Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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Verfügt jedoch der Arbeitgeber oder das Versicherungsunternehmen über eine zulassungskonforme<br />
medizinische bzw. pharmazeutische Einrichtung oder ein Krankenhaus, so entfällt die Wahlfreiheit<br />
für den Betroffenen. Denn diese Dienstleistungen werden völlig kostenlos bereitgestellt.<br />
B.2. Entschädigungen bei Einkommensverlusten<br />
Nicht nur Krankenkosten werden erstattet. Auch für den durch den Arbeitsunfall herbeigeführten<br />
Zeitraum der Erwerbsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Auszahlungen. Hierbei können zwei<br />
Zeiträume unterschieden werden: zeitweilige sowie dauerhafte Erwerbsunfähigkeiten.<br />
Während der vollständiger zeitweiliger Erwerbsunfähigkeitsperiode erhält jedes Unfallopfer<br />
90 % des durchschnittlichen Tageseinkommens. Dieser durchschnittliche Tagessatz entspricht<br />
dem 1/365 Anteil des Grundlohns. Daher erhält das Opfer eines Arbeitsunfalls nicht nur ein<br />
durchschnittliches Tagesgehalt für alle Arbeitstage, sondern auch für Samstage, Sonntage sowie<br />
sämtliche Feiertage. Als Grundlohn gilt hier der Betrag, den ein Arbeitnehmer im Laufe des dem<br />
Arbeitsunfall vorausgehenden Jahres erwirtschaftet hat oder auf das er einen Anspruch hatte.<br />
Dieser Grundlohn, indexiert am 1. Januar 2011, ist jedoch auf höchstens 37.545,92 € begrenzt.<br />
Auch die teilweise zeitweilige Erwerbsunfähigkeitsperiode wird vergütet. Hierbei liegt das<br />
Schwergewicht stärker auf der Arbeitsaufnahme und Wiedereingliederung des Arbeitnehmers<br />
in das Berufsleben. Es handelt sich dabei um eine teilzeitige Arbeitsaufnahme nach Maßgabe<br />
der Entscheidung des Gefahrenverhütungsberaters - Arbeitsmediziners, die im Einvernehmen<br />
mit dem Arbeitsunfallopfer zu erfolgen hat. In diesen Fällen erhält der Geschädigte eine<br />
Entschädigung, die dem Differenzbetrag zwischen der Vergütung vor dem Arbeitsunfall und der<br />
nach Arbeitsaufnahme gezahlten Vergütung entspricht.<br />
Der Zeitraum der zeitweiligen Erwerbsunfähigkeit kann auf zwei Arten enden. Entweder wird der<br />
Geschädigte des Arbeitsunfalls als geheilt ohne Folgeerscheinungen betrachtet, oder aber es liegt<br />
eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vor.<br />
Der Zeitraum dauerhafter Erwerbsunfähigkeit beginnt mit der Konsolidierung. Die<br />
Konsolidierung ist der Zeitpunkt, wo festgestellt wird, dass die durch den Arbeitsunfall<br />
eingetretene Verletzung eine gewisse Stabilität aufzuweisen beginnt. Die Erwerbsunfähigkeit<br />
wird durch einen Prozentsatz wiedergegeben, der den Verlust der unfallbedingten<br />
Erwerbsunfähigkeit wiedergibt. (Der Betroffene wird für den Verlust seiner wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit - und nicht wegen der Körperverletzung - entschädigt). Der Grad der<br />
dauerhaften Erwerbsunfähigkeit, das Grundgehalt und das Datum der Konsolidierung müssen in<br />
einem Abkommen zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Geschädigten festgelegt<br />
werden und vom Fonds für Berufsunfälle (FBU) gebilligt werden.<br />
Ab dem Datum der Konsolidierung erhält das Unfallopfer eine jährliche Entschädigung, die sich<br />
nach Maßgabe des Grundgehalts und des Ausmaßes der Erwerbsunfähigkeit entsprechend des<br />
Abkommens ergibt.<br />
Bei einer geringfügigen Erwerbsunfähigkeit wird die Entschädigung verringert. Liegt der<br />
Prozentsatz unter 5 %, so wird die Zahlung um die Hälfte verringert; liegt der Prozentsatz zwischen<br />
5 - 10 %, so wird der Betrag um ein Viertel verringert.<br />
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