Energiesparend Bauen Sanieren & Wohnen - OÖ Energiesparverband
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BARRIEREFREIE<br />
BAUWEISE<br />
Barrierefreies <strong>Bauen</strong> bedeutet <strong>Bauen</strong> für alle Menschen<br />
mit allen Veränderungen, die im Laufe eines<br />
jeden Lebens eintreten können. Barrierefreies <strong>Bauen</strong><br />
bringt daher für alle Menschen Vorteile, nicht<br />
nur für Ältere und Menschen mit physischen Beeinträchtigungen.<br />
Im oö. Baurecht sind daher Bestimmungen aufgenommen,<br />
die die barrierefreie Gestaltung baulicher<br />
Anlagen und den „anpassbaren Wohnbau“ bei bestimmten<br />
Bauvorhaben verpflichtend vorsehen.<br />
Auch die Wohnbauförderung unterstützt die barrierefreie<br />
Bauweise, so erhöht sich das geförderte Hypothekardarlehen<br />
um 3.000 Euro, wenn das Eigen-<br />
heim barrierefrei errichtet wird.<br />
Kriterien für barrierefreies <strong>Bauen</strong><br />
1) Zugang und Eingangsebene<br />
Der Zugang zum Wohnhaus, zum Wohnschlafraum,<br />
zum WC, zur Dusche und zur Küche in der<br />
Eingangsebene muss barrierefrei errichtet werden.<br />
„Barrierefreier“ Hauptzugang zur Wohn-<br />
ebene heißt:<br />
• ein maximaler Niveauunterschied von 3 cm ist<br />
einzuhalten, anderenfalls ist eine Zufahrtsrampe<br />
vorzusehen. (lt. ÖNORM B 1600)<br />
• die Eingangstür muss eine durchgangslichte Breite<br />
von mindestens 90 cm aufweisen, die Türflügelbreite<br />
sollte jedoch 100 cm nicht überschreiten.<br />
(lt. ÖNORM B 1600)<br />
• auf beiden Seiten der Eingangstür ist ein ausreichend<br />
großer Anfahrbereich vorzusehen d.h.<br />
mindestens 120 cm tief und 150 cm breit bzw.<br />
auf der Türaufgehseite mindestens 200 cm tief<br />
und ebenfalls 150 cm breit. (lt. ÖNORM B<br />
1600)<br />
O.Ö. <strong>Energiesparverband</strong> • Landstraße 45, 4020 Linz • T: 0732-7720-14380 • F: 0732-7720-14383<br />
Energiespar-Hotline 0800-205-206 • E: office@esv.or.at • I: www.energiesparverband.at<br />
Mindestanforderungen an die Rampe:<br />
(lt. ÖNORM B 1600)<br />
• Die Steigung darf maximal 6 % betragen (z.B.:<br />
bei 2 Stufen mit insgesamt 36 cm Höhe entspricht<br />
dies einer Rampenlänge von mindestens<br />
6 m).<br />
• Die Rampenbreite muss mindestens 120 cm betragen.<br />
• Am Anfang und am Ende der Rampe sind horizontale<br />
Bewegungsflächen von mindestens 150 cm<br />
Länge vorzusehen.<br />
In der Eingangsebene muss ein Wohnschlafraum,<br />
ein WC, ein Badbereich (Dusche) sowie eine Küche<br />
vorhanden sein.<br />
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