Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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B – 1 Multilaterale Abkommen<br />
Multilaterale Abkommen werden in der Regel im Rahmen einer internationalen Organisation<br />
abgeschlossen:<br />
- die Europäische Union (EU) und der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) (Siehe Punkt C)<br />
- die internationale Arbeitsorganisation (IAO - die Europäische Konvention über die<br />
Sozialversicherung der Arbeitnehmer im internationalen Transportwesen);<br />
– oder der Europarat (das Europäische Sozialversicherungsabkommen).<br />
B- 2 Bilaterale Abkommen<br />
Bilaterale Abkommen hat Belgien mit folgenden Ländern abgeschlossen: mit Algerien, Australien,<br />
Kanada (sowie eine gesonderte Vereinbarung mit Québec) Chile, dem Kongo (der DR Kongo),<br />
den Philippinen, Indien, Israel, Japan, Jugoslawien (dieser Abkommen ist immer noch gültig für<br />
die ehemaligen jugoslawischen Republiken Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro und<br />
Serbien), Kroatien, dem ehemaligen jugoslawischen Republik Makedonien, Marokko, San Marino,<br />
Tunesien, der Türkei, Uruguay, den Vereinigten Staaten und Süd-Korea.<br />
B – 3 Welche sind die Zielsetzungen der internationalen Sozialversicherungsabkommen?<br />
Die internationalen Sozialversicherungsabkommen regeln im Allgemeinen die Anwendung<br />
der nationalen Gesetze der sozialen <strong>Sicherheit</strong> wenn vom einen Land ins andere reisen. In der<br />
Regel verfolgen die von Belgien unterzeichneten internationalen Sozialversicherungsabkommen<br />
ähnliche Ziele. Sie sollen<br />
- die Gleichbehandlung gewährleisten: Angehörige der Vertragsstaaten haben in ein<br />
und derselben Situation die gleichen Rechte und Pflichten (Anrecht auf gleiche<br />
Leistungen, Beitragspflicht zur Finanzierung der Sozialversicherung durch Zahlung von<br />
Beiträgen oder Steuern ...);<br />
- bestimmen, welche Sozialgesetzgebung anwendbar ist: um dem Fall vorzubeugen,<br />
dass eine Person mehreren Gesetzgebungen oder keiner Gesetzgebung der sozialen<br />
<strong>Sicherheit</strong> unterliegt, bestimmen die Abkommen welche Gesetzgebung zutrifft.<br />
- erworbene oder im Erwerb befindliche Rechte sichern: die in den Vertragsstaaten<br />
absolvierten Versicherungszeiträume werden im Hinblick auf die Eröffnung des<br />
Leistungsanspruchs (z.B. Wartezeiten bei Gesundheitsleistungen) oder zu deren<br />
Berechnung (z.B. Alterspensionen) addiert;<br />
- den Export der Sozialversicherungsleistungen gewährleisten: Aufenthaltsbedingungen<br />
für die Inanspruchnahme von Leistungen werden aufgehoben (z.B.<br />
Invaliditätspensionen).<br />
B – 4 Die internationalen Sozialversicherungsabkommen legen drei Geltungsbereiche fest:<br />
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- einen territorialen Geltungsbereich (wo): die Anwendung der Abkommen ist auf das<br />
Grundgebiet der Vertragsstaaten begrenzt, so wie es im internationalen Abkommen<br />
festgelegt ist;<br />
- einen materiellen Geltungsbereich (wofür): das Abkommen ist nur auf die im Abkommen<br />
erwähnten Sozialversicherungssparten anwendbar;<br />
- einen personenbezogenen Geltungsbereich (für wen): das Abkommen bestimmt auf<br />
wen es anwendbar ist: die Bürger der Vertragsstaaten, Familienmitglieder, Hinterbliebene,<br />
Staatenlose, Flüchtlinge, …