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Wertpapierprospekt (PDF) der Zapf Creation AG vom 28. März 2008

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arkeit <strong>der</strong> Nettozinsaufwendungen (Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen) in Deutschland<br />

auf einen Anteil des zu versteuernden Ergebnisses vor Zinsen und Abschreibungen beschränkt<br />

wird („Zinsschranke“). Zinsaufwendungen, die aufgrund <strong>der</strong> Zinsschranke o<strong>der</strong> vergleichbarer<br />

Regelungen im Ausland nicht abzugsfähig sind, können zu einer Steuermehrbelastung <strong>der</strong><br />

Gesellschaft o<strong>der</strong> ihrer Tochtergesellschaften führen und damit nachteilige Auswirkungen auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> Gruppe haben.<br />

Risiken aufgrund <strong>der</strong> bestehenden Verlustvorträge<br />

Die von <strong>der</strong> Gesellschaft vorgetragenen Verluste für die Geschäftsjahre 2004 bis 2007 könnten<br />

von den Steuerbehörden reduziert o<strong>der</strong> nicht anerkannt werden.<br />

Die von <strong>der</strong> <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> vorgetragenen Verluste für die Geschäftsjahre 2004 bis 2007 könnten<br />

von den Steuerbehörden <strong>der</strong> Höhe nach reduziert werden. Im Einzelnen könnte die Abzugsfähigkeit<br />

für den Verzicht auf eine Darlehensfor<strong>der</strong>ung gegen die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> (U.S.), Inc. in Höhe<br />

von EUR 16,6 Mio. im Jahr 2005 sowie Verlustvorträge für die Anpassung <strong>der</strong> konzernweiten Verrechnungspreise<br />

in den Jahren 2004 und 2005 nicht anerkannt werden. Schließlich könnte aufgrund<br />

<strong>der</strong> durchgeführten Kapitalerhöhungen sowie aufgrund <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> MGA Gruppe an<br />

<strong>der</strong> <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> eine gänzliche Aberkennung <strong>der</strong> Verlustvorträge durch die deutschen Steuerbehörden<br />

nach den Vorschriften über die Schädlichkeit eines Kontrollwechsels für den Verlustabzug<br />

erfolgen (§ 8 Abs. 4 S. 1 KStG). Darüber hinaus kann <strong>der</strong> neue § 8c KStG in <strong>der</strong> Fassung<br />

des Unternehmensteuerreformgesetzes <strong>2008</strong> im Falle eines Kontrollwechsels bei <strong>der</strong> zu besteuernden<br />

Gesellschaft, <strong>der</strong> nach dem Gesetzeswortlaut auch durch eine Kapitalerhöhung eintreten<br />

kann, zu einer Aberkennung bestehen<strong>der</strong> Verlustvorträge führen.<br />

Dies hätte jeweils einen Steuermehraufwand <strong>der</strong> Gesellschaft und damit einen nachteiligen Einfluss<br />

auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage <strong>der</strong> Gesellschaft zur Folge.<br />

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AKTIEN UND DER AKTIONÄRS-<br />

STRUKTUR<br />

Risiko <strong>der</strong> Einflussnahme auf die Gesellschaft durch einen Großaktionär<br />

Aufgrund eines Anteilsbesitzes am Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft von rund 42,32% sowie<br />

verschiedener Doppelfunktionen in den Verwaltungsorganen innerhalb <strong>der</strong> MGA Gruppe<br />

und <strong>der</strong> <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong>, ist die MGA Gruppe in <strong>der</strong> Lage, auf die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> einen<br />

beherrschenden Einfluss auszuüben.<br />

Nach Durchführung <strong>der</strong> beiden Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital im Geschäftsjahr<br />

2007 sowie <strong>der</strong> in diesem Prospekt beschriebenen Kapitalerhöhung beträgt <strong>der</strong> zugerechnete<br />

Stimmrechtsanteil <strong>der</strong> MGA Gruppe an <strong>der</strong> <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> nach Kenntnis <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

42,32%. Die MGA Gruppe ist damit <strong>der</strong> größte Einzelaktionär <strong>der</strong> Gesellschaft. Die <strong>der</strong> MGA<br />

Gruppe zugerechneten Stimmrechtsanteile werden ebenfalls den Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong>n Isaac<br />

Larian und Ron Brawer zugerechnet.<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit lagen die Präsenzen in <strong>der</strong> Hauptversammlung <strong>der</strong> Gesellschaft zwischen<br />

33% und 37% (2007: rund 37% nach Maßgabe des Grundkapitals im Zeitpunkt des Nachweises<br />

des Anteilsbesitzes, 2006: rund 33% und 2005: rund 35%).<br />

Abhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Präsenz außenstehen<strong>der</strong> Aktionäre in <strong>der</strong> Hauptversammlung <strong>der</strong><br />

Gesellschaft kann <strong>der</strong> Stimmrechtsanteil <strong>der</strong> MGA Gruppe an <strong>der</strong> Gesellschaft eine einfache<br />

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