Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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3) Unfreiwillige Arbeitslosigkeit<br />
Unfreiwillige Arbeitslosigkeit: Arbeitslose, die das Beschäftigungsverhältnis selbst gekündigt<br />
haben, erhalten in den meisten Fällen nur Arbeitslosengeld nach einer bestimmten<br />
Ausschlussperiode. Eine Beurteilung findet Fall für Fall statt.<br />
4) Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt<br />
Hierzu muss der Arbeitsuchende beim Arbeitsamt (FOREM in der Wallonischen Region, VDAB in<br />
der Flämischen Region bzw. ACTIRIS in der Region Brüssel-Hauptstadt) eingetragen sein und jede<br />
für ihn angemessen betrachtete Arbeit annehmen. Außerdem muss der Arbeitslose aktiv nach<br />
Arbeit suchen. Seit 2004 wird dies regelmäßig kontrolliert, und riskiert derjenige, der sich weigert<br />
"aktiv zu suchen" eine Strafe. Dieses letztgenannte System ersetzt das System des Ausschlusses<br />
wegen Langzeitarbeitslosigkeit.<br />
5) Arbeitsfähigkeit<br />
Anspruchsberechtigte dürfen nicht krank sein, anderenfalls gelten für diesen Personenkreis die<br />
Bestimmungen der Kranken- und Erwerbsunfähigkeitskassen.<br />
6) Tatsächlicher Wohnsitz in Belgien<br />
Anspruchsberechtigte müssen ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Belgien haben und effektiv in<br />
Belgien wohnen. Ab dem 60. Lebensjahr reicht es für ältere Arbeitslose mit maximaler Befreiung<br />
aus, dass Sie ihren Hauptwohnsitz in Belgien und behalten und also den größten Teil des Jahres<br />
tatsächlich in Belgien wohnen.<br />
7) In Bezug auf die Altersgrenze<br />
Junge Arbeitnehmer, welche der Vollzeit- oder Teilzeitschulpflicht unterliegen, sind nicht<br />
anspruchberechtigt, außer bei partieller Arbeitslosigkeit. Nach Ablauf des Monats, an dem<br />
Arbeitslose das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, verfügen sie über keinen Anspruch mehr<br />
auf Arbeitslosengeld (65 Jahre für Männer und Frauen).<br />
Hierzu gibt es zahlreiche Ausnahmebestimmungen. Manche wurden schon genannt. Bestimmte<br />
Gruppen Arbeitsloser müssen gewisse Bedingungen nicht erfüllen. So brauchen beispielsweise<br />
Frührentner keine Kontrollkarte zu besitzen; sie können bei Arbeitsunfähigkeit die Leistungen<br />
behalten und dürfen während der Frühpension unter bestimmten Bedingungen für eigene<br />
Rechnung eine Tätigkeit ohne Erwerbszweck (z. B. das eigene Haus renovieren) ausüben oder<br />
während der Frühpension einen Nebenberuf antreten. Unter bestimmten Bedingungen können<br />
auch ältere Arbeitslose von diesen drei Bedingungen befreit werden.<br />
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