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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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B. Vergütete Risiken<br />

Zwischen Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen besteht ein automatischer Zusammenhang. Die<br />

Bestimmungen über die Grundauszahlungen, Bewertung von Erwerbsunfähigkeit, Sterbegelder,<br />

Auszahlungen bei Erwerbsunfähigkeit, Leistungen für Gesundheits- und Heilleistungen sowie<br />

gewisse Fahrtkosten sind ähnlich.<br />

Allerdings sind einige bestimmte Kennzeichen zu nennen, die speziell für die Bestimmung von<br />

Berufskrankheiten gelten:<br />

- Berufskrankheiten können von Beginn an dauerhaft sein;<br />

- Eine nicht auf der Liste anerkannter Berufskrankheiten aufgeführte Krankheit kann<br />

nur als Berufskrankheit anerkannt werden wenn ein ursächlicher Zusammenhang zur<br />

Berufstätigkeit nachgewiesen werden kann. Denn neben diesem Krankheitsverzeichnis<br />

besteht noch ein "offenes System";<br />

- Für Berufskrankheiten besteht keine Frist für die Durchführung von Überprüfungen, da<br />

sich diese Krankheiten selbst nach langer Zeit weiterentwickeln können;<br />

- Opfer haben einen Anspruch auf vollständige Rückerstattung der Kosten, jedoch<br />

übernimmt der Fonds für Berufskrankheiten nur die Eigenbeteiligung sowie die Kosten<br />

der nicht im Rahmen der Krankenversicherung zurückerstatteten Beträge, wenn sie<br />

mittels eines Königlichen Erlasses in das besondere Verzeichnis des FBK aufgenommen<br />

wurden.<br />

Am 1. Juli 2011 beträgt die Lohnhöchstgrenze im Bereich der Berufskrankheiten 37.808,74 €.<br />

C. Beamte<br />

Die einschlägigen Bestimmungen für Berufskrankheiten in der Privatwirtschaft - Listensystem<br />

und offenes System - finden gleichfalls im öffentlichen Dienst Anwendung, wobei aber einige<br />

Regeln speziell für den öffentlichen Sektor zu berücksichtigen sind.<br />

Bezüglich der Berufskrankheiten muss zwischen den provinzialen und lokalen öffentlichen<br />

Diensten (PLÖD) und den anderen öffentlichen Diensten unterschieden werden. Für Letztere kann<br />

der FBK nur auf ihren Wunsch hin als medizinischer Sachverständiger auftreten.<br />

Für den PLÖD-Sektor ist der FBK als Rückversicherer für Entschädigungen zuständig, sowie für die<br />

Vorbeugung von Berufskrankheiten. Er berät die zuständigen Verwaltungen und zahlt diesen die<br />

ausgezahlten Entschädigungen zurück.<br />

Dieselben Vorteile für Betroffene aus dem öffentlichen Sektor stehen dem Personal der<br />

provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste zu.<br />

D. Selbstständige<br />

Selbstständige sind nicht gegen Berufsrisiken versichert (siehe Abschnitt "Arbeitsunfälle").<br />

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