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Download - Österreichischer Gemeindebund

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Kommunal: Recht & Verwaltung 25<br />

Mit dieser Vereinbarung entsteht<br />

der Eindruck, dass der Bund mit<br />

geringfügigen Mitteln möglichst<br />

viele Vorgaben zu machen versucht,<br />

welche bei den Gemeinden<br />

zu hohen Kosten führen.<br />

Der Österreichische <strong>Gemeindebund</strong><br />

warnte daher im Begutachtungsverfahren<br />

davor, dass<br />

aufgrund der geringfügigen Investitionsförderung<br />

der neu zu<br />

Der <strong>Gemeindebund</strong> appellierte an<br />

das zuständige Familienressort, eine<br />

entsprechende Änderung des<br />

Entwurfes vorzunehmen.<br />

Die Kommunen<br />

befürchten<br />

nicht zu<br />

Unrecht, mit der<br />

Quadratur des Kreises allein<br />

gelassen zu werden. Sie<br />

müssen teure Strukturen schaffen,<br />

deren Kosten sie weiter tragen müssen und<br />

nicht zur Gänze auf die Nutzer dieser Einrichtungen abwälzen werden können.<br />

Krippenplätze in den letzten<br />

Jahren auch im Hinblick auf unter<br />

dreijährige Kinder. Die vorgelegte<br />

15a-Vereinbarung sieht<br />

jedoch zwingende Kriterien und<br />

Verschärfungen vor, die den Trägern<br />

der Betreuung praktisch<br />

keine Wahl lassen, einen teureren<br />

Betrieb zu fahren, auch<br />

wenn dieser regional gar nicht<br />

beansprucht wird.<br />

Ein Beispiel aus dem Entwurf:<br />

Kindergärten gelten nach dieser<br />

Vereinbarung nur dann als<br />

„ganztägige Einrichtung“, wenn<br />

sie für Drei- bis Sechsjährige<br />

mindestens 47 Wochen im Jahr<br />

geöffnet sind; dieses Kriterium<br />

ist nicht akzeptabel, zumal dieses<br />

mit einer ganztägigen Öffnung<br />

nichts zu tun hat. Überdies<br />

schreibt dieselbe Vereinbarung<br />

für die halbtägigen Einrichtungen<br />

eine Mindestöffnungsdauer<br />

von 30 Wochen vor. Dieser Widerspruch<br />

entbehrt jeglicher<br />

sachlichen Rechtfertigung und<br />

stellt für viele Gemeinden eine<br />

viel zu große Hürde zur Inanspruchnahme<br />

der Mittel dar.<br />

In der 15a-Vereinbarung ist auch<br />

vorgesehen, dass „die Vertragspartner<br />

übereinkommen, zur Sicherung<br />

der Betreuungsqualität<br />

in Kinderbetreuungsangeboten<br />

bundesweite Empfehlungen<br />

über Mindeststandards in der<br />

Kinderbetreuung zu erarbeiten“.<br />

Es liegt in der Kompetenz der<br />

Länder, qualitative Standards im<br />

Bereich der Kinderbetreuung zu<br />

definieren. Diese Kriterien werden<br />

auf Landesebene durchwegs<br />

konstruktiv mit den Gemeinden<br />

erarbeitet und nötigenfalls<br />

nachgeschärft.<br />

Gemeinden nicht „außen<br />

vor“ lassen<br />

Die Gemeinden, die ja im Kinderbetreuungsbereich<br />

finanziell und<br />

organisatorisch Hauptverantwortung<br />

tragen, können nicht zulassen,<br />

dass über deren ureigenste<br />

Fragen andere Gebietskörperschaften<br />

verhandeln und Verträge<br />

abschließen. Die Festlegung<br />

von bundeseinheitlichen Mindeststandards<br />

in der Kinderbetreuung<br />

innerhalb dieses Entwurfes<br />

ist daher entbehrlich.<br />

OReg.Rat Mag.<br />

Nicolaus Drimmel<br />

ist Jurist im<br />

Österreichischen<br />

<strong>Gemeindebund</strong> und<br />

leitet die Abt. Recht<br />

und Internationales<br />

schaffenden Kinderbetreuungsplätze<br />

die Gemeinden den Großteil<br />

der Finanzierungskosten zu<br />

tragen haben werden und daher<br />

eine massive Kostenbelastung zu<br />

erwarten ist. Aus Sicht der Gemeinden<br />

müsste eine Förderung<br />

nicht nur auf die Schaffung neuer<br />

Betreuungsplätze gerichtet<br />

sein, sondern auch auf die Kos -<br />

ten, die sich aus der daran<br />

anschließenden laufenden Betreuung<br />

der Kinder ergeben.<br />

Nach dem vorliegenden Text<br />

und den bisherigen Erfahrungen<br />

wird sich der Bund jedoch in<br />

diesem Bereich nicht auf eine<br />

langfristige Förderschiene einlassen.<br />

Bei den Zweckzuschüssen<br />

des Bundes handelt es sich<br />

wie in anderen Bereichen zur<br />

Schaffung von Infrastruktur um<br />

eine Anstoßfinanzierung, die<br />

sich auf einen befristeten Zeitraum<br />

bezieht. Die Kommunen<br />

befürchten daher nicht zu Unrecht,<br />

hier mit der Quadratur<br />

des Kreises allein gelassen zu<br />

werden. Sie müssen teure Strukturen<br />

schaffen, deren Kosten sie<br />

weiter tragen müssen und nicht<br />

zur Gänze auf die Nutzer dieser<br />

Einrichtungen abwälzen werden<br />

können.<br />

Es werden sogar schon Stimmen<br />

laut, dass dieser Schuss nach<br />

hinten losgeht, indem zur Vermeidung<br />

knebelnder Kriterien<br />

einfach keine Fördermittel angesprochen<br />

werden. Dies wäre für<br />

die grundsätzlich wohlgemeinten<br />

Zielsetzungen höchst kontraproduktiv.<br />

Der <strong>Gemeindebund</strong><br />

appellierte daher an das<br />

zuständige Familienressort, eine<br />

entsprechende Änderung des<br />

Entwurfes vorzunehmen.

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