte und Pflichten der Ärztin
- Seite 117 und 118:
Solange sich die Patienten allerdin
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der Regelung zum Schwangerschaftsab
- Seite 121 und 122:
Sollte sich diese Alternative aus t
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geben werden. Auch das Heimgesetz e
- Seite 125 und 126:
wonnen, dass das Anlegen von PEG-So
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Atemnot und Übelkeit das Stillen v
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Erläuterungen der Empfehlungen der
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Die Studenten und Ärzte in Ausbild
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Empfehlung 2: Ärztliche Pflichten
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4. bei nahe bevorstehendem Tod im H
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koma-Patientin oder einem -Patiente
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denfalls erfordert der Suizidversuc
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herige fundierte Abklärung. Um ein
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che Regelung. Es ist daher der Ärz
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che Kontrolle, so wie sie in § 190
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Empfehlung 5: Änderung/Ergänzung
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Minderheiten-Votum Ärztlich assist
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Zu These 21: Entscheidungen bei Neu
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Sondervotum von Dr. iur. utr. Frank
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Die hier vorgelegte abweichende Mei
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hören, dem Mißbrauch und dem Verd
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tin, der als Betreuer bestellt war,
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mundschaftsgerichts wirksam verweig
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§ 212 StGB Totschlag (1) Wer einen
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enserhaltende Behandlung nur Leiden
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Az: 20W224/98) ist davon auszugehen
- Seite 169 und 170:
Anhang F: Zusammensetzung der Kommi
- Seite 171 und 172:
Mitglieder aus den Ressorts der Lan
- Seite 173 und 174:
Dr. med. Günther Frey Rheinhessen-
- Seite 175 und 176:
Anhang G: Quellen- und Literaturhin
- Seite 177 und 178:
LG Duisburg, Beschluss vom 9.6.1999
- Seite 179 und 180:
Berger, C.: Zum 63. Deutschen Juris
- Seite 181 und 182:
Grimm, Ch., Caesar, P. (Hrsg.): „
- Seite 183 und 184:
Kutzer, K.: „Rechtliche und recht
- Seite 185 und 186:
Roxin, C.: Die Sterbehilfe im Spann
- Seite 187:
Weber, M., Kutzer, K.: „Ethische