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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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Insofern die Bedingungen für die Gewährung des Rechts auf soziale Eingliederung erfüllt sind, ist<br />

diese vor der Sozialhilfe zu gewähren.<br />

Ist von "sozialen Dienstleistungen" die Rede, so wird damit häufig Sozialhilfe im weitesten Sinne<br />

des Wortes gemeint. Sozialhilfe kann unterschiedliche Formen aufweisen. Sie kann<br />

- materiell sein (sowohl finanziell, sofern die Bedingungen zur Bestreitung des<br />

Eingliederungseinkommens nicht vorliegen, wie auch in Form von Sachleistungen -<br />

beispielsweise die Bereitstellung von Lebensmittelscheinen),<br />

- immateriell sein (z.B. Beratung bei Haushaltsfragen, Rechtsberatungen usw.).<br />

Jedes ÖSHZ entscheidet selbst, welche Sozialhilfe je nach Einzelfall und Familienlage am<br />

geeignetsten ist. Ist ein Betroffener mit einer Entscheidung des ÖSHZ nicht einverstanden, so hat<br />

er die Möglichkeit, vor einem Arbeitsgericht dagegen zu klagen.<br />

Was umfasst der Anspruch auf soziale Eingliederung?<br />

Das ÖSHZ jeder Gemeinde hat die Aufgabe, den Personen das Recht auf soziale Eingliederung<br />

zu gewährleisten, denen unzureichende Existenzmittel zur Verfügung stehen, und die den<br />

Bedingungen des Gesetzes entsprechen. Es muss eine maximale Eingliederung und Beteiligung<br />

am gesellschaftlichen Leben angestrebt werden. Dazu verfügt das ÖSHZ über drei wichtige<br />

Instrumenten: Beschäftigung, Eingliederungseinkommen und individuelle Projekte zur sozialen<br />

Eingliederung. Diese drei Instrumente können eventuell kombiniert werden.<br />

In allen Fällen wird ein Einkommen für die tagtäglichen Lebensbedürfnisse gewährleistet. Unter<br />

Beschäftigung wird immer eine vollwertige Arbeit verstanden, für die alle Regeln des Arbeitsrechts<br />

gelten, einschließlich der Vorschriften zum Schutze des Lohns. Wenn eine Beschäftigung nicht<br />

oder noch nicht möglich ist, besteht ein Anspruch auf ein Eingliederungseinkommen. Auf<br />

die Zuerkennung des Eingliederungseinkommens kann eine Vereinbarung bezüglich eines<br />

individuellen Projekts zur sozialen Eingliederung zwischen Antragsteller und ÖSHZ folgen. Die<br />

Wahl der geeignetsten Vorgehensweise erfolgt nach Beratung mit dem Betroffenen mit dem<br />

Ziel, eine maximale Eingliederung und Beteiligung am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen.<br />

Wer hat Anspruch auf soziale Eingliederung?<br />

Für den Anspruch auf soziale Eingliederung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:<br />

1. Der Antragsteller muss seinen wirklichen Wohnsitz in Belgien haben. Er muss also<br />

hauptsächlich in Belgien verbleiben.<br />

2. Er muss belgischer Staatsbürger sein oder zu einer der folgenden Kategorien gehören:<br />

- im Bevölkerungsregister eingetragene Ausländer;<br />

- anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose;<br />

- Bürger der Europäischen Union oder Familienangehörige, die sie begleiten oder ihnen<br />

dorthin nachziehen, die das Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate haben.<br />

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