Download - Österreichischer Gemeindebund
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Kommunal: Recht & Verwaltung 25<br />
Mit dieser Vereinbarung entsteht<br />
der Eindruck, dass der Bund mit<br />
geringfügigen Mitteln möglichst<br />
viele Vorgaben zu machen versucht,<br />
welche bei den Gemeinden<br />
zu hohen Kosten führen.<br />
Der Österreichische <strong>Gemeindebund</strong><br />
warnte daher im Begutachtungsverfahren<br />
davor, dass<br />
aufgrund der geringfügigen Investitionsförderung<br />
der neu zu<br />
Der <strong>Gemeindebund</strong> appellierte an<br />
das zuständige Familienressort, eine<br />
entsprechende Änderung des<br />
Entwurfes vorzunehmen.<br />
Die Kommunen<br />
befürchten<br />
nicht zu<br />
Unrecht, mit der<br />
Quadratur des Kreises allein<br />
gelassen zu werden. Sie<br />
müssen teure Strukturen schaffen,<br />
deren Kosten sie weiter tragen müssen und<br />
nicht zur Gänze auf die Nutzer dieser Einrichtungen abwälzen werden können.<br />
Krippenplätze in den letzten<br />
Jahren auch im Hinblick auf unter<br />
dreijährige Kinder. Die vorgelegte<br />
15a-Vereinbarung sieht<br />
jedoch zwingende Kriterien und<br />
Verschärfungen vor, die den Trägern<br />
der Betreuung praktisch<br />
keine Wahl lassen, einen teureren<br />
Betrieb zu fahren, auch<br />
wenn dieser regional gar nicht<br />
beansprucht wird.<br />
Ein Beispiel aus dem Entwurf:<br />
Kindergärten gelten nach dieser<br />
Vereinbarung nur dann als<br />
„ganztägige Einrichtung“, wenn<br />
sie für Drei- bis Sechsjährige<br />
mindestens 47 Wochen im Jahr<br />
geöffnet sind; dieses Kriterium<br />
ist nicht akzeptabel, zumal dieses<br />
mit einer ganztägigen Öffnung<br />
nichts zu tun hat. Überdies<br />
schreibt dieselbe Vereinbarung<br />
für die halbtägigen Einrichtungen<br />
eine Mindestöffnungsdauer<br />
von 30 Wochen vor. Dieser Widerspruch<br />
entbehrt jeglicher<br />
sachlichen Rechtfertigung und<br />
stellt für viele Gemeinden eine<br />
viel zu große Hürde zur Inanspruchnahme<br />
der Mittel dar.<br />
In der 15a-Vereinbarung ist auch<br />
vorgesehen, dass „die Vertragspartner<br />
übereinkommen, zur Sicherung<br />
der Betreuungsqualität<br />
in Kinderbetreuungsangeboten<br />
bundesweite Empfehlungen<br />
über Mindeststandards in der<br />
Kinderbetreuung zu erarbeiten“.<br />
Es liegt in der Kompetenz der<br />
Länder, qualitative Standards im<br />
Bereich der Kinderbetreuung zu<br />
definieren. Diese Kriterien werden<br />
auf Landesebene durchwegs<br />
konstruktiv mit den Gemeinden<br />
erarbeitet und nötigenfalls<br />
nachgeschärft.<br />
Gemeinden nicht „außen<br />
vor“ lassen<br />
Die Gemeinden, die ja im Kinderbetreuungsbereich<br />
finanziell und<br />
organisatorisch Hauptverantwortung<br />
tragen, können nicht zulassen,<br />
dass über deren ureigenste<br />
Fragen andere Gebietskörperschaften<br />
verhandeln und Verträge<br />
abschließen. Die Festlegung<br />
von bundeseinheitlichen Mindeststandards<br />
in der Kinderbetreuung<br />
innerhalb dieses Entwurfes<br />
ist daher entbehrlich.<br />
OReg.Rat Mag.<br />
Nicolaus Drimmel<br />
ist Jurist im<br />
Österreichischen<br />
<strong>Gemeindebund</strong> und<br />
leitet die Abt. Recht<br />
und Internationales<br />
schaffenden Kinderbetreuungsplätze<br />
die Gemeinden den Großteil<br />
der Finanzierungskosten zu<br />
tragen haben werden und daher<br />
eine massive Kostenbelastung zu<br />
erwarten ist. Aus Sicht der Gemeinden<br />
müsste eine Förderung<br />
nicht nur auf die Schaffung neuer<br />
Betreuungsplätze gerichtet<br />
sein, sondern auch auf die Kos -<br />
ten, die sich aus der daran<br />
anschließenden laufenden Betreuung<br />
der Kinder ergeben.<br />
Nach dem vorliegenden Text<br />
und den bisherigen Erfahrungen<br />
wird sich der Bund jedoch in<br />
diesem Bereich nicht auf eine<br />
langfristige Förderschiene einlassen.<br />
Bei den Zweckzuschüssen<br />
des Bundes handelt es sich<br />
wie in anderen Bereichen zur<br />
Schaffung von Infrastruktur um<br />
eine Anstoßfinanzierung, die<br />
sich auf einen befristeten Zeitraum<br />
bezieht. Die Kommunen<br />
befürchten daher nicht zu Unrecht,<br />
hier mit der Quadratur<br />
des Kreises allein gelassen zu<br />
werden. Sie müssen teure Strukturen<br />
schaffen, deren Kosten sie<br />
weiter tragen müssen und nicht<br />
zur Gänze auf die Nutzer dieser<br />
Einrichtungen abwälzen werden<br />
können.<br />
Es werden sogar schon Stimmen<br />
laut, dass dieser Schuss nach<br />
hinten losgeht, indem zur Vermeidung<br />
knebelnder Kriterien<br />
einfach keine Fördermittel angesprochen<br />
werden. Dies wäre für<br />
die grundsätzlich wohlgemeinten<br />
Zielsetzungen höchst kontraproduktiv.<br />
Der <strong>Gemeindebund</strong><br />
appellierte daher an das<br />
zuständige Familienressort, eine<br />
entsprechende Änderung des<br />
Entwurfes vorzunehmen.