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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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B. Alternativfinanzierung<br />

Neben den herkömmlichen Finanzierungsverfahren für die Sozialsicherheit gibt es nun auch eine<br />

Alternativfinanzierung. Mit ihr wird ein doppeltes Ziel verfolgt: die Begrenzung des staatlichen<br />

Zuschusses und die Senkung der Arbeitgeberbeiträge. Statt Beschäftigungssteuern zu erheben,<br />

fließen alternative Finanzmittel in den großen Spartopf der Sozialversicherung.<br />

Die Alternativfinanzierung besteht zum Teil aus einem bestimmten Prozentsatz der<br />

Mehrwertsteuer-einnahmen. Im Jahre 2010 flossen 9.904.589.670 € der gesamten<br />

Mehrwertsteuereinnahmen in die soziale <strong>Sicherheit</strong> für Arbeitnehmer abgeführt, 864.970.808 € in<br />

die soziale <strong>Sicherheit</strong> für Selbständige und 1.624.228.000 € in die Gesundheitspflegeversicherung.<br />

Außerdem ist ein von anderen Steuereinnahmen (wie den Akzisen und den Einkommenssteuern<br />

der natürlichen Personen und den Gesellschaftssteuern) abgezogener Betrag von 1.617.679.250<br />

€ auch an die soziale <strong>Sicherheit</strong> als Alternativfinanzierung entrichtet worden.<br />

C. Selbstständige<br />

Selbstständige entrichten pro Quartal einen Sozialversicherungsbeitrag an die<br />

Sozialversicherungs-kasse, der sie angeschlossen sind. Dieser Beitrag, der anhand des<br />

Nettoberufseinkommens des selbstständigen Arbeitnehmers im dritten Kalenderjahr (Bezugsjahr)<br />

vor dem Jahr, in dem der Beitrag fällig ist, betrug im Jahre 2011 (Einkommen 2008):<br />

Nettoberufseinkommen pro Abschnitt<br />

Beitrag<br />

Bis 12.129,76 €<br />

667,14 € pro Quartal<br />

Zwischen 12.129,76 € und 52.378,55 €<br />

22,00 % des Nettoberufseinkommens<br />

Zwischen 52.378,55 € und 77.189,40 €<br />

14,16 % des Nettoberufseinkommens<br />

Höher als 77.189,40 € 0 €<br />

Die oben genannten Beträge gelten für die allgemeine Kategorie Selbständige (Hauptberufe).<br />

Neue Selbstständige, die noch kein Bezugsjahr vorweisen können, zahlen einen provisorisch<br />

berechneten Beitrag.<br />

Personen, die zusätzlich zu ihrer selbstständigen (Neben)Tätigkeit eine Haupttätigkeit (zum<br />

Beispiel als Lohnempfänger) ausüben, sowie erwerbstätige (“aktive”) Pensionäre zahlen keinen<br />

Beitrag oder nur einen reduzierten Beitrag, vorausgesetzt, der Betrag ihres Jahreseinkommens<br />

übersteigt nicht einen bestimmten, jährlich neu festgelegten Betrag.<br />

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