Flugsicherheit
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Die <strong>Flugsicherheit</strong>spreise sollen erfolgreiche <strong>Flugsicherheit</strong>sarbeit und die damit erreichten Leistungen anerkennend würdigen und<br />
dokumentieren. Sie heben die Verdienste aller am Flugbetrieb mittelbar und unmittelbar beteiligter Personen und Dienststellen<br />
lobend hervor.<br />
Der Neuerlass der ZDv 19/6 „Die Behandlung von Unfällen und Zwischenfällen mit Militärischen Luftfahrzeugen“ und die verbesserte<br />
<strong>Flugsicherheit</strong>slage erfordern eine Neufassung der Kriterien zur Vergabe der Preise.<br />
Die Luftwaffe ist in Pilotfunktion verantwortlich für den Flugbetrieb in der Bundeswehr. Der Inspekteur der Luftwaffe vergibt in diesem<br />
Rahmen <strong>Flugsicherheit</strong>spreise gemäß den folgenden Kriterien an alle fliegenden Verbände und Einheiten der Teilstreitkräfte/OrgBereiche.<br />
Folgende <strong>Flugsicherheit</strong>spreise werden vergeben:<br />
a) Die <strong>Flugsicherheit</strong>surkunde – erstmalig nach drei aufeinander folgenden unfallfreien Kalenderjahren und anschließend für jedes<br />
weitere unfallfreie Jahr.<br />
b) Der <strong>Flugsicherheit</strong>spokal – für einen unfallfreien Zeitraum von fünf aufeinander folgenden Kalenderjahren.<br />
Der <strong>Flugsicherheit</strong>spokal nach zehn unfallfreien Kalenderjahren wird gegenüber dem Pokal nach fünf unfallfreien Jahren im<br />
Design hervorgehoben.<br />
Die Vergabe der Preise wird beeinflusst von Flugunfällen und Bodenunfällen mit Luftfahrzeugen, wobei die in der ZDv<br />
19/6 Nr. 113 und Nr. 115 festgelegten Definitionen maßgeblich sind.<br />
Unfälle, an deren Zustandekommen der betroffene Verband/die betroffene Einheit nicht ursächlich beteiligt<br />
war, beenden oder unterbrechen unter gewissen Umständen nicht den bis dahin unfallfreien<br />
Zeitraum. Die Entscheidung darüber liegt bei General <strong>Flugsicherheit</strong> Bw und wird<br />
jeweils im Unfallabschlussbericht veröffentlicht.<br />
Unfälle von Inübunghaltern werden dem Verband/<br />
der Einheit zugerechnet, dem/der der Inübunghalter<br />
zugeteilt ist.<br />
Sind Angehörige mehrerer Verbände/Einheiten an<br />
einem Unfall beteiligt, entscheidet GenFlSichhBw in<br />
Abhängigkeit von der Ursachenfestlegung, wem der<br />
Unfall zugeordnet wird.<br />
Die Neuregelung zur Vergabe von <strong>Flugsicherheit</strong>spreisen<br />
tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.<br />
GenFlSichhBw legt Insp L bis zum 10.Januar eines jeden<br />
Jahres die Übersicht der fliegenden Verbände/Einheiten<br />
vor, die im Vorjahr die Leistungen für die Vergabe eines<br />
<strong>Flugsicherheit</strong>spreises erbracht haben.<br />
Die Übersicht wird im Jahresbericht und in der Zeitschrift<br />
„<strong>Flugsicherheit</strong>“ veröffentlicht.<br />
Neue Regelung für die Vergabe von<br />
<strong>Flugsicherheit</strong>spreisen<br />
an Verbände/Einheiten mit bemannten Luftfahrzeugen