Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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Die in der Tabelle angegebenen Beträge sind die seit dem 1. Juli 2011 geltenden Tagessätze.<br />
Seit 2007 wurde die Kategorie der anspruchsberechtigten Zusammenwohnenden in das System<br />
der Erwerbsunfähigkeit für Selbständige eingeführt.<br />
Folglich können drei Leistungsarten, je nach Familiensituation, angewandt werden:<br />
- mit Personen zu Lasten;<br />
- Alleinstehende;<br />
- Zusammenwohnende.<br />
C. Föderale Beamte<br />
Das Krankheitsrisiko wird durch eine Sonderregelung gedeckt, die die Erwerbsunfähigkeit<br />
in Krankheitstagen festlegt. Pro 12 Monate Dienstalter werden 21 Werktage als Krankheitstage<br />
gewährt, jedoch mindestens 63 Werktage für die ersten drei Dienstjahre. Während des<br />
Krankheitsurlaubs erhält der Beamte weiterhin 100 % seiner Bezüge.<br />
Wenn der Beamte alle ihm zustehenden Krankheitstage aufgebraucht hat, wird er<br />
krankheitsbedingt in den einstweiligen Ruhestand versetzt (Invalidität). In diesem Fall erhält er<br />
ein Wartegehalt, das 60 % seines letzten Gehalts im Dienst entspricht, und zwar unabhängig von<br />
seiner familienrechtlichen Lage.<br />
Wenn das Leiden des Beamten jedoch als schwere, langwierige Krankheit anerkannt wird (und<br />
auf der Liste steht), hat er Anrecht auf ein monatliches Wartegehalt, das seinem letzten Gehalt<br />
im Dienst entspricht. Dieses Anrecht wird erst ab dem Zeitpunkt wirksam, wo der Beamte für<br />
mindestens drei Monate hintereinander in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden ist.<br />
Hat der Beamte sämtliche Krankheitsurlaubstage ausgeschöpft, auf die er aufgrund seines<br />
Dienstalters Anspruch hat, so kann er als endgültig arbeitsunfähig erklärt werden. In diesen Fällen<br />
wird er frühzeitig in den Ruhestand versetzt und erhält einen Jahresbetrag, der sich nach seinem<br />
Gehalt sowie dem Grad seiner Erwerbsunfähigkeit und seinem Familienstand richtet.<br />
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