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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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So dürfen die Ruhestandspension und Entschädigungen wegen primärer Arbeitsunfähigkeit,<br />

Invaliditätsentschädigungen oder Arbeitslosengeld kumuliert werden. Der Betrag der<br />

Ruhestandspension ändert sich in diesem Fall nicht, aber kann den Betrag des Ersatzeinkommens<br />

beeinflussen.<br />

Auch Arbeitnehmer und Selbstständige, die ihre Berufstätigkeit fortsetzen nach dem Jahr, in dem<br />

Sie das Alter von 62 Jahren erreicht haben, oder nach dem Jahr, in dem Sie eine Laufbahn von 44<br />

Jahren nachweisen können, beziehen einen Pensionsbonus.<br />

In allen Bereichen gelten Vorschriften zur Erhöhung zu niedriger Pensionen von Personen, die<br />

während ihres Berufslebens zu geringe Gehälter erhielten. Für die Pensionen der Arbeitnehmer<br />

sieht der Gesetzgeber beispielsweise einen Anspruch auf den Erhalt einer Mindestpension pro<br />

Laufbahnjahr vor, sofern der Rentner mindestens 15 Berufsjahre nachweisen kann und seine<br />

Erwerbstätigkeit für jedes berücksichtigte Jahr mindestens ein Drittel einer Vollzeitbeschäftigung<br />

ausmacht. Eine Mindestpension wird ebenfalls denjenigen gewährt, die eine Laufbahn<br />

abgeschlossen haben, die mindestens Zweidrittel einer vollen Laufbahn ausmacht.<br />

C. Hinterbliebenenpensionen<br />

Hinterbliebenenpensionen werden nur an den überlebenden Ehepartner ausgezahlt und beziehen<br />

sich auf die Berufstätigkeit des Verstorbenen. Die Hinterbliebenenpension ist der Alterspension<br />

sehr ähnlich. Jedoch müssen auch hier eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden, um einen<br />

entsprechenden Anspruch zu erlangen.<br />

- Zunächst muss ein Mindestalter erreicht werden. Grundsätzlich darf eine<br />

Hinterbliebenenpension erst ab einem Alter von 45 Jahren ausgezahlt werden<br />

(für die Hinterbliebenenpension des öffentlichen Sektors gibt es bezüglich der<br />

Hinterbliebenenpension für Hinterbliebene unter 45 Jahren eine Sonderreglung). Diese<br />

Altersgrenze gilt nicht in Fällen, in denen unterhaltspflichtige Kinder zu versorgen sind<br />

oder eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 66 % vorliegt.<br />

- Der Anspruchsberechtigte muss mit der verstorbenen Person verheiratet gewesen<br />

sein. Die Ehedauer muss mindestens ein Jahr betragen haben oder zur Geburt eines<br />

Kindes geführt haben. In Fällen, in denen zusätzliche unterhaltspflichtige Kinder zu<br />

versorgen sind - beispielsweise aus einer früheren Ehe -, ist der Nachweis einer einjährigen<br />

Ehedauer nicht erforderlich. Ist der Tod auf einen Unfall nach dem Eheschließungsdatum<br />

oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, so ist eine einjährige Ehedauer ebenfalls<br />

nicht erforderlich. Vermählt sich der länger lebende Ehepartner wieder, so erlischt<br />

dessen Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension.<br />

- Auch für Nutznießer von Hinterbliebenenpensionen gilt eine Begrenzung ihrer<br />

Berufstätigkeiten. Diese Begrenzung wird jedoch großzügiger als bei Alterspensionen<br />

vorgenommen.<br />

Der gleichzeitige Bezug bestimmter Sozialleistungen ist auch ausgeschlossen. Nur die<br />

Hinterbliebenenpension darf, während eines Zeitraums von 12 Monaten, mit Entschädigungen<br />

wegen Krankheit, Invalidität oder unfreiwilliger Vollarbeitslosigkeit kumuliert werden.<br />

Wenn der/die verstorbene Ehepartner/in Arbeitnehmer/in oder Selbständige/r war, gibt es zwei<br />

Möglichkeiten:<br />

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