24.08.2013 Aufrufe

als *.zip-Datei (536 KB) - Ministerium der Justiz - in Rheinland-Pfalz

als *.zip-Datei (536 KB) - Ministerium der Justiz - in Rheinland-Pfalz

als *.zip-Datei (536 KB) - Ministerium der Justiz - in Rheinland-Pfalz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ferenzierung zwischen Entzug <strong>der</strong> <strong>in</strong>vasiven Nahrungszufuhr und an<strong>der</strong>en lebenserhaltenden<br />

Maßnahmen, z.B. dem Abstellen des Respirators, ist unter dem Gesichtspunkt<br />

<strong>der</strong> Achtung <strong>der</strong> Autonomie <strong>der</strong> Patienten nicht begründbar.<br />

Schwieriger wird die Problematik, wenn über das Unterlassen <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>isch <strong>in</strong>dizierten<br />

künstlichen Ernährung h<strong>in</strong>sichtlich jener Menschen zu entscheiden ist, die<br />

noch nicht im Sterben liegen und nicht bei Bewusstse<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d. Da es sich bei <strong>der</strong> Nahrungs-<br />

und Flüssigkeitssubstitution durch <strong>in</strong>travenöse Zufuhr o<strong>der</strong> Sondenernährung<br />

um ärztliche Maßnahmen handelt, bedürfen diese ihrer E<strong>in</strong>willigung bzw. <strong>der</strong> ihrer<br />

Stellvertreter. Ob und unter welchen Voraussetzungen b<strong>in</strong>dende Vorausverfügungen<br />

durch die Patienten selbst getroffen werden können o<strong>der</strong> Stellvertreter die E<strong>in</strong>willigung<br />

<strong>in</strong> die künstliche Ernährung verweigern dürfen, ist <strong>in</strong> den Thesen 16 -21 abgehandelt.<br />

In diesem Zusammenhang wurde stets betont, dass <strong>in</strong> jedem Fall die Pflicht<br />

aufrechterhalten bleibt, für die Basispflege zu sorgen, so wie sie jedem hilfsbedürftigen<br />

Menschen zusteht. H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Ernährung ist mith<strong>in</strong> entscheidend, dass die<br />

Patienten ke<strong>in</strong>en Hunger und Durst mehr verspüren. Maßnahmen zur Verr<strong>in</strong>gerung<br />

des Durstgefühls, wie Mundpflege, Befeuchten <strong>der</strong> Lippen und <strong>der</strong> Zunge, E<strong>in</strong>sprühen<br />

s<strong>in</strong>d gleichermaßen erfor<strong>der</strong>lich aber auch ausreichend.<br />

Hier bestehen bei Ärzten und manchmal auch bei Juristen noch erhebliche Unklarheiten.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Befragung von 400 Ärzten, die von 1995 bis 1999 an onkologischen<br />

und palliativmediz<strong>in</strong>ischen Fortbildungen des Tumorzentrums Rhe<strong>in</strong>land-<strong>Pfalz</strong> teilgenommen<br />

haben 1 , haben nur etwa 1/3 <strong>der</strong> Ärzte bei Sterbenden die Beendigung <strong>der</strong><br />

Flüssigkeitszufuhr parenteral o<strong>der</strong> über e<strong>in</strong>e Sonde für zulässig gehalten.<br />

E<strong>in</strong>e Klarstellung des Gesetzgebers zur Abgrenzung von aktiver und passiver Sterbehilfe<br />

(siehe hierzu These 31 bzw. Empfehlung 2) ist im Interesse <strong>der</strong> Rechtssicherheit<br />

zu empfehlen.<br />

Die E<strong>in</strong>ordnung <strong>der</strong> künstlichen Ernährung zu den mediz<strong>in</strong>ischen Maßnahmen und<br />

die E<strong>in</strong>grenzung <strong>der</strong> Maßnahmen, die zur Basisbetreuung gehören, wird von e<strong>in</strong>igen<br />

Angehörigen <strong>der</strong> Heilberufe und von manchen Krankenhausträgern <strong>als</strong> ethisch unakzeptabel<br />

bewertet. Inwieweit für sie die Möglichkeit besteht, ihren „Ethikvorbehalt“<br />

durchzusetzen, wurde <strong>in</strong> den vorstehenden Thesen 26 bis 28 ausgeführt.<br />

1 Weber M., Stiehl M., Reiter J., Rittner C.: „Ethische Entscheidungen am Lebensende: Sorgsames<br />

Abwägen <strong>der</strong> jeweiligen Situation“, <strong>in</strong>: Deutsche Ärzteblatt vom 30.11.2001, B. -2697 - 2699<br />

- 123 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!