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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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Sozialhilfe<br />

Was passiert, wenn man als Alleinstehender keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat?<br />

Was geschieht, wenn die Rente nicht ausreicht? Was gilt in Fällen von Behinderungen und<br />

Erwerbsunfähigkeit? Was passiert, wenn Sie kein Familiengeld erhalten? Was geschieht, wenn<br />

Sie aus dem Netz der Sozialsicherheit herausfallen? Glücklicherweise gibt es hierfür eine<br />

Lösung! Hierzu wurde ein noch größeres <strong>Sicherheit</strong>snetz gespannt, aus dem niemand fallen<br />

kann, nämlich die Sozialhilfe. Eigentlich gehört die Sozialhilfe nicht zum eigentlichen<br />

System der Sozialversicherung, sondern kommt als Bestandteil des gesamten<br />

Sozialversicherungsschutzes der belgischen Bevölkerung zugute. Nachfolgend erläutern<br />

wir dies näher.<br />

Das Ziel der Sozialhilfe besteht darin, der gesamten Bevölkerung ein gewisses<br />

Mindesteinkommen zu sichern. Diese Einkommen werden steuerfinanziert und sind folglich<br />

nicht einkommensabhängig. Darüber hinaus müssen immer noch bestimmte Bedingungen erfüllt<br />

werden, bevor die Sozialhilfe zugebilligt wird. Hierzu wird eine Prüfung der Vermögenswerte des<br />

Antragstellers vorgenommen. Folgende Leistungen werden genehmigt:<br />

- Beihilfen für behinderte Personen;<br />

- Eingliederungseinkommen;<br />

- Einkommensgarantie für betagte Menschen;<br />

- garantierte Familienbeihilfen.<br />

Im folgenden haben wir eine kurze Beschreibung des Maßnahmenkatalogs vorgenommen. Wir<br />

weisen darauf hin, dass es zahlreiche Ausnahmen zu den bestehenden Bestimmungen und<br />

allgemeinen Bedingungen gibt.<br />

A. Leistungen für behinderte Personen<br />

Leistungen für behinderte Personen ersetzen oder erhöhen die Einkommen für behinderte<br />

Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, für ein hinreichendes Einkommen<br />

zu sorgen oder für behinderungsbedingte Zusatzkosten aufzukommen.<br />

Zwecks Erhalt einer solchen Auszahlung hat die behinderte Person (oder der Bevollmächtigter)<br />

eine entsprechende Anfrage an die Gemeinde zu richten, wo die behinderte Person wohnt.<br />

Ab dem 1. Juli 2006 werden alle Anträge nur noch auf elektronischem Wege eingereicht.<br />

Beim Besuch der behinderten Person (oder des Bevollmächtigten) bei der entsprechenden<br />

Gemeindeverwaltung, führt der Gemeindemitarbeiter den Antrag sofort elektronisch, über einen<br />

gesicherten Internetzugang, in die Datenbank der Generaldirektion Personen mit Behinderung<br />

ein. Daraufhin erhält der Gemeindemitarbeiter eine Empfangsbestätigung und die erforderlichen<br />

Formulare (worunter die medizinischen Formulare, die ein Arzt ausfüllen muss), auf denen schon<br />

die Identifikationsdaten der Person mit einer Behinderung vorgedruckt sind, und gibt diese dem<br />

Antragsteller.<br />

Diese Formulare müssen der Generaldirektion Personen mit Behinderung zurückgeschickt oder<br />

besorgt werden, damit die Generaldirektion dann weitere Schritte unternehmen kann.<br />

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