Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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Wenn der Direktor den Ausschluss beschließt oder eine Strafe verhängt, wird der Betroffene<br />
benachrichtigt. Die Entscheidung muss rechtlich und faktisch begründet sein und in der<br />
Benachrichtigung muss erwähnt werden, wie der Arbeitslose vorzugehen hat, wenn er die<br />
Entscheidung anfechten oder gerichtlich in Berufung gehen möchte. Der Arbeitslose verfügt ab<br />
der Benachrichtigung über eine Frist von drei Monaten um in Berufung zu gehen.<br />
D. Frührentner und junge Schulabgänger<br />
Die Sonderkategorie der Frührentner bezieht sich auf ältere Arbeitnehmer, die einem kollektiven<br />
Arbeitsabkommen unterliegen, das erforderliche Alter erreicht haben und eine genügend lange<br />
Berufsvergangenheit als Lohnempfänger vorweisen können. In Fällen von Frührente haben sie<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von 60 % ihres Pensionsbetrags (1.999,28 € pro Monat;<br />
Betrag ab dem 1. Juli 2011). Hierbei spielt ihre familiäre Situation keine Rolle. Zudem erhalten sie<br />
eine Zusatzvergütung, die von ihrem ehemaligen Arbeitgeber entrichtet wird.<br />
Junge Schulabgänger erhalten nicht sofort Arbeitslosengelder. Zunächst müssen sie eine Wartezeit<br />
durchlaufen (sie müssen sich als Arbeitssuchende eintragen und für den Arbeitsmarkt verfügbar<br />
sein), in der sie Anspruch auf Familienzulagen haben. Nach Ablauf dieser Wartezeit, die sich nach<br />
dem Alter des Betroffenen bemisst, können sie Wartegeld beantragen. Wenn alle Bedingungen<br />
erfüllt sind (z. B. die erforderlichen Studien abgeschlossen haben und die Wartezeit gültig<br />
durchlaufen haben), können sie eine Pauschalsumme, die als Wartegeld gezahlt wird, erhalten.<br />
E. Arbeitsplatzfördernde Maßnahmen<br />
Zur Förderung der Beschäftigung und zur Verringerung der Arbeitslosenquote sind im Laufe der<br />
letzten Jahre unterschiedliche Maßnahmen ergriffen worden. Zu erwähnen sind zum Beispiel<br />
das Maribel-Programm und das Erstbeschäftigungsprogramm. In erster Linie dienen diese<br />
Maßnahmen dazu, einstellungsfördernde Anreize für bestimmte Arbeitnehmergruppen bei<br />
gewissen Arbeitgebern zu schaffen, indem letzteren eine Senkung der Sozialbeiträge zugebilligt<br />
wird.<br />
Auch im Rahmen der Aktivierung der Arbeitslosenentschädigungen sind bestimmte Maßnahmen<br />
ergriffen worden. Zur optimalen Förderung der Wiederbeschäftigung und zur Erhöhung des<br />
Beschäftigungssatzes bestimmter Zielgruppen wurden neue Typen von Beihilfen eingeführt<br />
oder die Anwendungsregeln der existierenden Beihilfen angepasst, zum Beispiel der Aktiva-<br />
Plan („Arbeitsunterstützung“) und dessen neue Variante, der Win-win-Einstellungsplan,<br />
Nachbarschaftsdienste, Dienstleistungen, das Berufsübergangsprogramm und LBA-Schecks, der<br />
Arbeitswiederaufnahmezuschlag, der Jugend- und Seniorenurlaub, die Ausbildungs-, Praktikumsund<br />
Niederlassungsunterstützung.<br />
Letztendlich haben auch die einzelnen Regionalregierungen bestimmte Beschäftigungsprogramme,<br />
in erster Linie für Langzeitarbeitslose, eingeführt.<br />
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