Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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Unter durch Krankheit verursachte Kosten versteht man hauptsächlich:<br />
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- die Selbstbeteiligung für Leistungen von Ärzten, Zahnärzten, Heilgymnasten,<br />
Krankenpflegern und sonstigen Pflegeerbringern<br />
- die Selbstbeteiligung für Arzneimittel der Kategorie A, B und C und für magistrale<br />
Präparate (vom Apotheker selbst hergestellte Arzneimittel)<br />
- die Selbstbeteiligung für technische Leistungen (zum Beispiel Operationen,<br />
Röntgenaufnahmen, Laboruntersuchungen, technische Proben...)<br />
- Eigenanteil am Pflegetagessatz in einem allgemeinen Krankenhaus (vollständig) und in<br />
einer psychiatrischen Klinik (nur die ersten 365 Tage)<br />
- pauschaler Eigenanteil für Arzneimittel während des Krankenhausaufenthalts<br />
- enterale Ernährung über Sonde oder Stoma für Jugendliche unter 19 Jahren<br />
- endoskopisches und Viscerosynthesematerial<br />
- Abgabespanne (Zusatz) für Implantate<br />
Die versicherten und notwendigen medizinischen Kosten sind u. a.: die Honorare für Konsultationen<br />
und Arztbesuche, …, die technischen Leistungen; die Arzneimittel der Kategorien A, B und C (dazu<br />
gehören auch die Arzneimittel, die bei Krankenhausaufnahme verwendet werden sowie die vom<br />
Apotheker bereiteten Medikamente) und bestimmte Krankenhauskosten.<br />
Als Prinzip gilt, dass die Kosten ganz von der Krankenkasse erstattet werden, sobald der Betrag der<br />
Eigenbeteiligung für eine bestimmte medizinische Behandlung des Anspruchsberechtigten oder<br />
seines Familienmitglieds eine bestimmte Obergrenze erreicht. Diese Obergrenze hängt von der<br />
sozialen Kategorie des Anspruchsberechtigten, seinem Alter und eventuell den Einkünften seiner<br />
Familie ab. Ab dem 1. Januar 2009 wird dieser Familienhöchstbetrag um 100 € abgesetzt, wenn<br />
die jährliche Selbstbeteiligung eines Familienmitglieds in den 2 vorhergehenden Kalenderjahren<br />
450 € betragen hat (fakturierbarer Höchstbetrag für chronisch Kranke).<br />
Es gibt verschiedene Formen des fakturierbaren Höchstbetrags:<br />
- den sozialen f. Hb.<br />
- den f. Hb. nach Einkünften<br />
- den persönlichen f. Hb.<br />
Der soziale f. Hb.<br />
Die Beteiligung der Versicherung wird auf 100% der Erstattungsgrundlage berechnet, wenn der<br />
Gesamtbetrag des realen Selbstanteils der Familie (in Bezug auf die im laufenden Jahr erbrachten<br />
Leistungen), 450 € erreicht. Dieser Vorteil wird nur den Anspruchsberechtigten auf erhöhte<br />
Leistungen, Ihren Ehepartner(inne)n und Ihren Personen zu Lasten zuerkannt.<br />
Ab dem 1. Januar 2009 wird dieser Familienhöchstbetrag um 100 € abgesetzt, wenn die jährliche<br />
Selbstbeteiligung eines Familienmitglieds in den 2 vorhergehenden Kalenderjahren wenigstens<br />
450 € betragen hat (fakturierbarer Höchstbetrag für chronisch Kranke).<br />
Der f. Hb. aufgrund eines persönlichen Anspruchs<br />
Für Kinder unter 19 Jahre gibt es eine Sonderregelung. Kinder, die am 1. Januar des Jahres der<br />
Zuerkennung des f.Hb. jünger als 19 Jahre sind und die tatsächlich 650 EUR Eigenbeteiligung<br />
bezahlt haben, können das System des f.Hb. beanspruchen, ohne dass die Einkünfte ihre Familie