Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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Internationale Aspekte der sozialen <strong>Sicherheit</strong><br />
A. Einleitung<br />
Wirtschaft und Gesellschaft werden immer internationaler. Wenn Sie ins Ausland gehen möchten,<br />
um dort zu wohnen oder zu arbeiten, zur Arbeitsuche oder auf Urlaub, werden Sie sich bestimmt<br />
Fragen darüber stellen, ob Sie in diesem Land Anspruch auf Leistungen der Sozialsicherheit haben.<br />
Werden Sie etwa Anspruch auf medizinische Pflege haben wenn Sie sich im Ausland erkranken?<br />
Wird Ihr Versicherungsträger diese Pflege zurückzahlen? Werden Sie die Ruhestandspension<br />
behalten wenn Sie sich im Ausland ansiedeln? Wo zahlen Sie die Beiträge für die soziale <strong>Sicherheit</strong><br />
wenn Sie im Ausland arbeiten?<br />
Wichtig<br />
Wenn Sie Anspruch auf Sozialsicherheitsleistungen haben wird es Ihnen geraten, vor<br />
Ihrer Abreise bei Ihrer Sozialversicherungsgesellschaft nachzufragen, was Sie tun sollen.<br />
(Auskünfte dazu finden Sie auf<br />
https://www.socialsecurity.be/CMS/de/leaving_belgium/index.html) Gehen Sie Ihren<br />
Beruf außerhalb der EU-Grenzen nach, steht es Ihnen frei, sich der Versicherungsregelung<br />
des Amts für <strong>Soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> in Übersee (OSSOM) anzuschließen.<br />
Wenn Sie nach Belgien kommen und hier wohnen oder arbeiten, müssen Sie sich auf<br />
jeden Fall einer Krankenkasse oder der Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung<br />
anschließen. Für Arbeitnehmer wird der Arbeitgeber die anderen notwendigen<br />
Formalitäten erledigen.<br />
Personen, die sich als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Praktikant in Belgien<br />
niederlassen, müssen sich, bevor sie Ihre Arbeit in Belgien antreten, elektronisch bei den<br />
zuständigen Behörden melden. Weitere Auskünfte finden Sie auf http://www.limosa.be.<br />
B. Internationale Sozialversicherungsabkommen.<br />
Zur Erleichterung der Mobilität von Personen zwischen Ländern hat Belgien internationale<br />
Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.<br />
Internationale Abkommen (auch als ‚Verordnungen’ oder ‚Verträge’ bezeichnet) werden zwischen<br />
bestimmten Ländern geschlossen, nicht aber mit allen Ländern. Sie können von zwei Ländern<br />
(bilaterale Abkommen) oder mehreren Ländern (Multilaterale Abkommen) geschlossen werden.<br />
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