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Wertpapierprospekt (PDF) der Zapf Creation AG vom 28. März 2008

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trags über die Nutzung <strong>der</strong> technischen Schutzrechte an <strong>der</strong> Ausstattung <strong>der</strong> Rock-A-Bye CHOU<br />

CHOU Puppe sowie die Höhe des von <strong>der</strong> <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> hierfür zu zahlenden Lizenzentgelts.<br />

Der von Lernell/Mass Market behauptete Anspruch auf Lizenzzahlungen könnte im ungünstigsten<br />

Falle den Betrag von EUR 400.000,00 zuzüglich Zinsen übersteigen. Das Klageverfahren ist im<br />

Zusammenhang mit dem nachfolgend dargestellten Schiedsgerichtsverfahren von Lernell/Mass<br />

Market gegen die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> in New York, USA, zu sehen.<br />

Am 20. Juli 2006 wurde den rechtlichen Vertretern <strong>der</strong> Gesellschaft in den USA ein Schriftsatz<br />

über die Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens durch Lernell/Mass Market in New York, USA,<br />

zugestellt. Gegenüber <strong>der</strong> Gesellschaft werden insgesamt For<strong>der</strong>ungen in Höhe von mehr als<br />

EUR 2,3 Mio. zuzüglich Zinsen geltend gemacht, die sich aus den mit <strong>der</strong> Gesellschaft geschlossenen<br />

Verträgen über den Erwerb und die Nutzung <strong>der</strong> technischen Schutzrechte für die Puppen<br />

<strong>der</strong> Baby Annabell ® Produktgruppe ergeben sollen. Lernell/Mass Market begründen ihre Ansprüche<br />

mit mehreren behaupteten Vertragsverletzungen durch die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong>. Die mündliche<br />

Anhörung <strong>der</strong> Parteien fand jeweils <strong>vom</strong> 7. bis 18. Mai 2007 und <strong>vom</strong> 16. bis 20. Juli 2007 in New<br />

York, USA, statt. Die Schlussplädoyers erfolgten am 14. und 19. September 2007.<br />

Zwischen den Parteien wurden Vergleichsgespräche mit dem Ziel begonnen, beide Verfahren gütlich<br />

zu beenden. Bis zu einer Beendigung dieser Vergleichsgespräche ruhen die Verfahren. Die<br />

Gesellschaft hat für die Verfahren aus ihrer Sicht ausreichende Rückstellungen gebildet.<br />

Klage <strong>der</strong> Firma Tamer Frères s.a.l. gegen die Gesellschaft<br />

Anfang November 2006 wurde von Tamer Frères s.a.l. Klage gegen die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> in Beirut,<br />

Libanon erhoben. Tamer Frères s.a.l. verlangt von <strong>der</strong> Gesellschaft Zahlung von<br />

USD 400.000,00 als entgangener Gewinn wegen <strong>der</strong> behaupteten ungerechtfertigten Beendigung<br />

eines exklusiven Distributionsvertrags für den Libanon, Syrien und Jordanien durch die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong><br />

<strong>AG</strong>. Die Gesellschaft ist <strong>der</strong> Auffassung, dass ein solcher Vertrag nie zwischen den Parteien<br />

geschlossen wurde. Die Umsätze in den Jahren <strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen 2002 und 2004<br />

lagen im unteren fünfstelligen, zuletzt vierstelligen Bereich. Ein erster Termin zur mündlichen Anhörung<br />

<strong>der</strong> Parteien fand am 13. Dezember 2006 in Beirut, Libanon, statt. Ein weiterer Termin zur<br />

Durchführung einer Hauptverhandlung folgte am 31. Januar <strong>2008</strong>. Anlässlich des Besuchs <strong>der</strong><br />

Spielwarenmesse in Nürnberg <strong>vom</strong> 7. bis 12. Februar durch seinen Präsidenten Gaby Tamer hat<br />

die Tamer Frères s.a.l. angefragt ob man sich gütlich einigen könne. Hintergrund ist, dass sich<br />

Tamer Frères s.a.l. erneut um den Vertrieb <strong>der</strong> Produkte <strong>der</strong> <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> in <strong>der</strong> Region Libanon<br />

ab 1. Januar 2009 bemühen möchte. Es wurde vereinbart, dass die Tamer Frères s.a.l. durch<br />

ihre Anwälte ein Vergleichsangebot vorlegt. Die Gesellschaft hat für das Verfahren aus ihrer Sicht<br />

ausreichende Rückstellungen gebildet.<br />

Klage <strong>der</strong> Lazard & Co. GmbH gegen die Gesellschaft<br />

Am 1. Februar 2007 wurde von <strong>der</strong> Lazard & Co. GmbH vor dem Landgericht Frankfurt am Main<br />

Klage gegen die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> wegen ausstehendem Beratungshonorar nebst Ersatz von<br />

Spesen und Aufwendungen in Höhe von brutto rund EUR 1,2 Mio. zzgl. Zinsen erhoben. Die geltend<br />

gemachte For<strong>der</strong>ung betrug zuletzt – einschließlich Zinsen – rund EUR 1,4 Mio. Die Lazard &<br />

Co. GmbH stützt die For<strong>der</strong>ungen auf ihre Tätigkeit als Finanzberater <strong>der</strong> Gesellschaft im Zusammenhang<br />

mit einem im Jahr 2006 erfolgten öffentlichen Übernahmeangebot an die Aktionäre <strong>der</strong><br />

Gesellschaft. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung fand am 7. November 2007 vor dem Landgericht<br />

Frankfurt am Main statt. Der Gesellschaft ist es gelungen, mit <strong>der</strong> Lazard & Co. GmbH einen<br />

gerichtlichen Vergleich zu vereinbaren. Danach musste die <strong>Zapf</strong> <strong>Creation</strong> <strong>AG</strong> einen Betrag in<br />

Höhe von EUR 900.000 zahlen und ¾ <strong>der</strong> Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Die Vergleichs-<br />

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