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Flugsicherheit

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<strong>Flugsicherheit</strong><br />

1. Aufträge / Einsatz<br />

FlgH, Verbände, und/oder Dienststellen<br />

mit “Erlaubnis zur Ableitung des<br />

Enteisungsabwassers“ (Direkteinleiterbescheid/Indirekteinleiterbescheid),<br />

dürfen chemische Enteisungsmittel<br />

einsetzen:<br />

- bei Einsätzen von QRA, SAR und<br />

MedEvac,<br />

- bei militärischen Einsätzen im Rahmen<br />

von NATO- / UN-Missionen,<br />

- bei Einsätzen zur Erfüllung besonderer<br />

Verpflichtungen der Bundesrepublik<br />

Deutschland,<br />

- bei humanitären Einsätzen und bei<br />

Katastropheneinsätzen,<br />

- auf Weisung/Genehmigung der zuständigen<br />

Höheren Kommandobehörde<br />

(HöhKdoBeh) für zwingend<br />

erforderlichen Ausbildungs- und<br />

Übungsflugbetrieb.<br />

Es dürfen nur die jeweils benötigten<br />

BF beaufschlagt werden. Hierbei sind<br />

nur die an die aktuellen Wetterbedingungen<br />

angepassten BE-Mengen auszubringen.<br />

Liegt eine Erlaubnis zur Ableitung<br />

des Enteisungsabwassers nicht<br />

vor, darf der Dienststellenleiter nur<br />

bei Vorliegen eines rechtfertigenden<br />

Notstandes oder auf Weisung der<br />

zuständigen HöhKdoBeh unter den<br />

Voraussetzungen des § 7a WHG<br />

die Anweisung zum Ausbringen von<br />

chemischen Bewegungsflächenent-<br />

eisungsmitteln erteilen.<br />

2. Vorbereitungen<br />

Der Einsatzleiter berät den Dienststellenleiter,<br />

unter Berücksichtigung:<br />

- des Einsatzauftrages,<br />

- der unterschiedlichen Platzver-<br />

hältnisse,<br />

- der besonderen Wetterbedingungen,<br />

- der Art der BF-Beläge und<br />

- seiner Erfahrungen,<br />

welche Maßnahmen einzuleiten sind,<br />

um die Nutzbarkeit der BF sicherzustellen,<br />

bzw. so schnell wie möglich wiederherzustellen.<br />

Jeder Wintereinsatz<br />

wird bei entsprechender Wetterlage<br />

vom Dienststellenleiter angeordnet.<br />

Der Fahrzeugverkehr auf noch nicht<br />

geräumten BF ist auf Ausnahmefälle<br />

zu beschränken, um festgefahrene<br />

Schneespuren zu vermeiden. Das Befahren<br />

der trockenen und/oder vom<br />

Schnee geräumten BF durch Fahrzeuge<br />

mit Gleitschutzketten ist grundsätzlich<br />

verboten.<br />

Der Einsatzleiter hat bei kritischen<br />

Wetterbedingungen:<br />

- die BF zu beobachten, wenn ein<br />

Luftfahrzeugeinsatz erforderlich/<br />

geplant ist,<br />

- Kontakt zur zuständigen GeoInfo-<br />

BSt zu halten; (Art und Umfang<br />

der Zusammenarbeit sind schriftlich<br />

festzuhalten) und<br />

- das/die Einsatzkommando(s) über<br />

Wetterlage und -entwicklung zu<br />

unterrichten.<br />

Er meldet Beginn und Ende eines<br />

Wintereinsatzes an die Einsatzführung,<br />

den Gefechtsstand und an die Flugsicherungskontrollstelle.<br />

Es ist sicherzustellen,<br />

dass Einsatzleiter und Einsatzkommando<br />

beim Wintereinsatz über<br />

Funk von der Flugsicherungskontrollstelle<br />

erreichbar sind. Im Bedarfsfall<br />

sind auch Lichtsignale einzusetzen.<br />

3. Mechanische Räumung<br />

Die BF für Luftfahrzeuge der Bundeswehr<br />

sind grundsätzlich mechanisch<br />

zu räumen. Um Vereisungsgefahren zu<br />

begegnen, sind nasse BF abzukehren<br />

und abzublasen, wenn Temperaturen<br />

unter dem Gefrierpunkt zu erwarten<br />

sind. Für die Winterdienstmaßnahmen<br />

auf BF stehen die in Anlage 4 näher<br />

beschriebenen Geräte zur Verfügung.<br />

Verwendungszweck, Leistungsdaten<br />

und Einsatzgrundsätze sind den jeweiligen<br />

technischen Dienstvorschriften<br />

zu entnehmen. Damit die Einsatzbereitschaft<br />

der Räum- und Enteisungsgeräte<br />

im Winterhalbjahr gewährleistet<br />

bleiben, sind diese grundsätzlich in<br />

beheizten Hallen abzustellen.<br />

Wurde anhaltender Schneefall vorhergesagt,<br />

ist nach Ermessen des verantwortlichen<br />

Einsatzleiters gemäß Befehlslage<br />

die mechanische Räumung<br />

durchzuführen.<br />

Schultern an Start-/Landebahn(en)<br />

und -Rollstraßen sind in jedem Fall nur<br />

mechanisch zu räumen.<br />

Überrollstrecken (Overruns) sind<br />

bis auf begründete Ausnahmefälle<br />

nur mechanisch zu räumen. Ist im Bedarfsfall<br />

das Anhäufen von Schneewällen<br />

im Bereich der Abstellflächen<br />

unumgänglich, so ist auf ausreichende<br />

Sicherheitsabstände zu den Start-/<br />

Landebahnen bzw. Rollstraßen zu<br />

achten.<br />

Im unmittelbaren Bereich der Start-/<br />

Landebahnbefeuerung, der Notfanganlagen<br />

mit Umlenkrollen sowie der<br />

Verankerung für das Netz und für die<br />

Fuß- und Fanganlagenmarker hat das<br />

Schneefreihalten durch Handräumung<br />

zu erfolgen. Diese Maßnahmen gelten<br />

Bader<br />

gleichermaßen für die Beleuchtungs-<br />

Petra<br />

körper der Rollweg- und Liegeplatzvon<br />

befeuerung. Bei nächtlichen Räumarbeiten<br />

bzw. bei schlechter Sicht sind<br />

die Randbefeuerungen von Start- und<br />

Landebahnen sowie den Rollwegen<br />

und Liegeplätzen je nach Bedarf einzuschalten.<br />

Vor Beginn des Flugbetriebes ist auf<br />

den bearbeiteten BF eine Fremdkörperkontrolle<br />

bei gleichzeitiger Überprüfung<br />

der Befeuerungsanlagen auf<br />

Beschädigung und Funktion durchzuführen.<br />

Notwendige Reparaturarbeiten<br />

sind unverzüglich zu melden/zu<br />

veranlassen.<br />

Nur durch mechanische Räumung<br />

lassen sich Schnee- und/oder Eisreste<br />

nicht immer restlos beseitigen. Die BF<br />

sind nutzbar, wenn sie so weit von<br />

Schnee und Eis gesäubert wurden,<br />

dass eine ausreichende Griffigkeit für<br />

einen gefahrlosen Flugbetrieb erreicht<br />

ist. Die Freigabe erfolgt durch den<br />

<strong>Flugsicherheit</strong>soffizier.<br />

CHFoto<br />

Zur weiteren Verringerung mög-<br />

Frei,<br />

licher Unfallgefahren bei noch vor-<br />

Verena<br />

handenen Reif-, Schnee- und/oder<br />

von<br />

Eisresten in besonders gefährdeten<br />

Bereichen (z. B. an Steigungen, in engen<br />

Kurven und an den Be- und Entladestellen)<br />

darf auf Anweisung des Ein- Hintergrundbild

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