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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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Für jedes Laufbahnjahr wird folgende Formel angewandt:<br />

An die Inflation angepasstes Jahreseinkommen x 60 % (Alleinstehender) oder 75 % (Haushalt)<br />

45<br />

Das Zusammenzählen der Ergebnisse ergibt die Bruttopension.<br />

Je nach Familienstand werden 75 % bzw. 60 % des Berechnungsergebnisses als Pension gezahlt.<br />

Als Familienoberhaupt mit einem oder mehreren Unterhaltspflichtigen beläuft sich dieser<br />

Prozentsatz auf 75 %, andernfalls auf 60 %.<br />

B.2. Berufliche Laufbahn<br />

Zur Berechnung des Pensionsbetrags wird die "Anzahl der Berufsjahre" berücksichtigt. Neben<br />

Jahren anerkannter Tätigkeiten werden gleichgestellte Zeiträume mit und ohne Beitragszahlung<br />

berücksichtigt. Effektiven Erwerbszeiträumen gleichgestellte Zeiträume - ohne dass eine<br />

Beitragszahlung erforderlich wäre sind u.a. Arbeitslosigkeits-, Krankheits- oder Berufsunfähigkeitsund<br />

Ferienzeiten sowie Wehrdienstzeiten usw. Zur Regularisierung der anderen Zeiträume ist ein<br />

Antrag beim Landespensionsamt (LPA) einzureichen. Ausbildungszeiten ab dem 20. Lebensjahr<br />

oder Erziehungszeiten können auch als normale Bemessungszeiträume anerkannt werden, wenn<br />

ein Antrag innerhalb von 10 Jahren nach den Studien beim LPA gestellt wird und ein persönlicher<br />

Beitrag gezahlt wird.<br />

Die zur Berechnung der Pension maßgeblichen Erwerbsjahre dürfen auf keinen Fall 45 Jahre<br />

überschreiten, sowohl für Männer als für Frauen. Ist die Anzahl Laufbahnjahre größer, so werden<br />

die "ungünstigeren" Jahre nicht berücksichtigt.<br />

B.3. Bruttobezüge<br />

Neben der Anzahl der Berufsjahre sind die Bruttoentgelte für die Bestimmung der Pensionshöhe<br />

wichtig. Hier kann eine Unterscheidung zwischen tatsächlichen Entgelten (Entgelte, nach<br />

denen sich die Beiträge zur Pensionsversicherung bemessen), fiktiven Entgelten (Zeiträume,<br />

in denen nicht gearbeitet wurde, Berufszeiten aber gleichgestellt sind) und Pauschalentgelten<br />

vorgenommen werden.<br />

Für Berufslaufbahnjahre vor 1955 (für Arbeiter) bzw. vor 1958 (für Angestellte) wird stets eine<br />

Pauschalvergütung berücksichtigt. Es kann auch sein, dass Behinderte oder Arbeitnehmer, die einen<br />

Arbeitsunfall erlitten haben oder einer Berufskrankheit ausgesetzt waren, Pauschalvergütungen<br />

berücksichtigt werden, sofern diese über der tatsächlichen Vergütung liegen.<br />

Sämtliche Beiträge werden für jeden sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer auf ein von der<br />

GoE Sigedis verwaltetes individuelles Konto eingezahlt. Der Arbeitnehmer erhält jährlich einen<br />

Auszug aus diesem individuellen Konto.<br />

Die Pensionsbeitragszahlungen werden auf zweierlei Weise berücksichtigt. Zunächst einmal<br />

werden sie an den Verbraucherindex gekoppelt. Anschließend werden sie so angepasst, dass<br />

sie der allgemeinen Wohlstandssteigerung innerhalb der Bevölkerung Rechnung tragen. Dieses<br />

Verfahren wird als Aufwertung bezeichnet.<br />

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