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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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Internationale Aspekte der sozialen <strong>Sicherheit</strong><br />

A. Einleitung<br />

Wirtschaft und Gesellschaft werden immer internationaler. Wenn Sie ins Ausland gehen möchten,<br />

um dort zu wohnen oder zu arbeiten, zur Arbeitsuche oder auf Urlaub, werden Sie sich bestimmt<br />

Fragen darüber stellen, ob Sie in diesem Land Anspruch auf Leistungen der Sozialsicherheit haben.<br />

Werden Sie etwa Anspruch auf medizinische Pflege haben wenn Sie sich im Ausland erkranken?<br />

Wird Ihr Versicherungsträger diese Pflege zurückzahlen? Werden Sie die Ruhestandspension<br />

behalten wenn Sie sich im Ausland ansiedeln? Wo zahlen Sie die Beiträge für die soziale <strong>Sicherheit</strong><br />

wenn Sie im Ausland arbeiten?<br />

Wichtig<br />

Wenn Sie Anspruch auf Sozialsicherheitsleistungen haben wird es Ihnen geraten, vor<br />

Ihrer Abreise bei Ihrer Sozialversicherungsgesellschaft nachzufragen, was Sie tun sollen.<br />

(Auskünfte dazu finden Sie auf<br />

https://www.socialsecurity.be/CMS/de/leaving_belgium/index.html) Gehen Sie Ihren<br />

Beruf außerhalb der EU-Grenzen nach, steht es Ihnen frei, sich der Versicherungsregelung<br />

des Amts für <strong>Soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> in Übersee (OSSOM) anzuschließen.<br />

Wenn Sie nach Belgien kommen und hier wohnen oder arbeiten, müssen Sie sich auf<br />

jeden Fall einer Krankenkasse oder der Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung<br />

anschließen. Für Arbeitnehmer wird der Arbeitgeber die anderen notwendigen<br />

Formalitäten erledigen.<br />

Personen, die sich als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Praktikant in Belgien<br />

niederlassen, müssen sich, bevor sie Ihre Arbeit in Belgien antreten, elektronisch bei den<br />

zuständigen Behörden melden. Weitere Auskünfte finden Sie auf http://www.limosa.be.<br />

B. Internationale Sozialversicherungsabkommen.<br />

Zur Erleichterung der Mobilität von Personen zwischen Ländern hat Belgien internationale<br />

Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.<br />

Internationale Abkommen (auch als ‚Verordnungen’ oder ‚Verträge’ bezeichnet) werden zwischen<br />

bestimmten Ländern geschlossen, nicht aber mit allen Ländern. Sie können von zwei Ländern<br />

(bilaterale Abkommen) oder mehreren Ländern (Multilaterale Abkommen) geschlossen werden.<br />

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