Flugsicherheit
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<strong>Flugsicherheit</strong><br />
1. Aufträge / Einsatz<br />
FlgH, Verbände, und/oder Dienststellen<br />
mit “Erlaubnis zur Ableitung des<br />
Enteisungsabwassers“ (Direkteinleiterbescheid/Indirekteinleiterbescheid),<br />
dürfen chemische Enteisungsmittel<br />
einsetzen:<br />
- bei Einsätzen von QRA, SAR und<br />
MedEvac,<br />
- bei militärischen Einsätzen im Rahmen<br />
von NATO- / UN-Missionen,<br />
- bei Einsätzen zur Erfüllung besonderer<br />
Verpflichtungen der Bundesrepublik<br />
Deutschland,<br />
- bei humanitären Einsätzen und bei<br />
Katastropheneinsätzen,<br />
- auf Weisung/Genehmigung der zuständigen<br />
Höheren Kommandobehörde<br />
(HöhKdoBeh) für zwingend<br />
erforderlichen Ausbildungs- und<br />
Übungsflugbetrieb.<br />
Es dürfen nur die jeweils benötigten<br />
BF beaufschlagt werden. Hierbei sind<br />
nur die an die aktuellen Wetterbedingungen<br />
angepassten BE-Mengen auszubringen.<br />
Liegt eine Erlaubnis zur Ableitung<br />
des Enteisungsabwassers nicht<br />
vor, darf der Dienststellenleiter nur<br />
bei Vorliegen eines rechtfertigenden<br />
Notstandes oder auf Weisung der<br />
zuständigen HöhKdoBeh unter den<br />
Voraussetzungen des § 7a WHG<br />
die Anweisung zum Ausbringen von<br />
chemischen Bewegungsflächenent-<br />
eisungsmitteln erteilen.<br />
2. Vorbereitungen<br />
Der Einsatzleiter berät den Dienststellenleiter,<br />
unter Berücksichtigung:<br />
- des Einsatzauftrages,<br />
- der unterschiedlichen Platzver-<br />
hältnisse,<br />
- der besonderen Wetterbedingungen,<br />
- der Art der BF-Beläge und<br />
- seiner Erfahrungen,<br />
welche Maßnahmen einzuleiten sind,<br />
um die Nutzbarkeit der BF sicherzustellen,<br />
bzw. so schnell wie möglich wiederherzustellen.<br />
Jeder Wintereinsatz<br />
wird bei entsprechender Wetterlage<br />
vom Dienststellenleiter angeordnet.<br />
Der Fahrzeugverkehr auf noch nicht<br />
geräumten BF ist auf Ausnahmefälle<br />
zu beschränken, um festgefahrene<br />
Schneespuren zu vermeiden. Das Befahren<br />
der trockenen und/oder vom<br />
Schnee geräumten BF durch Fahrzeuge<br />
mit Gleitschutzketten ist grundsätzlich<br />
verboten.<br />
Der Einsatzleiter hat bei kritischen<br />
Wetterbedingungen:<br />
- die BF zu beobachten, wenn ein<br />
Luftfahrzeugeinsatz erforderlich/<br />
geplant ist,<br />
- Kontakt zur zuständigen GeoInfo-<br />
BSt zu halten; (Art und Umfang<br />
der Zusammenarbeit sind schriftlich<br />
festzuhalten) und<br />
- das/die Einsatzkommando(s) über<br />
Wetterlage und -entwicklung zu<br />
unterrichten.<br />
Er meldet Beginn und Ende eines<br />
Wintereinsatzes an die Einsatzführung,<br />
den Gefechtsstand und an die Flugsicherungskontrollstelle.<br />
Es ist sicherzustellen,<br />
dass Einsatzleiter und Einsatzkommando<br />
beim Wintereinsatz über<br />
Funk von der Flugsicherungskontrollstelle<br />
erreichbar sind. Im Bedarfsfall<br />
sind auch Lichtsignale einzusetzen.<br />
3. Mechanische Räumung<br />
Die BF für Luftfahrzeuge der Bundeswehr<br />
sind grundsätzlich mechanisch<br />
zu räumen. Um Vereisungsgefahren zu<br />
begegnen, sind nasse BF abzukehren<br />
und abzublasen, wenn Temperaturen<br />
unter dem Gefrierpunkt zu erwarten<br />
sind. Für die Winterdienstmaßnahmen<br />
auf BF stehen die in Anlage 4 näher<br />
beschriebenen Geräte zur Verfügung.<br />
Verwendungszweck, Leistungsdaten<br />
und Einsatzgrundsätze sind den jeweiligen<br />
technischen Dienstvorschriften<br />
zu entnehmen. Damit die Einsatzbereitschaft<br />
der Räum- und Enteisungsgeräte<br />
im Winterhalbjahr gewährleistet<br />
bleiben, sind diese grundsätzlich in<br />
beheizten Hallen abzustellen.<br />
Wurde anhaltender Schneefall vorhergesagt,<br />
ist nach Ermessen des verantwortlichen<br />
Einsatzleiters gemäß Befehlslage<br />
die mechanische Räumung<br />
durchzuführen.<br />
Schultern an Start-/Landebahn(en)<br />
und -Rollstraßen sind in jedem Fall nur<br />
mechanisch zu räumen.<br />
Überrollstrecken (Overruns) sind<br />
bis auf begründete Ausnahmefälle<br />
nur mechanisch zu räumen. Ist im Bedarfsfall<br />
das Anhäufen von Schneewällen<br />
im Bereich der Abstellflächen<br />
unumgänglich, so ist auf ausreichende<br />
Sicherheitsabstände zu den Start-/<br />
Landebahnen bzw. Rollstraßen zu<br />
achten.<br />
Im unmittelbaren Bereich der Start-/<br />
Landebahnbefeuerung, der Notfanganlagen<br />
mit Umlenkrollen sowie der<br />
Verankerung für das Netz und für die<br />
Fuß- und Fanganlagenmarker hat das<br />
Schneefreihalten durch Handräumung<br />
zu erfolgen. Diese Maßnahmen gelten<br />
Bader<br />
gleichermaßen für die Beleuchtungs-<br />
Petra<br />
körper der Rollweg- und Liegeplatzvon<br />
befeuerung. Bei nächtlichen Räumarbeiten<br />
bzw. bei schlechter Sicht sind<br />
die Randbefeuerungen von Start- und<br />
Landebahnen sowie den Rollwegen<br />
und Liegeplätzen je nach Bedarf einzuschalten.<br />
Vor Beginn des Flugbetriebes ist auf<br />
den bearbeiteten BF eine Fremdkörperkontrolle<br />
bei gleichzeitiger Überprüfung<br />
der Befeuerungsanlagen auf<br />
Beschädigung und Funktion durchzuführen.<br />
Notwendige Reparaturarbeiten<br />
sind unverzüglich zu melden/zu<br />
veranlassen.<br />
Nur durch mechanische Räumung<br />
lassen sich Schnee- und/oder Eisreste<br />
nicht immer restlos beseitigen. Die BF<br />
sind nutzbar, wenn sie so weit von<br />
Schnee und Eis gesäubert wurden,<br />
dass eine ausreichende Griffigkeit für<br />
einen gefahrlosen Flugbetrieb erreicht<br />
ist. Die Freigabe erfolgt durch den<br />
<strong>Flugsicherheit</strong>soffizier.<br />
CHFoto<br />
Zur weiteren Verringerung mög-<br />
Frei,<br />
licher Unfallgefahren bei noch vor-<br />
Verena<br />
handenen Reif-, Schnee- und/oder<br />
von<br />
Eisresten in besonders gefährdeten<br />
Bereichen (z. B. an Steigungen, in engen<br />
Kurven und an den Be- und Entladestellen)<br />
darf auf Anweisung des Ein- Hintergrundbild