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Energiesparend Bauen Sanieren & Wohnen - OÖ Energiesparverband

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BARRIEREFREIE<br />

BAUWEISE<br />

Barrierefreies <strong>Bauen</strong> bedeutet <strong>Bauen</strong> für alle Menschen<br />

mit allen Veränderungen, die im Laufe eines<br />

jeden Lebens eintreten können. Barrierefreies <strong>Bauen</strong><br />

bringt daher für alle Menschen Vorteile, nicht<br />

nur für Ältere und Menschen mit physischen Beeinträchtigungen.<br />

Im oö. Baurecht sind daher Bestimmungen aufgenommen,<br />

die die barrierefreie Gestaltung baulicher<br />

Anlagen und den „anpassbaren Wohnbau“ bei bestimmten<br />

Bauvorhaben verpflichtend vorsehen.<br />

Auch die Wohnbauförderung unterstützt die barrierefreie<br />

Bauweise, so erhöht sich das geförderte Hypothekardarlehen<br />

um 3.000 Euro, wenn das Eigen-<br />

heim barrierefrei errichtet wird.<br />

Kriterien für barrierefreies <strong>Bauen</strong><br />

1) Zugang und Eingangsebene<br />

Der Zugang zum Wohnhaus, zum Wohnschlafraum,<br />

zum WC, zur Dusche und zur Küche in der<br />

Eingangsebene muss barrierefrei errichtet werden.<br />

„Barrierefreier“ Hauptzugang zur Wohn-<br />

ebene heißt:<br />

• ein maximaler Niveauunterschied von 3 cm ist<br />

einzuhalten, anderenfalls ist eine Zufahrtsrampe<br />

vorzusehen. (lt. ÖNORM B 1600)<br />

• die Eingangstür muss eine durchgangslichte Breite<br />

von mindestens 90 cm aufweisen, die Türflügelbreite<br />

sollte jedoch 100 cm nicht überschreiten.<br />

(lt. ÖNORM B 1600)<br />

• auf beiden Seiten der Eingangstür ist ein ausreichend<br />

großer Anfahrbereich vorzusehen d.h.<br />

mindestens 120 cm tief und 150 cm breit bzw.<br />

auf der Türaufgehseite mindestens 200 cm tief<br />

und ebenfalls 150 cm breit. (lt. ÖNORM B<br />

1600)<br />

O.Ö. <strong>Energiesparverband</strong> • Landstraße 45, 4020 Linz • T: 0732-7720-14380 • F: 0732-7720-14383<br />

Energiespar-Hotline 0800-205-206 • E: office@esv.or.at • I: www.energiesparverband.at<br />

Mindestanforderungen an die Rampe:<br />

(lt. ÖNORM B 1600)<br />

• Die Steigung darf maximal 6 % betragen (z.B.:<br />

bei 2 Stufen mit insgesamt 36 cm Höhe entspricht<br />

dies einer Rampenlänge von mindestens<br />

6 m).<br />

• Die Rampenbreite muss mindestens 120 cm betragen.<br />

• Am Anfang und am Ende der Rampe sind horizontale<br />

Bewegungsflächen von mindestens 150 cm<br />

Länge vorzusehen.<br />

In der Eingangsebene muss ein Wohnschlafraum,<br />

ein WC, ein Badbereich (Dusche) sowie eine Küche<br />

vorhanden sein.<br />

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