Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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Insofern die Bedingungen für die Gewährung des Rechts auf soziale Eingliederung erfüllt sind, ist<br />
diese vor der Sozialhilfe zu gewähren.<br />
Ist von "sozialen Dienstleistungen" die Rede, so wird damit häufig Sozialhilfe im weitesten Sinne<br />
des Wortes gemeint. Sozialhilfe kann unterschiedliche Formen aufweisen. Sie kann<br />
- materiell sein (sowohl finanziell, sofern die Bedingungen zur Bestreitung des<br />
Eingliederungseinkommens nicht vorliegen, wie auch in Form von Sachleistungen -<br />
beispielsweise die Bereitstellung von Lebensmittelscheinen),<br />
- immateriell sein (z.B. Beratung bei Haushaltsfragen, Rechtsberatungen usw.).<br />
Jedes ÖSHZ entscheidet selbst, welche Sozialhilfe je nach Einzelfall und Familienlage am<br />
geeignetsten ist. Ist ein Betroffener mit einer Entscheidung des ÖSHZ nicht einverstanden, so hat<br />
er die Möglichkeit, vor einem Arbeitsgericht dagegen zu klagen.<br />
Was umfasst der Anspruch auf soziale Eingliederung?<br />
Das ÖSHZ jeder Gemeinde hat die Aufgabe, den Personen das Recht auf soziale Eingliederung<br />
zu gewährleisten, denen unzureichende Existenzmittel zur Verfügung stehen, und die den<br />
Bedingungen des Gesetzes entsprechen. Es muss eine maximale Eingliederung und Beteiligung<br />
am gesellschaftlichen Leben angestrebt werden. Dazu verfügt das ÖSHZ über drei wichtige<br />
Instrumenten: Beschäftigung, Eingliederungseinkommen und individuelle Projekte zur sozialen<br />
Eingliederung. Diese drei Instrumente können eventuell kombiniert werden.<br />
In allen Fällen wird ein Einkommen für die tagtäglichen Lebensbedürfnisse gewährleistet. Unter<br />
Beschäftigung wird immer eine vollwertige Arbeit verstanden, für die alle Regeln des Arbeitsrechts<br />
gelten, einschließlich der Vorschriften zum Schutze des Lohns. Wenn eine Beschäftigung nicht<br />
oder noch nicht möglich ist, besteht ein Anspruch auf ein Eingliederungseinkommen. Auf<br />
die Zuerkennung des Eingliederungseinkommens kann eine Vereinbarung bezüglich eines<br />
individuellen Projekts zur sozialen Eingliederung zwischen Antragsteller und ÖSHZ folgen. Die<br />
Wahl der geeignetsten Vorgehensweise erfolgt nach Beratung mit dem Betroffenen mit dem<br />
Ziel, eine maximale Eingliederung und Beteiligung am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen.<br />
Wer hat Anspruch auf soziale Eingliederung?<br />
Für den Anspruch auf soziale Eingliederung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:<br />
1. Der Antragsteller muss seinen wirklichen Wohnsitz in Belgien haben. Er muss also<br />
hauptsächlich in Belgien verbleiben.<br />
2. Er muss belgischer Staatsbürger sein oder zu einer der folgenden Kategorien gehören:<br />
- im Bevölkerungsregister eingetragene Ausländer;<br />
- anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose;<br />
- Bürger der Europäischen Union oder Familienangehörige, die sie begleiten oder ihnen<br />
dorthin nachziehen, die das Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate haben.<br />
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