Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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B. Vergütete Risiken<br />
Zwischen Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen besteht ein automatischer Zusammenhang. Die<br />
Bestimmungen über die Grundauszahlungen, Bewertung von Erwerbsunfähigkeit, Sterbegelder,<br />
Auszahlungen bei Erwerbsunfähigkeit, Leistungen für Gesundheits- und Heilleistungen sowie<br />
gewisse Fahrtkosten sind ähnlich.<br />
Allerdings sind einige bestimmte Kennzeichen zu nennen, die speziell für die Bestimmung von<br />
Berufskrankheiten gelten:<br />
- Berufskrankheiten können von Beginn an dauerhaft sein;<br />
- Eine nicht auf der Liste anerkannter Berufskrankheiten aufgeführte Krankheit kann<br />
nur als Berufskrankheit anerkannt werden wenn ein ursächlicher Zusammenhang zur<br />
Berufstätigkeit nachgewiesen werden kann. Denn neben diesem Krankheitsverzeichnis<br />
besteht noch ein "offenes System";<br />
- Für Berufskrankheiten besteht keine Frist für die Durchführung von Überprüfungen, da<br />
sich diese Krankheiten selbst nach langer Zeit weiterentwickeln können;<br />
- Opfer haben einen Anspruch auf vollständige Rückerstattung der Kosten, jedoch<br />
übernimmt der Fonds für Berufskrankheiten nur die Eigenbeteiligung sowie die Kosten<br />
der nicht im Rahmen der Krankenversicherung zurückerstatteten Beträge, wenn sie<br />
mittels eines Königlichen Erlasses in das besondere Verzeichnis des FBK aufgenommen<br />
wurden.<br />
Am 1. Juli 2011 beträgt die Lohnhöchstgrenze im Bereich der Berufskrankheiten 37.808,74 €.<br />
C. Beamte<br />
Die einschlägigen Bestimmungen für Berufskrankheiten in der Privatwirtschaft - Listensystem<br />
und offenes System - finden gleichfalls im öffentlichen Dienst Anwendung, wobei aber einige<br />
Regeln speziell für den öffentlichen Sektor zu berücksichtigen sind.<br />
Bezüglich der Berufskrankheiten muss zwischen den provinzialen und lokalen öffentlichen<br />
Diensten (PLÖD) und den anderen öffentlichen Diensten unterschieden werden. Für Letztere kann<br />
der FBK nur auf ihren Wunsch hin als medizinischer Sachverständiger auftreten.<br />
Für den PLÖD-Sektor ist der FBK als Rückversicherer für Entschädigungen zuständig, sowie für die<br />
Vorbeugung von Berufskrankheiten. Er berät die zuständigen Verwaltungen und zahlt diesen die<br />
ausgezahlten Entschädigungen zurück.<br />
Dieselben Vorteile für Betroffene aus dem öffentlichen Sektor stehen dem Personal der<br />
provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste zu.<br />
D. Selbstständige<br />
Selbstständige sind nicht gegen Berufsrisiken versichert (siehe Abschnitt "Arbeitsunfälle").<br />
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