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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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C. Einkommensgarantie und Hilfsauszahlungen für betagte Menschen<br />

Die Beihilfen für betagte Menschen bestehen aus zweierlei: aus der Einkommensgarantie für<br />

betagte Menschen und aus den Beihilfen für betagte Menschen.<br />

Die Einkommensgarantie für betagte Menschen ist in gewisser Weise ein existenzsicherndes<br />

Einkommen, das Männern und Frauen derzeit ab 65 Jahren gewährt wird.<br />

Die notwendigen Bedingungen für den Erhalt dieser Einkommen sind nahezu mit denen für das<br />

Existenzminimum identisch. Jeder Auszahlung geht eine Prüfung der Vermögenssituation vorab.<br />

Die Einkommensgarantie ist eine Jahresgrundpauschale (Beträge ab dem 1. Juli 2011):<br />

- 7.476,84 € für Ehepaare und Zusammenwohnende (623,07 pro Monat);<br />

- 11.215,26 € für einen Alleinwohnenden (934,61 € pro Monat).<br />

Nach dem Prinzip der Individualisierung der Rechte erhalten zwei Empfänger, die sich denselben<br />

Hauptwohnsitz teilen, zusammen 14.953,68 € (1.246,14 € pro Monat).<br />

Hilfszahlungen für Betagte sind Bestandteil der Beistandsregelung für behinderte Menschen<br />

(nach o.g. Verfahren).<br />

Zum Erhalt einer solchen Unterstützung müssen in der Regel gleichfalls bestimmte<br />

verwaltungsmäßige und medizinische Bedingungen erfüllt werden, die auch für die<br />

Eingliederungsbeihilfen gelten. Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Altersgrenze:<br />

Hilfszahlungen für Betagte können nur ab 65 Jahren bezogen werden.<br />

Außerdem kann dieser Auszahlungsbetrag nicht mit Eingliederungsbeihilfen oder Ersatzeinkünften<br />

gekoppelt werden. Empfänger einer Einkommensersatzhilfe und/oder einer Eingliederungsbeihilfe<br />

unter 65 Jahre können diese Beihilfe nach dem 65. Lebensjahr weiterbeziehen, wenn diese<br />

Regelung für sie vorteilhafter ist.<br />

Der Endauszahlungsbetrag ist von dem Grad der Selbständigkeit (siehe hierzu die<br />

Sonderbedingungen der Eingliederungshilfen). Werden weniger als sieben Punkte erreicht, so<br />

wird keine Auszahlung bewilligt. Werden mehr Punkte erzielt, so werden höchstens folgende<br />

Beträge gezahlt (Jahresbeträge ab dem 1. Juli 2011):<br />

Selbstständigkeitskategorien<br />

Beihilfen<br />

Kategorie I (7 und 8 Punkte) 943,52 €<br />

Kategorie II (9 bis 11 Punkte) 3.601,61 €<br />

Kategorie III (12 bis 14 Punkte) 4.378,98 €<br />

Kategorie IV (15 und 16 Punkte) 5.156,12 €<br />

Kategorie V (17 und 18 Punkte) 6.333,57 €<br />

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