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Wertpapierprospekt (PDF) der Zapf Creation AG vom 28. März 2008

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2009 bzw. 2010) vortragsfähig; weitere zeitlich begrenzt vortragsfähige körperschaftsteuerliche<br />

Verlustvorträge bestehen zum 31. Dezember 2006 nicht (Vorjahr: 1.916 T€; vortragsfähig<br />

bis zum Jahr 2024).<br />

Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge betreffen in Höhe von 53.121 T€ die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong><br />

<strong>AG</strong> (Vorjahr: 37.319 T€), in Höhe von 4.725 T€ die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> (Central Europe)<br />

GmbH & Co. KG (Vorjahr: 6.609 T€) und i.H.v. 884 T€ die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> Logistics GmbH &<br />

Co. KG (Vorjahr: 2.141 T€); weitere gewerbesteuerliche Verlustvorträge entfallen i.H.v. insgesamt<br />

16 T€ auf die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> (Central Europe) Verwaltungs GmbH, die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong><br />

Logistics Beteiligungs GmbH sowie die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> Auslandsholding GmbH (Vorjahr:<br />

0 T€).<br />

Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.<br />

Aufgrund unzureichen<strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit <strong>der</strong> Ergebnisumkehr in zukünftigen Rechnungsperioden<br />

sind keine latenten Steuern angesetzt auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge<br />

i.H.v. 54.025 T€ (Vorjahr: 40.481 T€) und auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge<br />

i.H.v. 50.065 T€ (Vorjahr: 40.043 T€).<br />

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es<br />

wahrscheinlich („probable“) ist, dass ein zukünftiges steuerliches Ergebnis zur Verfügung<br />

stehen wird sowie substanzielle Hinweise auf ein entsprechendes künftiges Einkommen<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft vorliegen. Ein Ansatz von aktiven latenten Steuern erfolgt auch im Fall<br />

sich <strong>der</strong>zeit in einer Verlustsituation befindlicher Gesellschaften des <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong>-Konzerns,<br />

sofern eine hinreichende Gewinnerwartung für zukünftige Perioden besteht.<br />

Für temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen<br />

<strong>der</strong> Vermögenswerte und Schulden sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006,<br />

wie im Vorjahr, keine aktiven Steuerlatenzen die Konzern-Tochtergesellschaft <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong><br />

(U.S.) Inc. betreffend angesetzt.<br />

1.11 Nicht fortzuführende Aktivitäten<br />

Ein nicht fortzuführen<strong>der</strong> Bereich stellt nach IFRS 5 („Non-current Assets Held for Sale and<br />

Discontinued Operations“) einen Bestandteil eines Unternehmens dar, <strong>der</strong> im Rahmen eines<br />

einheitlichen Plans durch Aufgabe eingestellt wird. Der aufzugebende Bereich muss<br />

dabei identifizierbar und von den fortzuführenden Bereichen unterscheidbar sein. Sofern<br />

ein Bereich des Unternehmens als nicht fortzuführende Aktivität im Sinne des IFRS 5 zu<br />

klassifizieren ist, bedingt dies den separaten Ausweis des Ergebnisses aus dieser nicht<br />

fortzuführenden Aktivität in <strong>der</strong> Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.<br />

Im Geschäftsjahr 2006 wird IFRS 5 auf die Konzern-Tochtergesellschaft <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong><br />

(U.S.) Inc. angewendet, <strong>der</strong>en operativer Geschäftsbetrieb mit Ablauf des 31. Dezember<br />

2006 eingestellt worden ist. Bei dem aufzugebenden Bereich handelt es sich um einen<br />

geografischen Bereich bzw. ein geografisches Segment im Sinne des IAS 14 („Segment<br />

Reporting“), sodass die Kriterien des IFRS 5 in Bezug auf die Identifizierbarkeit und Abgrenzbarkeit<br />

von den fortzuführenden Bereichen erfüllt sind.<br />

F 165

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