24.08.2013 Aufrufe

als *.zip-Datei (536 KB) - Ministerium der Justiz - in Rheinland-Pfalz

als *.zip-Datei (536 KB) - Ministerium der Justiz - in Rheinland-Pfalz

als *.zip-Datei (536 KB) - Ministerium der Justiz - in Rheinland-Pfalz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

e<strong>in</strong> Leben mit Wahrnehmung, e<strong>in</strong>e - sei es nur begrenzte - Genesung durch die Behandlung<br />

nicht zu erreichen ist, dann kann man im E<strong>in</strong>zelfall davon ausgehen, dass<br />

die Fortsetzung <strong>der</strong> Behandlung vom mutmaßlichen Willen <strong>der</strong> Patienten nicht gedeckt<br />

ist, <strong>als</strong>o nicht geschuldet wird. Alle ärztlichen Maßnahmen, auch die zum Zwecke<br />

<strong>der</strong> Lebenserhaltung s<strong>in</strong>d zustimmungspflichtig, notfalls eben durch die Mutmaßung.<br />

Dem muss allerd<strong>in</strong>gs die ärztliche Indikation für die betreffende Maßnahme<br />

vorausgehen. Dabei ist zu prüfen, was bei Bewusstlosen über die re<strong>in</strong>e Lebenserhaltung<br />

h<strong>in</strong>aus für sie erwartet werden kann. Wo ke<strong>in</strong>e weitere Besserung dieses Zustandes<br />

möglich ist, entfällt die Indikation und damit <strong>in</strong> aller Regel <strong>der</strong> mutmaßliche<br />

Wille zur Fortsetzung <strong>der</strong> Behandlung.<br />

Die Gefahren, die dar<strong>in</strong> gesehen werden, dass die Mutmaßung des Patientenwillens<br />

missbraucht werden könnte, s<strong>in</strong>d nicht von <strong>der</strong> Hand zu weisen. Insoweit ist auf die<br />

Ausführungen <strong>in</strong> These 8 zu verweisen. E<strong>in</strong>e Entscheidung Dritter zur Beendigung<br />

lebenserhalten<strong>der</strong> Therapie bei Betroffenen lediglich auf <strong>der</strong> Grundlage von <strong>der</strong>en<br />

mutmaßlichem Willen kommt daher nur <strong>in</strong> Betracht, wenn sich konkrete Feststellungen<br />

zum mutmaßlichen Willen treffen lassen.<br />

- 84 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!