Flugsicherheit
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Es<br />
geht<br />
wieder los!<br />
von Herrn TROAR Joachim Hofferek,<br />
SKUKdo ABC Abw SchAufg Grp II<br />
Der Flugbetrieb in der<br />
Wintersaison stellt den<br />
Platzmeister und sein<br />
Einsatzpersonal zur<br />
Bewegungsflächenenteisung<br />
oft vor Probleme<br />
vielfältiger Art. Sie sind<br />
für die winterliche <strong>Flugsicherheit</strong><br />
auf den Bewegungsflächen<br />
(BF) zuständig;<br />
dabei sind die<br />
Belange des Umweltschutzes<br />
zu beachten<br />
und zu erfüllen.<br />
Eine aktuelle Zusammenfassung<br />
der Belange des Umweltschutzes zum<br />
Thema Winterflugbetrieb<br />
Dazu bedarf es einer fachlichen Aus-<br />
und Weiterbildung. Diese wird z. Z.<br />
neu gestaltet, eingerichtet und soll<br />
noch dieses Jahr als Modelllehrgang<br />
beginnen.<br />
Grundlage dieser Ausbildung ist<br />
die am 30. .2005 in Kraft getretene<br />
Fachliche Weisung des Streitkräfteunterstützungskommandos<br />
„Verfahren<br />
zum Schutz der Bewegungsflächen<br />
für Luftfahrzeuge der Bundeswehr vor<br />
Vereisung und zur Enteisung“. Diese<br />
legt die erforderlichen Verfahren sowohl<br />
den Geltungsbereich fest und<br />
benennt die rechtlichen Rahmenbedingungen.<br />
Bedingt durch den Einsatz chemischer<br />
Enteisungsmittel - flüssige<br />
oder feste - wird die Umwelt belastet.<br />
Diese werden mit Wasser, in einem<br />
jeweils durch den Einsatzleiter - meist<br />
Platzmeister - festgelegten Mischungs-<br />
verhältnis, ausgebracht. Durch eine<br />
Abwassersammelanlage aufgenommen<br />
wird das Abtaugemisch gemäß<br />
den örtlichen Bedingungen zur Entsorgung<br />
in das örtliche Entwässerungssystem<br />
eingeleitet. Dies erfolgt als Direkt-<br />
oder Indirekteinleitung nach den<br />
Vorgaben der jeweiligen Kommune.<br />
Grundsätzlich besteht die Weisung:<br />
Zuerst mechanische Räumung, wenn<br />
dies nicht ausreicht dann chemische<br />
Enteisung. (Räumen/Fräsen, Kehren,<br />
Blasen, Streuen, Sprühen)<br />
Zum Verständnis der Enteisungsbedingungen<br />
und der Enteisungsverfahren<br />
sind im Folgenden Auszüge aus<br />
der oben benannten Weisung wiedergegeben:<br />
(Diese Auszüge dienen nur zur Information<br />
und haben hier keine rechtliche<br />
Bedeutung.)<br />
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