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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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Die Sozialversicherung für den Fall eines Konkurses<br />

Aufgrund des sozialen Statuts der Selbständigen ist für den Fall eines Konkurses eine<br />

Sozialversicherung vorgesehen.<br />

Folgende Personen können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf diese Versicherung<br />

erheben:<br />

- Selbständige, die in Konkurs geraten sind;<br />

- Selbständige, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können wegen notorischer<br />

Zahlungsunfähigkeit, wenn für sie eine kollektive Schuldenregelung gilt;<br />

- Geschäftsführer, Verwalter und arbeitende Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, die<br />

Konkurs gemacht hat.<br />

Wenn im Rahmen eines Konkurses gegen eine Person ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet<br />

wurde oder wenn die Zahlungsunfähigkeit durch Betrug absichtlich herbeigeführt wurde, kann<br />

die Sozialversicherung für den Fall eines Konkurses nicht beansprucht werden.<br />

Die Sozialversicherung für den Fall eines Konkurses<br />

- stellt die Ansprüche auf Familienleistungen und medizinische Behandlung, aufgrund der<br />

Pflichtversicherung, während maximal 4 Quartalen sicher;<br />

- gewährleistet Ansprüche auf monatliche Leistungen während maximal 12 Monaten.<br />

Die Leistungen betragen ab dem 1. Juli 2011 1.283,22 € oder 983,79 €, abhängig davon, ob der<br />

Betroffene mindestens eine Person zu Lasten hat.<br />

Der Antrag auf die Sozialversicherung für den Fall eines Konkurses muss vor dem Ende des<br />

Quartals, das auf das Quartal folgt, in dem das Konkurseröffnungsurteil gefällt wird, eingereicht<br />

werden.<br />

Die finanzielle Beteiligung wird ab dem ersten Tag zuerkannt, an dem das Urteil zum Konkurs<br />

ergeht, oder ggf. ab dem ersten Tag des Monats, der auf die Beendigung der Selbständigentätigkeit<br />

folgt.<br />

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