Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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Berufsabschlusszeugnisses und der ersten Überweisung des Arbeitslosengelds (hierzu muss man<br />
als Arbeitsuchender eingetragen sein).<br />
Behinderte Kinder haben bis zum Alter von 21 Jahren stets Anspruch auf familienbezogene<br />
Leistungen.<br />
Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass Familienleistungen nicht für Kinder zu<br />
erbringen sind, die im Ausland erzogen werden oder dort zur Schule gehen.<br />
Dieser Grundsatz wird aber durch allgemeine Maßnahmen eingeschränkt, u. a. für Kinder die sich<br />
befristet im Ausland befinden und deren Aufenthalt dort innerhalb eines Kalenderjahres die Dauer<br />
von zwei Monaten, oder aus gesundheitlichen Gründen sechs Monaten, nicht überschreitet, für<br />
Kinder, die während der Ferien im Ausland sind oder auch für Kinder, die ein Auslandsstipendium<br />
bekommen haben.<br />
Allgemeine Maßnahmen wurden auch getroffen:<br />
- gegenüber den Kindern, die ein Abschlussdiplom des Sekundarunterrichts in Belgien<br />
schon erworben haben und die an einem nichthochschulerischen Unterricht in einem<br />
Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums teilnehmen (die Generalabweichung<br />
ist höchstens auf ein Schuljahr begrenzt);<br />
- gegenüber den Kindern, die noch kein Abschlussdiplom des Hochschulunterrichts weder<br />
in Belgien noch im Ausland erworben haben und die an einem Hochschulunterricht in<br />
einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums teilnehmen;<br />
- gegenüber den Kindern, die ein Abschlussdiplom des Hochschulunterrichts in Belgien<br />
oder im Ausland schon erworben haben und die an einem Hochschulunterricht in einem<br />
Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums teilnehmen (die Generalabweichung<br />
ist auf höchstens ein Schuljahr begrenzt).<br />
Kinder belgischer oder ausländischer Anspruchsberechtigter, erzogen in einem Mitgliedstaat<br />
des Europäischen Wirtschaftsraums, können Familienleistungen aufgrund der Gesetze der<br />
Europäischen Gemeinschaften erhalten.<br />
Auch Kinder belgischer oder ausländischer Anspruchsberechtigter, erzogen in anderen Ländern<br />
mit denen Belgien ein Abkommen über die soziale <strong>Sicherheit</strong> abgeschlossen hat, können<br />
Familienleistungen bekommen. Für die Höhe der Leistungen und die Bedingungen, um in ihren<br />
Genuss zuu kommen, gelten dann die entsprechenden Abkommen.<br />
Der Minister der <strong>Soziale</strong>n Angelegenheiten oder der von ihm beauftragte Beamte des Föderalen<br />
Öffentlichen Dienstes <strong>Soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong>, kann zudem auch noch, in besonderen Ausnahmefällen,<br />
die Bedingung aufheben, dass ein Kind in Belgien erzogen werden muss oder dort in die Schule<br />
gehen muss.<br />
D. Leistungsarten<br />
Wir unterscheiden sechs Leistungsarten:<br />
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1. Geburtsbeihilfen;<br />
2. Zulagen bei Adoptionen;<br />
3. Übliche Familienauszahlungen;