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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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Berufsabschlusszeugnisses und der ersten Überweisung des Arbeitslosengelds (hierzu muss man<br />

als Arbeitsuchender eingetragen sein).<br />

Behinderte Kinder haben bis zum Alter von 21 Jahren stets Anspruch auf familienbezogene<br />

Leistungen.<br />

Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass Familienleistungen nicht für Kinder zu<br />

erbringen sind, die im Ausland erzogen werden oder dort zur Schule gehen.<br />

Dieser Grundsatz wird aber durch allgemeine Maßnahmen eingeschränkt, u. a. für Kinder die sich<br />

befristet im Ausland befinden und deren Aufenthalt dort innerhalb eines Kalenderjahres die Dauer<br />

von zwei Monaten, oder aus gesundheitlichen Gründen sechs Monaten, nicht überschreitet, für<br />

Kinder, die während der Ferien im Ausland sind oder auch für Kinder, die ein Auslandsstipendium<br />

bekommen haben.<br />

Allgemeine Maßnahmen wurden auch getroffen:<br />

- gegenüber den Kindern, die ein Abschlussdiplom des Sekundarunterrichts in Belgien<br />

schon erworben haben und die an einem nichthochschulerischen Unterricht in einem<br />

Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums teilnehmen (die Generalabweichung<br />

ist höchstens auf ein Schuljahr begrenzt);<br />

- gegenüber den Kindern, die noch kein Abschlussdiplom des Hochschulunterrichts weder<br />

in Belgien noch im Ausland erworben haben und die an einem Hochschulunterricht in<br />

einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums teilnehmen;<br />

- gegenüber den Kindern, die ein Abschlussdiplom des Hochschulunterrichts in Belgien<br />

oder im Ausland schon erworben haben und die an einem Hochschulunterricht in einem<br />

Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums teilnehmen (die Generalabweichung<br />

ist auf höchstens ein Schuljahr begrenzt).<br />

Kinder belgischer oder ausländischer Anspruchsberechtigter, erzogen in einem Mitgliedstaat<br />

des Europäischen Wirtschaftsraums, können Familienleistungen aufgrund der Gesetze der<br />

Europäischen Gemeinschaften erhalten.<br />

Auch Kinder belgischer oder ausländischer Anspruchsberechtigter, erzogen in anderen Ländern<br />

mit denen Belgien ein Abkommen über die soziale <strong>Sicherheit</strong> abgeschlossen hat, können<br />

Familienleistungen bekommen. Für die Höhe der Leistungen und die Bedingungen, um in ihren<br />

Genuss zuu kommen, gelten dann die entsprechenden Abkommen.<br />

Der Minister der <strong>Soziale</strong>n Angelegenheiten oder der von ihm beauftragte Beamte des Föderalen<br />

Öffentlichen Dienstes <strong>Soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong>, kann zudem auch noch, in besonderen Ausnahmefällen,<br />

die Bedingung aufheben, dass ein Kind in Belgien erzogen werden muss oder dort in die Schule<br />

gehen muss.<br />

D. Leistungsarten<br />

Wir unterscheiden sechs Leistungsarten:<br />

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1. Geburtsbeihilfen;<br />

2. Zulagen bei Adoptionen;<br />

3. Übliche Familienauszahlungen;

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