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als *.zip-Datei (536 KB) - Ministerium der Justiz - in Rheinland-Pfalz

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Son<strong>der</strong>voten<br />

Son<strong>der</strong>votum von Professor Dr. Reiter<br />

Johannes Gutenberg-Universität, Ma<strong>in</strong>z<br />

Fachbereich Katholische Theologie<br />

Sem<strong>in</strong>ar für Moraltheologie und Sozialethik<br />

Abweichende Auffassung zum Bericht <strong>der</strong> Bioethik-Kommission Rhe<strong>in</strong>land-<strong>Pfalz</strong> vom<br />

23.04.2004<br />

Dem vorliegenden Bericht kann ich nicht zustimmen. In se<strong>in</strong>er Tendenz sche<strong>in</strong>t er mir zu liberal, <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>zelnen Aussagen zu unbestimmt und allzu offen für Auslegungen, die von ethischer Seite her nicht<br />

vertretbar s<strong>in</strong>d.<br />

Im E<strong>in</strong>zelnen möchte ich dies an folgenden Punkten exemplifizieren:<br />

Zu These 14: Aktive Sterbehilfe<br />

Mit dem von <strong>der</strong> Kommission beschlossenen Schlusssatz des zweiten Absatzes („In solchen Extremfällen<br />

kann aufgrund des Selbstbestimmungsrechts Sterbenskranker ausnahmsweise e<strong>in</strong>e aktive<br />

Sterbehilfe ethisch toleriert werden.“) wird die Tür zur aktiven Sterbehilfe endgültig geöffnet, was aus<br />

ethischer Sicht, <strong>in</strong> jedem Fall aus Sicht <strong>der</strong> christlichen Ethik, ke<strong>in</strong>esfalls toleriert werden kann.<br />

Zu These 19: Patient<strong>in</strong>nen und Patienten im Wachkoma<br />

Im vierten Absatz geht es um Patienten, von denen ke<strong>in</strong>e ausdrückliche Willensäußerung vorliegt.<br />

Hier soll e<strong>in</strong>e Vertreterentscheidung dem mutmaßlichen Patientenwillen Geltung verschaffen, was an<br />

sich schon problematisch ist, <strong>in</strong>sofern es sich hier um ke<strong>in</strong>e Entscheidung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sterbephase handelt.<br />

„E<strong>in</strong>e unbed<strong>in</strong>gte und unbegrenzte Lebenserhaltung“ wird dann weiter im Text von <strong>der</strong> Voraussetzung<br />

abhängig gemacht, dass <strong>der</strong> Arzt bzw. die Ärzt<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>e Chance e<strong>in</strong>er Remission mehr sieht. Demgegenüber<br />

gibt es etliche dokumentierte Fälle e<strong>in</strong>er Remission. Es ist daher zu fragen, ob überhaupt mit<br />

Bestimmtheit etwas über den Zustand <strong>der</strong> Wachkoma-Patienten gesagt werden kann. Solange noch<br />

die ger<strong>in</strong>gsten Zweifel bestehen, wird man mit e<strong>in</strong>er Entscheidung so lange warten müssen, bis def<strong>in</strong>itive<br />

Klarheit über die Endgültigkeit des Zustandes gewonnen ist. Auch die im weiteren Text gebrauchte<br />

Formulierung „erhebliche Zeitspanne“ ist zu vage.<br />

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