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Flugsicherheit

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Illustration: HFw Ingo Dierkes, LfzTAbt 52 in Rheine - Bentlage<br />

erfolge errungen, der wird enttäuscht<br />

sein! Nach wie vor gehören die Geruchsattacken<br />

in den Laderäumen unserer<br />

Transporterflotte zwar nicht zum<br />

täglichen, aber zu einem regelmäßig<br />

wiederkehrenden Erlebnis.<br />

Dazu einige Beispiele für die Ungläubigen:<br />

Am 6.09.2004 hatte die Besatzung<br />

einer C- 60 den Auftrag, Zusatztanks<br />

des Waffensystems PA 200 Tornado<br />

zu transportieren. Die Tanks wurden<br />

am Heimatflugplatz (der C- 60)<br />

an Bord genommen.<br />

Der Versender hatte auf den Begleitpapieren<br />

vermerkt, die Tanks seien<br />

zuvor entleert, gereinigt und gelüftet<br />

worden. Die Deklaration als Gefahrgut<br />

war nicht erfolgt.<br />

Kurz nach dem Start des Luftfahrzeuges<br />

vernahm die Besatzung<br />

derart starken Kerosingeruch, dass<br />

die Durchführung des Notverfahrens<br />

„Rauch- und Gasbeseitigung“ erforderlich<br />

und der Abbruch des Fluges<br />

eingeleitet wurde.<br />

Bei der Suche nach der Geruchsquelle<br />

identifizierte der Ladungsmeister<br />

eindeutig die Zusatztanks.<br />

Die unverzügliche Landung auf<br />

dem Startflugplatz erfolgte ohne weitere<br />

Probleme.<br />

Wie kam es zu dem Ereignis?<br />

Der Bedarfsträger (und Versender)<br />

hatte sich in Ermangelung einer anderen<br />

Dokumentation nach der GAF<br />

T.O. 6J- 4-2VFW -2 UNTERSCHALL-<br />

AUSSEN-TANKS WRDT (War Reserved<br />

Drop Tanks) gerichtet.<br />

Dort ist im Abschnitt 9 „VORBEREI-<br />

TUNG ZUR INBETRIEBNAHME, LAGE-<br />

RUNG, KONSERVIERUNG UND VER-<br />

PACKUNG; VERSAND“ unter lfd Nr<br />

9-4 zu lesen: „Den Außentank innen<br />

mit Korrosionsschutzmittel (VML 3)<br />

durchspülen bzw. aussprühen und die<br />

Öffnungen der Kraftstoff- und Druckluftleitungen<br />

... mit Schutzkappen<br />

verschließen.“ An anderer Stelle heißt<br />

es: „Der Versand der Außentanks darf<br />

nur gemäß 9-4 konserviert und verpackt<br />

im Ablage- und Transportgestell<br />

(BPS 3) erfolgen und kann mit den<br />

©<br />

üblichen Transportmitteln durchgeführt<br />

werden.“ Es bleibt unklar, was<br />

auch immer zu Zeiten der bemannten<br />

Raumfahrt unter einem „üblichen<br />

Transportmittel“ zu verstehen ist - für<br />

den Lufttransport war die Vorbereitung<br />

der Tanks jedenfalls unzureichend.<br />

Zusätzlich war zumindest eine<br />

der Schutzkappen undicht oder wurde<br />

nicht oder nicht korrekt angebracht.<br />

Diejenige Anweisung, aus der hervorgeht,<br />

dass die Tanks hätten entgast<br />

werden müssen und wie dies zu geschehen<br />

hat, lag dem Bedarfsträger<br />

nicht vor. Wo steht’s denn nun geschrieben?<br />

Zur Beantwortung der<br />

Frage konsultieren wir das Flugbetriebshandbuch<br />

III/2 Kampfunterstützung-/Transportflugzeuge.<br />

Dort lesen<br />

wir unter Nr 09663 Transport von<br />

Tanks, Tankfahrzeugen, Triebwerken<br />

und Zusatztanks: „Tanks, Tankfahrzeuge,<br />

Tankauflieger, Tankanhänger,<br />

Triebwerke und auch Zusatztanks von<br />

Luftfahrzeugen dürfen grundsätzlich<br />

nur enttankt, gereinigt und entgast<br />

transportiert werden.“ Aha! Jetzt wissen<br />

wir zwar immer noch nicht, wie<br />

ein solcher Entgasungsprozess vonstatten<br />

gehen soll und wir haben auch<br />

Schwierigkeiten zu glauben, dass ein<br />

Tornado-Verband ein FBH einer artfremden<br />

Gattung bereithält. Aber wir<br />

glauben, der Problematik näher zu<br />

kommen, bis wir an der gleichen Textstelle<br />

weiterlesen. Dort heißt es: „Sie<br />

(die Tanks) enthalten grundsätzlich jedoch<br />

gefahrgutführende Systeme, die<br />

konstruktionsbedingt nicht zu reinigen<br />

und zu entgasen sind.“<br />

Halt, Moment mal! Grundsätzlich<br />

soll man reinigen und entgasen, aber<br />

ebenso grundsätzlich geht das gar<br />

nicht? Is’ ja toll! Un’ nu? Nach einer<br />

ausgeprägten Phase der Ratlosigkeit<br />

entnehmen wir der gleichen Passage<br />

im folgenden Satz, „...dass dies kein<br />

Hinderungsgrund für die Durchführung<br />

des Lufttransportes darstelle,<br />

sofern ein unbeabsichtigtes Austreten<br />

von Kraftstoff verhindert wird.“ Gut<br />

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