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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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Bei Bezügen, die als Ersatzeinkommen dienen, wird geprüft, inwieweit der Behinderte aufgrund<br />

seiner Beeinträchtigung geringere Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem herkömmlichen<br />

Arbeitsmarkt hat. Der Betrag dieser Beihilfen ist von dem jeweiligen Familienstand des<br />

Betroffenen abhängig. Folgende Jahreshöchstbeträge sind ab dem 1. Juli 2011 vorgesehen:<br />

- Beihilfeempfänger der Kategorie C (früher Kategorie 'Personen zu Lasten'): 12.087,36 €<br />

- Beihilfeempfänger der Kategorie B (früher Kategorie Alleinlebende): 9.065,52 €<br />

- Beihilfeempfänger der Kategorie A (früher Kategorie Zusammenwohnende): 6.043,68 €<br />

Bei Eingliederungsbeihilfen wird die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit des Antragstellers<br />

geprüft. Hierbei wird eine Einstufung nach sozialen und medizinischen Punkten vorgenommen,<br />

bei der die Fähigkeit berücksichtigt wird:<br />

- sich fortzubewegen;<br />

- selbständig zu essen und Mahlzeiten herzurichten;<br />

- die eigene Körperpflege zu gewährleisten und sich anzuziehen;<br />

- seine Wohnung zu unterhalten und den Haushalt zu führen;<br />

- ohne Beaufsichtigung zu leben, Gefahren zu erkennen und ihnen aus dem Weg zu gehen;<br />

- sich zu verständigen und soziale Kontakte zu knüpfen.<br />

Jedem dieser Kriterien wird eine bestimmte Anzahl Punkte zugewiesen. Die Gesamtpunktsumme<br />

bestimmt die Einstufung in eine gewisse Kategorie. Werden weniger als sieben Punkte erzielt, so<br />

besteht kein Auszahlungsanspruch. Werden hingegen die verwaltungsmäßigen Bestimmungen<br />

erfüllt, so beläuft sich die Auszahlungssumme (Jahrsbeträge ab dem 1. Juli 2011) auf:<br />

Kategorie I 7 und 8 Punkte 1.104,09 €<br />

Kategorie II 9 bis 11 Punkte 3.762,33 €<br />

Kategorie III 12 bis 14 Punkte 6.011,74 €<br />

Kategorie IV 15 und 16 Punkte 8.758,34 €<br />

Kategorie V 17 und 18 Punkte 9.935,79 €<br />

Ersatzeinkünfte und Eingliederungsbeihilfen können sowohl getrennt als zusammen ausgezahlt<br />

werden. Der Föderale Öffentliche Dienst <strong>Soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> ist mit der monatlichen Auszahlung<br />

beauftragt.<br />

B. Anspruch auf soziale Eingliederung - Eingliederungseinkommen<br />

Jedes kommunale ÖSHZ (Öffentliches Sozialhilfezentrum) hat die Aufgabe, den Betroffenen ein<br />

Leben in menschlicher Würde sicherzustellen - das nennt man die „sozialen Dienstleistungen“<br />

des ÖSHZ. Diese sozialen Dienstleistungen setzen sich aus zwei Leistungen zusammen:<br />

- dem Recht auf soziale Eingliederung durch Arbeitsbeschaffung oder Auszahlung eines<br />

Eingliederungseinkommens, die mit einem individuellen Eingliederungsprojekt<br />

kombiniert werden können<br />

- der Sozialhilfe im weitesten Sinne des Wortes.<br />

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