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Energiesparend Bauen Sanieren & Wohnen - OÖ Energiesparverband

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DER ENERGIE-<br />

AUSWEIS<br />

Was ist der Energieausweis?<br />

Der Energieausweis ist eine Art Typenschein für Ihr<br />

Haus und beschreibt die Gesamt-Energieeffizienz<br />

des Gebäudes. Er enthält wertvolle Informationen,<br />

wie z.B. den Heizenergiebedarf - damit können Sie<br />

Ihren Energieverbrauch fürs Heizen und somit auch<br />

die Heizkosten abschätzen.<br />

Seit Anfang 2008 gibt es in Österreich und Europa<br />

den Energieausweis für Gebäude. In Österreich ist<br />

der Energieausweis nichts Neues – seit der gesetzlichen<br />

Einführung im Jahr 1999 wurden in <strong>OÖ</strong> über<br />

100.000 Ausweise bereits ausgestellt, es gibt aber<br />

doch einige wichtige Ergänzungen und Neuerungen.<br />

bis 10 kWh/m²a<br />

11 - 15 kWh/m²a<br />

16 - 25 kWh/m²a<br />

26 - 50 kWh/m²a<br />

51 - 100 kWh/m²a<br />

101 - 150 kWh/m²a<br />

151 - 200 kWh/m²a<br />

202 - 250 kWh/m²a<br />

über 250 kWh/m²a<br />

O.Ö. <strong>Energiesparverband</strong> • Landstraße 45, 4020 Linz • T: 0732-7720-14380 • F: 0732-7720-14383<br />

Energiespar-Hotline 0800-205-206 • E: office@esv.or.at • I: www.energiesparverband.at<br />

Wann ist ein Energieausweis<br />

erforderlich?<br />

• bei Neubau, Zubau, Umbau oder umfassender<br />

Sanierung eines Gebäudes (<strong>OÖ</strong> Baurecht)<br />

• bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung eines Gebäudes<br />

(Ö. Energieausweisvorlagegesetz für bestehende<br />

Gebäude gültig seit 1.1.2009)<br />

• bei Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m²<br />

- für größere Menschenansammlungen – zum verpflichtenden<br />

Aushang an einer gut sichtbaren Stelle<br />

(für bestehende Gebäude gültig seit 1.1.2009)<br />

Neu ist die Energieausweis-Pflicht für Nicht-Wohngebäude<br />

und dass der Energieausweis nunmehr für<br />

10 Jahre gilt.<br />

Was steht im Energieausweis NEU<br />

für Wohngebäude?<br />

Im Energieausweis NEU für Wohngebäude finden<br />

Sie unter anderem folgende Angaben:<br />

Der Energieausweis besteht aus einer ersten Seite<br />

mit einer Effizienzskala, einer zweiten Seite mit detaillierten<br />

Energie- und Gebäude-Daten und einem<br />

Anhang. Form und Inhalt sind genormt, der Energieausweis<br />

ist eine Urkunde.<br />

Der Energieausweis für<br />

Wohngebäude enthält:<br />

• den Heizwärmebedarf des Gebäudes (HWB)<br />

• den Warmwasser-Wärmebedarf (WWWB)<br />

• den Heiztechnik-Energiebedarf des Gebäudes<br />

(HTEB)<br />

• den Endenergiebedarf des Gebäudes (HEB)<br />

• Empfehlungen für Maßnahmen<br />

Zusätzlich ist auch nachzuweisen, dass das Wohngebäude<br />

sommertauglich ist (ÖNORM B 8110 Teil 3)<br />

und keine sommerliche Überhitzung eintreten<br />

kann.<br />

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