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Wertpapierprospekt (PDF) der Zapf Creation AG vom 28. März 2008

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• (Raum-)Sicherungsübereignung des gesamten Umlaufvermögens und des Anlagevermögens<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft,<br />

• Gesamtgrundschulden in Höhe von insgesamt rund EUR 9,6 Mio. auf die Grundstücke <strong>der</strong><br />

Gesellschaft (die im Grundbuch des Amtsgerichts Coburg von Mönchröden, Blätter 2900,<br />

3094, 3527, 3656 und 3657 verzeichneten Grundstücke) sowie teilweise Übernahme <strong>der</strong><br />

persönlichen Haftung einschließlich <strong>der</strong> teilweisen Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung,<br />

und<br />

• Vereinbarung einer sog. floating charge bezüglich <strong>der</strong> <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> (UK) Ltd. und <strong>der</strong> <strong>Zapf</strong><br />

<strong>Creation</strong> (H.K.) Ltd., die sämtliche Vermögensgegenstände <strong>der</strong> beiden Tochtergesellschaften<br />

umfassen.<br />

Das <strong>der</strong> Gesellschaft aus <strong>der</strong> neuen Finanzierung insgesamt zufließende Kapital in Höhe von rund<br />

EUR 65 Mio. soll <strong>der</strong> <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> Gruppe den erfor<strong>der</strong>lichen mittel- und langfristigen Liquiditätsspielraum<br />

verschaffen, <strong>der</strong> durch die Befristung <strong>der</strong> alten Kreditlinien nicht mehr gegeben war.<br />

Financing Agreement I<br />

Zwischen <strong>der</strong> MGA Entertainment, Inc. sowie den Hauptaktionären Herrn Nicolas Mathys und <strong>der</strong><br />

von dem Aufsichtsratsmitglied Herrn Gustavo Perez vertretenen Betham Limited einerseits (einzeln<br />

„<strong>der</strong> Garantiegeber“ und zusammen „die Garantiegeber“) und <strong>der</strong> <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> an<strong>der</strong>erseits<br />

wurde am 20. Juli 2007 eine Vereinbarung getroffen („Financing Agreement I“), um sicherzustellen,<br />

dass <strong>der</strong> Gesellschaft die nach <strong>der</strong> Finanzierungszusage <strong>vom</strong> 20. Juli 2007 bis zum<br />

31. Oktober 2007 benötigten Eigenkapitalmittel in Höhe von EUR 30,0 Mio. bzw. Zwischenfinanzmittel<br />

zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe in Höhe von bis zu EUR 10,0 Mio. zur<br />

Verfügung gestellt werden konnten.<br />

Im Financing Agreement I hatten sich die Garantiegeber einzeln verpflichtet, <strong>der</strong> Gesellschaft jeweils<br />

bis zu EUR 10,0 Mio. Eigenkapital, ersatzweise nachrangige Gesellschafterdarlehen, zur<br />

Verfügung zu stellen. Ein Teil <strong>der</strong> insgesamt EUR 30,0 Mio. sollte durch die Ausnutzung des bestehenden<br />

genehmigten Kapitals <strong>der</strong> Gesellschaft sowie durch weitere von <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

zu beschließende Kapitalmaßnahmen unter Beteiligung <strong>der</strong> Garantiegeber erbracht werden.<br />

Die Garantiegeber hatten sich in verschiedenen Schritten und bis zu einem Maximalbetrag von<br />

EUR 10,0 Mio. je Garantiegeber dazu verpflichtet, bis zum 31. Oktober 2007 (i) im Rahmen einer<br />

Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigten Kapitals neben <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> den Garantiegebern<br />

zustehenden Bezugsrechte auch jeweils ein Drittel <strong>der</strong> jungen Aktien, für die Bezugsrechte<br />

nicht ausgeübt wurden, zu übernehmen, (ii) sich an einer weiteren Kapitalerhöhung aus einem von<br />

<strong>der</strong> Hauptversammlung neu zu beschließenden genehmigten Kapital zu beteiligen und jeweils ein<br />

Drittel <strong>der</strong> nicht bezogenen jungen Aktien zu übernehmen, (iii) im Falle des Verkaufs eigener Aktien<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft, jeweils ein Drittel <strong>der</strong> eigenen Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft zu übernehmen bzw.<br />

(iv) qualifiziert nachrangige Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen.<br />

Um <strong>der</strong> Gesellschaft die für die Zeit bis zum 31. Oktober 2007 dringend benötigte Liquidität zu<br />

gewähren, hatten sich die Garantiegeber zudem verpflichtet, <strong>der</strong> Gesellschaft bereits vor <strong>der</strong><br />

Durchführung etwaiger Kapitalmaßnahmen qualifiziert nachrangige Darlehen von insgesamt bis zu<br />

EUR 10,0 Mio. unter Anrechnung auf den Gesamtbetrag von EUR 30,0 Mio. entwe<strong>der</strong> selbst o<strong>der</strong><br />

über verbundene Unternehmen zur Verfügung zu stellen.<br />

Die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> hatte sich gegenüber den Garantiegebern verpflichtet, von diesen gewährte<br />

Gesellschafterdarlehen auf <strong>der</strong>en Verlangen ganz o<strong>der</strong> teilweise in Eigenkapital durch Ausgabe<br />

junger Aktien umzuwandeln. Die von den Garantiegebern gewährten nachrangigen Gesellschafterdarlehen<br />

werden von <strong>der</strong> <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> mit 22% p. a. verzinst.<br />

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