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Wertpapierprospekt (PDF) der Zapf Creation AG vom 28. März 2008

Wertpapierprospekt (PDF) der Zapf Creation AG vom 28. März 2008

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tien <strong>der</strong> Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Veräußerung<br />

nicht wesentlich unterschreitet, o<strong>der</strong><br />

• sie einzuziehen.<br />

Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen<br />

Betrag von 10% des zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Beschlussfassung durch die Hauptversammlung am<br />

20. November 2007 bestehenden Grundkapitals beschränkt. Auf die erworbenen Aktien dürfen<br />

zusammen mit an<strong>der</strong>en eigenen Aktien, die sich im Besitz <strong>der</strong> Gesellschaft befinden o<strong>der</strong> ihr nach<br />

den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen.<br />

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 19. Mai 2009 (einschließlich). Die in <strong>der</strong><br />

Hauptversammlung <strong>der</strong> Gesellschaft <strong>vom</strong> 29. August 2006 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb<br />

eigener Aktien endet mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung; die in dem vorgenannten<br />

Beschluss <strong>der</strong> Hauptversammlung <strong>der</strong> Gesellschaft <strong>vom</strong> 29. August 2006 enthaltenen Ermächtigungen<br />

zur Verwendung von aufgrund dieses damaligen Beschlusses zurückerworbenen eigenen<br />

Aktien bleiben bestehen.<br />

Der Erwerb aufgrund dieser neuen Ermächtigung kann auch durch von <strong>der</strong> Gesellschaft im Sinne<br />

des § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen o<strong>der</strong> für Rechnung <strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong> eines<br />

von <strong>der</strong> Gesellschaft im Sinne des § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmens durchgeführt<br />

werden.<br />

Der Erwerb darf über die Börse o<strong>der</strong> mittels eines an alle Aktionäre <strong>der</strong> Gesellschaft gerichteten<br />

öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Erfolgt <strong>der</strong> Erwerb <strong>der</strong> Aktien über die Börse, so darf <strong>der</strong> von<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungsauktionspreis<br />

(ersatzweise den Eröffnungskurs) <strong>der</strong> Aktie im Xetra-Handel (o<strong>der</strong> einem an die Stelle<br />

des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an <strong>der</strong> Wertpapierbörse<br />

Frankfurt am Main am jeweiligen Handelstag um nicht mehr als 5% über- und um nicht mehr<br />

als 5% unterschreiten. Erfolgt <strong>der</strong> Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre <strong>der</strong><br />

Gesellschaft, so dürfen <strong>der</strong> gebotene Kaufpreis o<strong>der</strong> die Grenzwerte <strong>der</strong> gebotenen Kaufpreisspanne<br />

je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlussauktionspreis (ersatzweise den Schlusskurs)<br />

<strong>der</strong> Aktie im Xetra-Handel (o<strong>der</strong> einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional<br />

vergleichbaren Nachfolgesystem) an <strong>der</strong> Wertpapierbörse Frankfurt am Main am dritten Handelstag<br />

vor <strong>der</strong> Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 5% über- und um nicht mehr als<br />

5% unterschreiten. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung<br />

des Angebots dieses Volumen übersteigt, muss <strong>der</strong> Erwerb im Verhältnis <strong>der</strong> jeweils angedienten<br />

Aktien erfolgen. Ein etwaiges weiter gehendes Andienungsrecht <strong>der</strong> Aktionäre ist ausgeschlossen.<br />

Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angedienter<br />

Aktien je Aktionär <strong>der</strong> Gesellschaft kann vorgesehen werden. Auch in diesem Fall ist ein<br />

etwaiges weitergehendes Andienungsrecht <strong>der</strong> Aktionäre ausgeschlossen.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft, die aufgrund<br />

<strong>der</strong> vorstehenden Ermächtigungen erworben werden, Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen<br />

o<strong>der</strong> im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen o<strong>der</strong> Unternehmensteilen<br />

o<strong>der</strong> Beteiligungen an Unternehmen als (Teil-)Gegenleistung anzubieten. Der Preis, zu dem<br />

die auf den Inhaber lautenden Stückaktien <strong>der</strong> <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> gemäß <strong>der</strong> Ermächtigung an Dritte<br />

abgegeben werden, darf den durchschnittlichen (ungewichteten) Schlussauktionspreis (ersatzweise<br />

Schlusskurs) <strong>der</strong> auf den Inhaber lautenden Stückaktien <strong>der</strong> Gesellschaft im Xetra-Handel<br />

(o<strong>der</strong> einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem)<br />

an <strong>der</strong> Wertpapierbörse Frankfurt am Main während <strong>der</strong> letzten 30 Handelstage vor dem<br />

/ /<br />

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