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Akademischer Stellenmarkt - Forschung & Lehre

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PETER M. LYNEN<br />

296<br />

Kunst- und<br />

Musikhochschulen<br />

Ein Blick über den Zaun<br />

Eignungsprüfungen an Kunsthochschulen als Vorbild?<br />

Eingangsprüfungen: Einige beneiden die<br />

Kunst- und Musikhochschulen darum, andere blicken<br />

mit Argwohn auf diese Praxis. Können Eignungsprüfungen<br />

als Vorbild für wissenschaftliche Hochschulen<br />

dienen? Welche Bedeutung haben solche Verfahren?<br />

Wie groß sind Aufwand und Nutzen?<br />

Kein „Malen nach Zahlen“<br />

Die Beantwortung der Titelfrage hängt vornehmlich<br />

davon ab, welche Bedeutung man dem Begriff Vorbild unterlegt.<br />

Begreift man „Vorbild“ als Erfahrungsschatz, auf den man<br />

zurückgreifen kann, um sein eigenes und selbständiges Bild<br />

zu entwerfen und auszugestalten, ist die Frage klar zu bejahen.<br />

Sieht man „Vorbild“ als Muster für Plagiate oder im Sinne<br />

eines „Malen nach Zahlen“, ist die Ausgangsfrage ebenso<br />

deutlich zu verneinen. Leider zeigt die Hochschul- und Wissenschaftspolitik<br />

immer wieder Tendenzen zu pauschalen<br />

Ablehnungen oder Übernahmen von Organisationen und Verfahren,<br />

die in anderen Bereichen entwickelt wurden und praktiziert<br />

werden. Manchmal werden auch nur Teilstücke isoliert<br />

übertragen bzw. diskutiert. In der aktuellen Diskussion über<br />

Hochschuleingangsprüfungen ist insoweit die These „das paßt<br />

nicht, was die Kunsthochschulen machen“ ebenso unangemessen<br />

wie die gegenteilige Behauptung, hier bestünden Verfahren,<br />

die man unproblematisch übernehmen könnte. Geht man<br />

genauer auf die Verfahren der Feststellung studiengangsbezogener<br />

künstlerischer Eignungen an Kunsthochschulen und<br />

die dort gewonnenen Erfahrungen ein, zeigt sich einerseits,<br />

daß die wissenschaftlichen Hochschulen und die wissenschaftlichen<br />

Studiengänge auf vergleichbare Problemstellungen bei<br />

der Einführung, den Rahmenbedingungen, den Voraussetzungen<br />

und den Folgen solcher Verfahren stoßen werden, daß<br />

aber anderseits deutliche Unterschiede in der Ausgangslage<br />

bestehen. Diese lassen sich weniger mit dem Begriffspaar „wissenschaftlich<br />

– künstlerisch“, sondern mehr mit der Entwicklung<br />

der Hochschulen und Studiengänge erklären.<br />

Über hundertjährige Praxis<br />

und Prinzipielles<br />

An Kunsthochschulen ist die Eingangsprüfung seit<br />

Entstehung dieser Hochschulart gängige und ununterbrochene<br />

Praxis, d.h. bei den Hochschulen für Bildende Künste<br />

<strong>Forschung</strong> & <strong>Lehre</strong><br />

6/2002<br />

Peter M. Lynen,<br />

Dr. iur., Dr. phil.h.c.,<br />

Kanzler der Kunstakademie<br />

Düsseldorf<br />

(Kunstakademien, Kunsthochschulen i.e. Sinne) in Deutschland<br />

vor allem seit dem 18., bei den Musikhochschulen vor<br />

allem seit dem 19. Jahrhundert. Auf dem Weg dieser Institutionen<br />

in den heutigen tertiären Bildungsbereich hat es zwar<br />

erhebliche Veränderungen der Gestalt und des Inhalts dieser<br />

„Aufnahmeprüfungen“ und auch heftige Diskussionen hierüber<br />

gegeben, zwei miteinander verbundene Grundprinzipien<br />

haben aber die Zeit überdauert und sind von aktueller Bedeutung:<br />

Erstens der Konsens über die Notwendigkeit der<br />

Feststellung einer (studiengangsbezogenen) künstlerischen<br />

Eignung durch die aufnehmende Institution, die nicht durch<br />

andere Bildungsnachweise (vor allem nicht durch die allgemeine<br />

Hochschulreife) und auch nur in Ausnahmefällen (bei<br />

Studienortswechslern in höheren Semestern) durch andere<br />

Kunsthochschulen ersetzt werden kann. Zweitens die Untrennbarkeit<br />

dieser Aufnahme von den späteren Lehrinhalten und<br />

Lehrveranstaltungsformen sowie dem Profil der jeweiligen<br />

Hochschule, mindestens des jeweiligen Studiengangs.<br />

Mit dem erstgenannten Konsens können sich die Kunsthochschulen<br />

der Diskussion über die Bedeutung der allgemeinen<br />

Hochschulreife weitgehend entziehen; diese bleibt sozusagen<br />

„außen vor“, weil sie keine spezifischen Aussagen über<br />

die künstlerische Eignung der Studienbewerber enthält. Insoweit<br />

verlangen die meisten künstlerischen Studiengänge grundsätzlich<br />

die allgemeine Hochschulreife und die besondere<br />

künstlerische Eignung, wobei die allgemeine Hochschulreife<br />

in einigen Fällen durch eine herausragende künstlerische Begabung<br />

ersetzt werden kann. Die Befürworter des länderübergreifenden<br />

Abiturs als allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung<br />

mit grundsätzlich freier Wahl des Studiums sehen<br />

damit in den Kunsthochschulen und ihren besonderen Verfahren<br />

keine Gefahr für ihr Prinzip. Die wissenschaftlichen<br />

Hochschulen stecken hier bekanntlich in erheblich stärkeren<br />

Begründungszwängen.<br />

Gleichzeitig eröffnet dieser Konsens den Weg zu hochschulspezifischen<br />

Maßstäben und Verfahren und damit zur<br />

Profilbildung, weil die Durchführung der Eignungsprüfungen

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