Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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Sozialhilfe<br />
Was passiert, wenn man als Alleinstehender keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat?<br />
Was geschieht, wenn die Rente nicht ausreicht? Was gilt in Fällen von Behinderungen und<br />
Erwerbsunfähigkeit? Was passiert, wenn Sie kein Familiengeld erhalten? Was geschieht, wenn<br />
Sie aus dem Netz der Sozialsicherheit herausfallen? Glücklicherweise gibt es hierfür eine<br />
Lösung! Hierzu wurde ein noch größeres <strong>Sicherheit</strong>snetz gespannt, aus dem niemand fallen<br />
kann, nämlich die Sozialhilfe. Eigentlich gehört die Sozialhilfe nicht zum eigentlichen<br />
System der Sozialversicherung, sondern kommt als Bestandteil des gesamten<br />
Sozialversicherungsschutzes der belgischen Bevölkerung zugute. Nachfolgend erläutern<br />
wir dies näher.<br />
Das Ziel der Sozialhilfe besteht darin, der gesamten Bevölkerung ein gewisses<br />
Mindesteinkommen zu sichern. Diese Einkommen werden steuerfinanziert und sind folglich<br />
nicht einkommensabhängig. Darüber hinaus müssen immer noch bestimmte Bedingungen erfüllt<br />
werden, bevor die Sozialhilfe zugebilligt wird. Hierzu wird eine Prüfung der Vermögenswerte des<br />
Antragstellers vorgenommen. Folgende Leistungen werden genehmigt:<br />
- Beihilfen für behinderte Personen;<br />
- Eingliederungseinkommen;<br />
- Einkommensgarantie für betagte Menschen;<br />
- garantierte Familienbeihilfen.<br />
Im folgenden haben wir eine kurze Beschreibung des Maßnahmenkatalogs vorgenommen. Wir<br />
weisen darauf hin, dass es zahlreiche Ausnahmen zu den bestehenden Bestimmungen und<br />
allgemeinen Bedingungen gibt.<br />
A. Leistungen für behinderte Personen<br />
Leistungen für behinderte Personen ersetzen oder erhöhen die Einkommen für behinderte<br />
Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, für ein hinreichendes Einkommen<br />
zu sorgen oder für behinderungsbedingte Zusatzkosten aufzukommen.<br />
Zwecks Erhalt einer solchen Auszahlung hat die behinderte Person (oder der Bevollmächtigter)<br />
eine entsprechende Anfrage an die Gemeinde zu richten, wo die behinderte Person wohnt.<br />
Ab dem 1. Juli 2006 werden alle Anträge nur noch auf elektronischem Wege eingereicht.<br />
Beim Besuch der behinderten Person (oder des Bevollmächtigten) bei der entsprechenden<br />
Gemeindeverwaltung, führt der Gemeindemitarbeiter den Antrag sofort elektronisch, über einen<br />
gesicherten Internetzugang, in die Datenbank der Generaldirektion Personen mit Behinderung<br />
ein. Daraufhin erhält der Gemeindemitarbeiter eine Empfangsbestätigung und die erforderlichen<br />
Formulare (worunter die medizinischen Formulare, die ein Arzt ausfüllen muss), auf denen schon<br />
die Identifikationsdaten der Person mit einer Behinderung vorgedruckt sind, und gibt diese dem<br />
Antragsteller.<br />
Diese Formulare müssen der Generaldirektion Personen mit Behinderung zurückgeschickt oder<br />
besorgt werden, damit die Generaldirektion dann weitere Schritte unternehmen kann.<br />
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