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Wertpapierprospekt (PDF) der Zapf Creation AG vom 28. März 2008

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Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung <strong>der</strong> Satzung entsprechend dem Umfang<br />

<strong>der</strong> Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I zu än<strong>der</strong>n.<br />

Bedingtes Kapital I<br />

Das Grundkapital ist um bis zu 80.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 80.000<br />

Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I).<br />

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von<br />

Optionsrechten, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

<strong>vom</strong> 26. April 2000 zum Aktienoptionsplan <strong>der</strong> Gesellschaft ausgegeben wurden,<br />

von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung<br />

<strong>der</strong> Optionsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Die aus <strong>der</strong> Ausübung dieser<br />

Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft nehmen <strong>vom</strong><br />

Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

teil.<br />

Bedingtes Kapital II<br />

Das Grundkapital ist um bis zu 300.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 300.000<br />

auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte<br />

Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Optionsrechten,<br />

die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses <strong>der</strong> Hauptversammlung <strong>vom</strong><br />

31. Juli 2001 zum Aktienoptionsplan <strong>der</strong> Gesellschaft ausgegeben wurden, von ihren<br />

Bezugsrechten Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung <strong>der</strong> Optionsrechte<br />

keine eigenen Aktien gewährt. Die aus <strong>der</strong> Ausübung dieser Bezugsrechte<br />

hervorgehenden neuen Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft nehmen <strong>vom</strong> Beginn des<br />

Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn <strong>der</strong> Gesellschaft teil.<br />

Bedingtes Kapital III<br />

Das Grundkapital <strong>der</strong> Gesellschaft wird um weitere bis zu 400.000,00 € durch Ausgabe<br />

von bis zu 400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes<br />

Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient <strong>der</strong> Unterlegung von Optionsrechten,<br />

die auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> im Beschluss <strong>der</strong> Hauptversammlung <strong>vom</strong><br />

7. Mai 2003 enthaltenen Ermächtigung ausgegeben wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung<br />

wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsrechten von<br />

ihrem Bezugsrecht auf Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung<br />

<strong>der</strong> Optionsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen<br />

von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn <strong>der</strong><br />

Gesellschaft teil.<br />

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung <strong>der</strong> Satzung jeweils entsprechend dem<br />

Umfang <strong>der</strong> Kapitalerhöhungen aus dem Bedingten Kapital I (§ 5 Ziffer 3), aus dem<br />

Bedingten Kapital II (§ 5 Ziffer 4) und dem Bedingten Kapital III (§ 5 Ziffer 5) zu än<strong>der</strong>n.<br />

Bei <strong>der</strong> Ausgabe neuer Aktien kann <strong>der</strong> Beginn <strong>der</strong> Gewinnbeteiligung abweichend<br />

von § 60 Abs. 2 AktG festgesetzt werden.<br />

2.5.2 Kapitalrücklage<br />

Die Kapitalrücklage resultiert aus dem durch den Börsengang in 1999 erzielten<br />

Agio bei <strong>der</strong> Ausgabe <strong>der</strong> Aktien abzüglich <strong>der</strong> durch den Börsengang verursach-<br />

F 177

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