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283<br />

Marx an Engels<br />

in Manchester<br />

[London] 11 May 1870<br />

Dear Fred,<br />

Ich sehe erst heut aus Deinem Briefe, daß ich vergessen hatte, den Wilhelm<br />

15841 einzulegen. Folgt hiermit, ditto Brief von Bracke etc., den ich<br />

zurück haben muß vor Dienstag, wo ich wieder auf dem Strumpf zu sein<br />

vorhabe. Mainz, Darmstadt, Mannheim? Wäre Mannheim nicht am besten?<br />

Mainz ist eine preußische Festungsstadt. 15861<br />

Was die Welschen angeht, so finde ich die Hauptsache nicht in meinen<br />

Heften. Doch so viel:<br />

„Der Gütergemeinschaft ging zur <strong>Seite</strong> die schon im Altertum bekannte<br />

keltische Lockerheit des Ehebandes, zugleich aber Stimmrecht der Weiber<br />

in der Stammversammlung." (W. Wachsmuth, „Europäische Sittengeschichte"<br />

. Zweiter Teil, Leipzig 1833.)<br />

Wachsmuth gründet seine Darstellung namentlich auf die Gesetze des<br />

Königs Dyonwall Moelmud und Howel Ddas. „Leges Molmutinae. Übersetzt<br />

von Will[iam] Probert: ,The ancient laws of Cambria, containing the<br />

institutional triads of D. Moelmud, the laws of Howel the good, triadical<br />

commentaries, code of education, and the hunting laws of Wales', London<br />

1823", und: „Edward Davies, ,Celtic Researches', London 1804".<br />

Als Kuriosa finde ich in meinen Heften notiert:<br />

„Satzungen über Prüfung der Jungfrauschaft. Das Zeugnis einzelner<br />

genügt, z.B. des Mädchens über ihre Jungfernschaft." „Ein Mann, der eine<br />

Beischläferin um einer andern willen verstoßen hat, büßt mit so viel Denarien,<br />

als zur Bedeckung des Hintern der Klagenden gehören. Ein Weib, das<br />

gegen einen Mann auf Notzucht klagt, faßt mit der Linken dessen Glied,<br />

legt die Rechte auf Reliquien und beschwört so die Aussage."<br />

„Unzucht mit der Königin kostet doppelte Mult 1 an den König."<br />

Das erste Kapitel des Buchs vom Landrecht handelt von den Weibern.<br />

„Schlief seine Frau bei einem andern Mann und schlägt er sie, so büßt er<br />

seine Ansprüche auf Vergütung ein... Was die Frau veräußern durfte -<br />

1 Buße

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