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Wertpapierprospekt (PDF) der Zapf Creation AG vom 28. März 2008

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Konzernabschlüsse des <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> Konzerns hat die Anwendung des IFRIC 11 nach <strong>der</strong>zeitigem<br />

Kenntnisstand keine Auswirkungen.<br />

Ende 2006 wurde IFRIC 12 („Service Concession Arrangements“) veröffentlicht. Die Interpretation<br />

thematisiert die bilanzielle Behandlung von Infrastrukturleistungen durch private Unternehmen.<br />

Eine verpflichtende Anwendung von IFRIC 12 ist für Geschäftsjahre vorgesehen, die am o<strong>der</strong> nach<br />

dem 1. Januar <strong>2008</strong> beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Interpretation wurde bis<br />

dato noch nicht durch die Europäische Union anerkannt. Es wird <strong>der</strong>zeit nicht erwartet, dass sich<br />

aus <strong>der</strong> erstmaligen Anwendung des IFRIC 12 Konsequenzen für die zukünftigen Konzernabschlüsse<br />

des <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> Konzerns ergeben werden.<br />

Im Juni 2007 veröffentlichte das IASB IFRIC 13 („Customer Loyalty Programmes“). Die Anerkennung<br />

durch die Europäische Union steht bis dato noch aus. Die Interpretation regelt die Bilanzierung<br />

von Kundenbonusprogrammen, die von Herstellern bzw. Dienstleistungsanbietern selbst o<strong>der</strong><br />

durch Dritte betrieben werden.<br />

IFRIC 13 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am o<strong>der</strong> nach dem 1. Juli <strong>2008</strong> beginnen. Die<br />

Anerkennung durch die Europäische Union steht bis dato noch aus. Mögliche Auswirkungen auf<br />

den Konzernabschluss des <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> Konzerns werden geprüft.<br />

Im Juli 2007 veröffentlichte das IASB IFRIC 14 („The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum<br />

Funding Requirements and their Interaction”). Die Interpretation befasst sich im Wesentlichen mit<br />

dem Zusammenwirken einer zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung, zusätzliche Beträge<br />

in einen Pensionsplan einzuzahlen, und den einschlägigen Regelungen in IAS 19 zur Wertobergrenze<br />

eines positiven Saldos zwischen Planvermögen und leistungsorientierter Verpflichtung.<br />

IFRIC 14 ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am o<strong>der</strong> nach dem 1. Januar <strong>2008</strong><br />

beginnen. Die Europäische Union hat IFRIC 14 noch nicht anerkannt. Aus <strong>der</strong> erstmaligen Anwendung<br />

des IFRIC 14 sind keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss des <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> Konzerns<br />

zu erwarten.<br />

Bewertungsunsicherheiten<br />

Bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind Ermessensentscheidungen<br />

zu treffen. Darüber hinaus erfor<strong>der</strong>t die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS, dass Annahmen<br />

und Schätzungen gemacht werden, die sich auf die Wertansätze <strong>der</strong> bilanzierten Vermögenswerte<br />

und Schulden, <strong>der</strong> Erträge und Aufwendungen sowie die Angabe <strong>der</strong> Eventualschulden<br />

auswirken.<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> beizulegenden Zeitwerte für Vermögenswerte und Schulden sowie <strong>der</strong> Nutzungsdauern<br />

<strong>der</strong> Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Dies gilt ebenso<br />

für die Ermittlung von Wertmin<strong>der</strong>ungen von Sachanlagen und von immateriellen Vermögenswerten<br />

sowie von finanziellen Vermögenswerten. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von<br />

den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Än<strong>der</strong>ungen werden zum Zeitpunkt einer<br />

besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.<br />

Es werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte For<strong>der</strong>ungen gebildet, um geschätzten Verlusten<br />

aus <strong>der</strong> Zahlungsunfähigkeit o<strong>der</strong> -unwilligkeit von Handelspartnern Rechnung zu tragen.<br />

Annahmen sind des Weiteren bei <strong>der</strong> Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern zu treffen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e spielt bei <strong>der</strong> Beurteilung, ob aktive latente Steuern genutzt werden können, die<br />

Möglichkeit <strong>der</strong> zukünftigen Erzielung entsprechend steuerpflichtiger Einkommen eine wesentliche<br />

Rolle.<br />

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