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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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Verfügt jedoch der Arbeitgeber oder das Versicherungsunternehmen über eine zulassungskonforme<br />

medizinische bzw. pharmazeutische Einrichtung oder ein Krankenhaus, so entfällt die Wahlfreiheit<br />

für den Betroffenen. Denn diese Dienstleistungen werden völlig kostenlos bereitgestellt.<br />

B.2. Entschädigungen bei Einkommensverlusten<br />

Nicht nur Krankenkosten werden erstattet. Auch für den durch den Arbeitsunfall herbeigeführten<br />

Zeitraum der Erwerbsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Auszahlungen. Hierbei können zwei<br />

Zeiträume unterschieden werden: zeitweilige sowie dauerhafte Erwerbsunfähigkeiten.<br />

Während der vollständiger zeitweiliger Erwerbsunfähigkeitsperiode erhält jedes Unfallopfer<br />

90 % des durchschnittlichen Tageseinkommens. Dieser durchschnittliche Tagessatz entspricht<br />

dem 1/365 Anteil des Grundlohns. Daher erhält das Opfer eines Arbeitsunfalls nicht nur ein<br />

durchschnittliches Tagesgehalt für alle Arbeitstage, sondern auch für Samstage, Sonntage sowie<br />

sämtliche Feiertage. Als Grundlohn gilt hier der Betrag, den ein Arbeitnehmer im Laufe des dem<br />

Arbeitsunfall vorausgehenden Jahres erwirtschaftet hat oder auf das er einen Anspruch hatte.<br />

Dieser Grundlohn, indexiert am 1. Januar 2011, ist jedoch auf höchstens 37.545,92 € begrenzt.<br />

Auch die teilweise zeitweilige Erwerbsunfähigkeitsperiode wird vergütet. Hierbei liegt das<br />

Schwergewicht stärker auf der Arbeitsaufnahme und Wiedereingliederung des Arbeitnehmers<br />

in das Berufsleben. Es handelt sich dabei um eine teilzeitige Arbeitsaufnahme nach Maßgabe<br />

der Entscheidung des Gefahrenverhütungsberaters - Arbeitsmediziners, die im Einvernehmen<br />

mit dem Arbeitsunfallopfer zu erfolgen hat. In diesen Fällen erhält der Geschädigte eine<br />

Entschädigung, die dem Differenzbetrag zwischen der Vergütung vor dem Arbeitsunfall und der<br />

nach Arbeitsaufnahme gezahlten Vergütung entspricht.<br />

Der Zeitraum der zeitweiligen Erwerbsunfähigkeit kann auf zwei Arten enden. Entweder wird der<br />

Geschädigte des Arbeitsunfalls als geheilt ohne Folgeerscheinungen betrachtet, oder aber es liegt<br />

eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vor.<br />

Der Zeitraum dauerhafter Erwerbsunfähigkeit beginnt mit der Konsolidierung. Die<br />

Konsolidierung ist der Zeitpunkt, wo festgestellt wird, dass die durch den Arbeitsunfall<br />

eingetretene Verletzung eine gewisse Stabilität aufzuweisen beginnt. Die Erwerbsunfähigkeit<br />

wird durch einen Prozentsatz wiedergegeben, der den Verlust der unfallbedingten<br />

Erwerbsunfähigkeit wiedergibt. (Der Betroffene wird für den Verlust seiner wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit - und nicht wegen der Körperverletzung - entschädigt). Der Grad der<br />

dauerhaften Erwerbsunfähigkeit, das Grundgehalt und das Datum der Konsolidierung müssen in<br />

einem Abkommen zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Geschädigten festgelegt<br />

werden und vom Fonds für Berufsunfälle (FBU) gebilligt werden.<br />

Ab dem Datum der Konsolidierung erhält das Unfallopfer eine jährliche Entschädigung, die sich<br />

nach Maßgabe des Grundgehalts und des Ausmaßes der Erwerbsunfähigkeit entsprechend des<br />

Abkommens ergibt.<br />

Bei einer geringfügigen Erwerbsunfähigkeit wird die Entschädigung verringert. Liegt der<br />

Prozentsatz unter 5 %, so wird die Zahlung um die Hälfte verringert; liegt der Prozentsatz zwischen<br />

5 - 10 %, so wird der Betrag um ein Viertel verringert.<br />

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