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Wertpapierprospekt (PDF) der Zapf Creation AG vom 28. März 2008

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Am 21. September 2007 wurde die bestehende Finanzierungsvereinbarung <strong>vom</strong> 20. Juli<br />

2007 dahingehend modifiziert und insofern ersetzt, als dass <strong>der</strong> die Vereinbarungen bedingende<br />

Stichtag <strong>vom</strong> 31. Oktober 2007 auf den 30. November 2007 geän<strong>der</strong>t wurde;<br />

auch die <strong>der</strong> Gesellschaft durch die Commerzbank <strong>AG</strong> gewährte Zwischenfinanzierung<br />

wurde bis einschließlich zum 30. November 2007 verlängert. Darüber hinaus wurde bereits<br />

am 4./5. September 2007 („Financing Agreement II“) die bestehende Finanzierungsvereinbarung<br />

<strong>vom</strong> 20. Juli 2007 dahingehend modifiziert und insofern ersetzt, als dass <strong>der</strong> ursprünglich<br />

auf die Betham Ltd., vertreten durch Herrn Gustavo Perez, entfallende Anteil<br />

<strong>der</strong> durch die Hauptaktionäre <strong>der</strong> Gesellschaft zu erbringenden Kapitaleinlage nunmehr<br />

zusätzlich durch MGA Entertainment, Inc., bzw. <strong>der</strong>en Chief Executive Officer, Herrn Isaac<br />

Larian, o<strong>der</strong> mit diesen verbundenen Unternehmen übernommen wurde, da die Betham<br />

Ltd. aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen nicht in <strong>der</strong> Lage war, Darlehen<br />

zu gewähren und damit ihren Verpflichtungen aus <strong>der</strong> Vereinbarung nachzukommen. Wesentliche<br />

Bedingung dieser Modifizierung war die <strong>der</strong> MGA Entertainment, Inc. durch die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 14. September 2007 erteilte<br />

Befreiung von <strong>der</strong> Abgabe eines Übernahmeangebots bei Überschreitung <strong>der</strong> relevanten<br />

Schwelle von 30 % <strong>der</strong> Stimmrechte <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

Am 26. September 2007 erteilte <strong>der</strong> Abschlussprüfer <strong>der</strong> Gesellschaft den Bestätigungsvermerk<br />

für den Jahres- und Konzernabschluss 2006, so dass am 2. Oktober <strong>der</strong> Konzernabschluss<br />

für das vergangene Geschäftsjahr und zudem die Zahlen für das erste<br />

Halbjahr 2007 veröffentlicht werden konnten.<br />

Die Umsetzung des vereinbarten Finanzierungskonzepts erfolgte im Wesentlichen durch<br />

folgende Schritte:<br />

• Am 2. Oktober 2007 beschloss <strong>der</strong> Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates<br />

<strong>vom</strong> 7. Oktober 2007, das Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft durch die Ausgabe von<br />

bis zu 3.200.002 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag auf<br />

12,0 Mio. € zu erhöhen. Die neuen Stückaktien wurden den Aktionären <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

<strong>vom</strong> 12. Oktober 2007 bis 26. Oktober 2007 zu einem Bezugspreis von<br />

3,16 € je Aktie zum Bezug angeboten, so dass sich für die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> ein<br />

Mittelzufluss von rund 10 Mio. € ergab. Wie im „Financing Agreement II“ vereinbart,<br />

haben die Aktionäre MGA Entertainment, Inc. bzw. <strong>der</strong>en Chief Executive Officer,<br />

Herr Isaac Larian, o<strong>der</strong> mit diesen verbundene Unternehmen und Herr Nicolas<br />

Mathys nicht nur die auf sie entfallenden Bezugsrechte ausgeübt, son<strong>der</strong>n zusätzlich<br />

nicht ausgeübte Bezugsrechte an<strong>der</strong>er Aktionäre.<br />

• Gemäß dem Finanzierungskonzept brachten die beiden Aktionäre noch fehlende<br />

Mittel bis zum Erreichen <strong>der</strong> Eigenkapitaleinlage von 30 Mio. € in mehreren Schritten<br />

durch die Gewährung nachrangiger Darlehen auf. Der Vorstand rief Liquiditätszuschüsse<br />

in Höhe von insgesamt 16,2 Mio. € ab.<br />

• Auf <strong>der</strong> ordentlichen Hauptversammlung am 20. November 2007 stimmten die Aktionäre<br />

<strong>der</strong> Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- o<strong>der</strong> Sacheinlagen<br />

mit <strong>der</strong> Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts zu.<br />

• Unmittelbar nach <strong>der</strong> Hauptversammlung erhöhte die Gesellschaft das Grundkapital<br />

von 12,0 Mio. € auf 13,2 Mio. €. Diese weitere Kapitalerhöhung in Höhe von<br />

10 % des Grundkapitals fand unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186<br />

Abs. 3 Satz 4 AktG statt; sämtliche Aktien wurden von den Hauptaktionären MGA<br />

Entertainment, Inc. bzw. <strong>der</strong>en Chief Executive Officer, Herr Isaac Larian, o<strong>der</strong> mit<br />

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