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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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Welche Ansprüche auf soziale Eingliederung gelten für Antragsteller unter 25?<br />

Ist der Antragsteller jünger als 25 Jahre, und wenn den Bedingungen entsprochen wird, hat er<br />

Anspruch auf eine soziale Eingliederung, vorzugsweise durch eine an seine persönliche Situation<br />

und seine Fähigkeiten angepasste Beschäftigung, die ihm innerhalb von 3 Monaten nach der<br />

Antragstellung anzubieten ist. Die Beschäftigung besteht entweder aus einem Arbeitsvertrag oder<br />

aus einem individuellen Projekt für soziale Eingliederung, das innerhalb einer bestimmten Zeit<br />

zu einem Arbeitsvertrag führt. So kann das ÖSHZ selbst Anspruchsberechtigte einstellen, indem<br />

es selbst als Arbeitgeber auftritt oder es kann einen Arbeitgeber suchen und bei bestimmten<br />

Formen der Beschäftigung sogar finanziell einen Beitrag zahlen, um die Lohnkosten für den<br />

Arbeitgeber zu verringern.<br />

Der Jugendliche hat in 3 besonderen Fällen Anspruch auf ein Eingliederungseinkommen:<br />

1. ab dem Augenblick der Antragstellung bis zum Moment des Arbeitsbeginns;<br />

2. wenn er sich an einem individuellen Projekt zur sozialen Eingliederung beteiligt;<br />

3. wenn er aus gesundheitlichen oder anderen annehmbaren Gründen nicht beschäftigt<br />

werden kann;<br />

In diesen Fällen muss der Jugendliche selbstverständlich noch dabei alle gesetzlichen<br />

Bedingungen erfüllen.<br />

Die Zuerkennung und der Erhalt des Eingliederungseinkommens müssen, auf Wunsch des<br />

Betroffenen oder des ÖSHZ, mit einem individuellen Projekt zur sozialen Eingliederung<br />

einhergehen. Je nach den Bedürfnissen des Betroffenen wird dieses Projekt sich auf die<br />

Eingliederung in das berufliche oder das gesellschaftliche Leben beziehen. Wenn das ÖSHZ<br />

aus Billigkeitsgründen akzeptiert, dass der Jugendliche mit dem Ziel einer Erhöhung seiner<br />

Eingliederungschancen in das Berufsleben ein Studium mit vollständigem Lehrplan beginnt, neu<br />

aufnimmt oder fortsetzt, wird obligatorisch ein individuelles Projekt der sozialen Eingliederung<br />

mit diesem Studium als Grundlage erarbeitet.<br />

Wie hoch ist das Eingliederungseinkommen?<br />

Das Eingliederungseinkommen ist ein Mindesteinkommen für Personen, die nicht über<br />

ausreichende Mittel verfügen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, die auch nicht auf solche Mittel<br />

zurückgreifen können und auch nicht, durch eigene Bemühungen oder auf andere Weise solche<br />

Mittel erwerben können. Der Betrag hängt von der Familiensituation ab. Es gibt 3 Kategorien:<br />

Kategorien Jahresbetrag Monatsbetrag<br />

Die zusammenwohnende Person 6.040,65 € 503,39 €<br />

Die alleinwohnende Person oder die obdachlose<br />

Person, die Recht auf ein individuelles<br />

9.060,97 € 755,08 €<br />

Eingliederungsprojekt hat<br />

Die Person, die mit einer Familie zu seinen Lasten<br />

zusammenwohnt<br />

12.081,30 € 1.006,78 €<br />

(Beträge ab dem 1. Juli 2011)<br />

Es ist möglich, dass jemand über ein bestimmtes Einkommen verfügt, das jedoch unter dem<br />

Existenzminimum liegt. In diesen Fällen zahlt das ÖSHZ den Differenzbetrag, so dass das<br />

Einkommen den Existenzmindestbetrag erreicht.<br />

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