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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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B – 1 Multilaterale Abkommen<br />

Multilaterale Abkommen werden in der Regel im Rahmen einer internationalen Organisation<br />

abgeschlossen:<br />

- die Europäische Union (EU) und der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) (Siehe Punkt C)<br />

- die internationale Arbeitsorganisation (IAO - die Europäische Konvention über die<br />

Sozialversicherung der Arbeitnehmer im internationalen Transportwesen);<br />

– oder der Europarat (das Europäische Sozialversicherungsabkommen).<br />

B- 2 Bilaterale Abkommen<br />

Bilaterale Abkommen hat Belgien mit folgenden Ländern abgeschlossen: mit Algerien, Australien,<br />

Kanada (sowie eine gesonderte Vereinbarung mit Québec) Chile, dem Kongo (der DR Kongo),<br />

den Philippinen, Indien, Israel, Japan, Jugoslawien (dieser Abkommen ist immer noch gültig für<br />

die ehemaligen jugoslawischen Republiken Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und<br />

Serbien), Kroatien, dem ehemaligen jugoslawischen Republik Makedonien, Marokko, San Marino,<br />

Tunesien, der Türkei, Uruguay, den Vereinigten Staaten und Süd-Korea.<br />

B – 3 Welche sind die Zielsetzungen der internationalen Sozialversicherungsabkommen?<br />

Die internationalen Sozialversicherungsabkommen regeln im Allgemeinen die Anwendung<br />

der nationalen Gesetze der sozialen <strong>Sicherheit</strong> wenn vom einen Land ins andere reisen. In der<br />

Regel verfolgen die von Belgien unterzeichneten internationalen Sozialversicherungsabkommen<br />

ähnliche Ziele. Sie sollen<br />

- die Gleichbehandlung gewährleisten: Angehörige der Vertragsstaaten haben in ein<br />

und derselben Situation die gleichen Rechte und Pflichten (Anrecht auf gleiche<br />

Leistungen, Beitragspflicht zur Finanzierung der Sozialversicherung durch Zahlung von<br />

Beiträgen oder Steuern ...);<br />

- bestimmen, welche Sozialgesetzgebung anwendbar ist: um dem Fall vorzubeugen,<br />

dass eine Person mehreren Gesetzgebungen oder keiner Gesetzgebung der sozialen<br />

<strong>Sicherheit</strong> unterliegt, bestimmen die Abkommen welche Gesetzgebung zutrifft.<br />

- erworbene oder im Erwerb befindliche Rechte sichern: die in den Vertragsstaaten<br />

absolvierten Versicherungszeiträume werden im Hinblick auf die Eröffnung des<br />

Leistungsanspruchs (z.B. Wartezeiten bei Gesundheitsleistungen) oder zu deren<br />

Berechnung (z.B. Alterspensionen) addiert;<br />

- den Export der Sozialversicherungsleistungen gewährleisten: Aufenthaltsbedingungen<br />

für die Inanspruchnahme von Leistungen werden aufgehoben (z.B.<br />

Invaliditätspensionen).<br />

B – 4 Die internationalen Sozialversicherungsabkommen legen drei Geltungsbereiche fest:<br />

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- einen territorialen Geltungsbereich (wo): die Anwendung der Abkommen ist auf das<br />

Grundgebiet der Vertragsstaaten begrenzt, so wie es im internationalen Abkommen<br />

festgelegt ist;<br />

- einen materiellen Geltungsbereich (wofür): das Abkommen ist nur auf die im Abkommen<br />

erwähnten Sozialversicherungssparten anwendbar;<br />

- einen personenbezogenen Geltungsbereich (für wen): das Abkommen bestimmt auf<br />

wen es anwendbar ist: die Bürger der Vertragsstaaten, Familienmitglieder, Hinterbliebene,<br />

Staatenlose, Flüchtlinge, …

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