Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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Die Sozialversicherung für den Fall eines Konkurses<br />
Aufgrund des sozialen Statuts der Selbständigen ist für den Fall eines Konkurses eine<br />
Sozialversicherung vorgesehen.<br />
Folgende Personen können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf diese Versicherung<br />
erheben:<br />
- Selbständige, die in Konkurs geraten sind;<br />
- Selbständige, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können wegen notorischer<br />
Zahlungsunfähigkeit, wenn für sie eine kollektive Schuldenregelung gilt;<br />
- Geschäftsführer, Verwalter und arbeitende Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, die<br />
Konkurs gemacht hat.<br />
Wenn im Rahmen eines Konkurses gegen eine Person ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet<br />
wurde oder wenn die Zahlungsunfähigkeit durch Betrug absichtlich herbeigeführt wurde, kann<br />
die Sozialversicherung für den Fall eines Konkurses nicht beansprucht werden.<br />
Die Sozialversicherung für den Fall eines Konkurses<br />
- stellt die Ansprüche auf Familienleistungen und medizinische Behandlung, aufgrund der<br />
Pflichtversicherung, während maximal 4 Quartalen sicher;<br />
- gewährleistet Ansprüche auf monatliche Leistungen während maximal 12 Monaten.<br />
Die Leistungen betragen ab dem 1. Juli 2011 1.283,22 € oder 983,79 €, abhängig davon, ob der<br />
Betroffene mindestens eine Person zu Lasten hat.<br />
Der Antrag auf die Sozialversicherung für den Fall eines Konkurses muss vor dem Ende des<br />
Quartals, das auf das Quartal folgt, in dem das Konkurseröffnungsurteil gefällt wird, eingereicht<br />
werden.<br />
Die finanzielle Beteiligung wird ab dem ersten Tag zuerkannt, an dem das Urteil zum Konkurs<br />
ergeht, oder ggf. ab dem ersten Tag des Monats, der auf die Beendigung der Selbständigentätigkeit<br />
folgt.<br />
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